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Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist (Gelesen: 6.958 mal)
Mannlich
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Antwort #15 - 13.06.2025 um 20:34:24
 
Montag werde ich die schweizer Behörden anrufen oder anschreiben. Möchte was schwarz auf weiß in der Hand haben. Falls nicht, die Schweiz läuft nicht weg, irgendwann wird meine Bekannte schließlich mal einen eAT haben.
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Antwort #16 - 13.06.2025 um 20:46:49
 
Es steht doch hier z.b. hier schriftlich
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/17-schengenstaaten...

"Inhaber eines gültigen Schengen Visums (Text im Visumetikett: „gültig für Schengener Staaten“ in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengen Raum bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist."
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Antwort #17 - 13.06.2025 um 21:18:19
 
Mannlich schrieb am 13.06.2025 um 20:34:24:
Montag werde ich die schweizer Behörden anrufen oder anschreiben. Möchte was schwarz auf weiß in der Hand haben.

Was denn?

Eine amtliche Auskunft mit Stempel und Unterschrift, dass die Schweiz Schengen-Vollanwender ist?
Dass deshalb Inhaber jedes gültigen Schengen-Visums und jedes gültigen nationalen Aufenthaltstitels eines Schengen-Staates sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten dürfen?

Bitte sei mir nicht böse, aber das ist an jeder Stelle albern.

Denn erstens unterscheidet sich die Schweiz in dieser Hinsicht nicht von Frankreich oder Luxemburg oder ....
Daher lese ich auch die von Dir verlinkten Texte nicht. Die schreiben entweder inhaltlich genau dasselbe oder sie sind Blödsinn.

Und zweitens ändert keinerlei Auskunft einer Behörde - im Original auf Briefbogen mit Siegel und Unterschrift oder als (noch leichter verfälschbares) elektronisches Dokument  - etwas an der Rechtslage.
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Antwort #18 - 13.06.2025 um 22:06:59
 
Ich denke, dass Problem liegt auch darin, dass die Schweizer auf ihrer Seite schreiben:

"Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland"

Die Schweizer wurden wohl ständig gefragt, ob Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland in die Schweiz einreisen können und hier nur klarstellen wollten, dass es mit Aufenthaltstitel, anerkanntem Reisepass oder Reiseausweis und ohne Absicht eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufzunehmen möglich ist. Und Aufenthaltstitel sind Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis etc.. gemeint.

Aber nur weil die da einen Absatz mehr geschrieben haben um das für Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland klarzustellen, bedeutet es nicht, dass nun andere Ausländer mit Schengenvisum ohne Wohnsitz in Deutschland nicht in die Schweiz einreisen dürfen.


Ist einfach ein Fehlschluss.
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Antwort #19 - 13.06.2025 um 22:32:22
 
@aras danke für den Hinweis Smiley
Sehe ich auch so und vllt sollten die Schweizer noch einen Satz ergänzen - denn so fragt ja @männlich nun auch wieder an und diese anfragen wollte man ja wohl vermeiden.

Wie ich schon geschrieben habe diese "einmalige" Einreise bezieht sich auf den Schengen Raum.

Wenn deine Frau dann später ein FzF Visum bekommt wirst du vllt noch irritierter sein, denn dann steht im Visum nicht "gültig für Schengen Staaten" sondern "gültig für Deutschland". Trotzdem ist das Visum genauso Schengen fähig Smiley

Sie darf bei beiden Visa sogar von Moskau über die türkei nach zürich fliegen und dann nach Deutschland weiterreisen - nur mal so als Beispiel
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Antwort #20 - 14.06.2025 um 02:18:52
 
@Petersburger ist vielleicht Jurist, Verwaltungsfachwirt, Politikwissenschaftler etc. Er versteht die Fußnoten, Querverweise, paragraphischen Verbindungen und Zusammenhänge - der Normalbürger wie ich allerdings nicht.

Heißt es:

Aras schrieb am 13.06.2025 um 22:06:59:
"Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland"


dann ergibt sich für den Bürger im Umkehrschluss genau das hier:
Zitat:
"Visumplichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland"


was an anderer Stelle auch noch untermauert wird: Siehe  Fotoanlage

Wenn meine "Bekannte" und ich nach der Eheschließung  irgendwo paar Tage hinfahren, dann möchten wir diese Tage stressfrei. Das ist sicher nachvollziehbar  Smiley
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Antwort #21 - 14.06.2025 um 09:19:42
 
Tja also weiss ich was man noch schreiben soll..

Vielleicht hier ein bisschen Lesestoff.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schengen-207786

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Antwort #22 - 14.06.2025 um 09:53:49
 
Mannlich schrieb am 14.06.2025 um 02:18:52:
der Normalbürger

hört bei Deinem ersten zum Thema Schweiz angehängten Bild, in dem die Schweiz als Schengen-Staat in einer Reihe mit allen anderen aufgeführt ist, zu lesen auf und macht keinen Unterschied mehr zwischen Frankreich - von Dir nicht als "gefährlich für Kurztrips" genannt - und eben der Schweiz.

Bitte verfall' nun nicht in den Modus, hinter jedem Busch einen Räuber zu vermuten und hinter jedem Komma eine Schweinerei.
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Antwort #23 - 14.06.2025 um 09:58:36
 
Edit: entschuldigt dachte wir sind im Userforum. Kann leider den Beitrag nicht mehr löschen.
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Antwort #24 - 14.06.2025 um 13:57:20
 
Petersburger schrieb am 14.06.2025 um 09:53:49:
Bitte verfall' nun nicht in den Modus, hinter jedem Busch einen Räuber zu vermuten


Ich versuche deine Bitte zu erfüllen  Smiley

Danke allen Beteiligten für ihre Mithilfe
Hätten die Schweizer ihre Webseite einfach etwas verständlicher be-schreiben sollen.
An dieser Stelle taucht noch eine Frage auf: Macht es einen Unterschied, ob ein russ. Staatsangehöriger
mit Schengen Visum über ein Schengen Staat in die Schweiz einreist oder nicht?
Aber das ist nur theoretisch, weil ...

...Nidwaldnerhof in Beckenried ist leider für Juli schon ausgebucht.
Die Ramsau / Salzburger Land ist auch schön  Zwinkernd
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Antwort #25 - 14.06.2025 um 14:45:59
 
Das ist egal. Wie ich unten schon geschrieben habe sie kann sogar nach zürich fliegen dort einreisen und z.b. mit Auto oder Bahn nach D weiterfahren.

Bzw dein Satz "über ein Schengen Staat" ist falsch denn die Schweiz ist ein Schengen Staat
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Antwort #26 - 14.06.2025 um 15:02:33
 
@roseforest

Meines Erachtens ist die Information auf der Seite der Schweizer schon eindeutig genug. Man muss nunmal mutig sein und weiter lesen und nicht irgendwelche unlogischen Aussagen treffen.

Bspw. das von @Maennlich ermittelte Gegenteil von "Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland" ist nicht "Visumpflichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland"

Es gibt im Grunde vier Variationen:

- Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland
- Visumpflichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) MIT Wohnsitz in Deutschland
- Visumfreie Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland
- Visumpflichtige Einreise in die Schweiz für Drittstaatsangehörige (NICHT EU / EFTA Bürger) OHNE Wohnsitz in Deutschland

Das Problem ist ja, was Maenlich nicht nachvollziehen kann, dass die Schweiz Schengen-Mitglied ist, bzw. Schengenvollanwender.

Es gibt zudem einen Unterschied zwischen Einreise und Aufenthalt. Einreise ist - salopp gesagt, wenn man die Grenze überschreitet oder über einen Flughafen die Passkontrolle passiert.

Insofern schreiben die Schweizer, dass jemand der einen Aufenthatltstitel eines anderen Schengenstaates besitzt, für einen Kurzaufenthalt bzw. Aufenthalt, der nicht zur Erwerbstätigkeit dient, einreisen können.

Wer ist also nicht davon erfasst? Bspw. Geduldete oder untergetauchte Ausländer. Die haben ja grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht im Schengengebiet. D.h. will ein geduldeter Ausländer in die Schweiz reisen, dann braucht er ein Visum. Und das kriegt ein solcher geduldeter Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland bei der Schweizer Botschaft in Berlin. Aber dann geht es nicht um Schengenvisa, sondern eher um nationale D-Visa.

Ansonsten: Wie soll irgendein Schengen-Staat wissen wie lange sich jemand im Schengengebiet aufhält? Ein Drittstaatsangehöriger hat ja kein Freizügigkeitsrecht im Schengengebiet. Warum werden Ausländer an deutschen Grenze abgewiesen?

Auch der Begriff des "Drittstaatsangehörigen" im Titel verdeutlicht, dass die Schweiz in einen binationalen oder multinationalem Verband agiert. Also Schengen-Staaten bzw. EFTA-Staaten bzw. das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz.

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz gewährt Personenfreizügigkeit für Unionsbürger und deren Drittstaats-Familienangehörige in der Schweiz. Das ist praktisch das Freizügigkeitsrecht der EU auf dem Stand von 1999. Damals gab es nicht die Richtlinie 2004/38/EG sondern verschiedene EG-Verordnungen.

Im Visakodex wird das Freizügigkeitsabkommen als AFMP abgekürzt. Und dort steht geschrieben:

Zitat:
7.2 Unterschiede zwischen der Richtlinie 2004/38/EG und dem AFMP

Die Definition von Familienangehörigen nach dem AFMP und den nationalen
Rechtsvorschriften der Schweiz ist weniger restriktiv als diejenige in Artikel 2 Nummer 2
Buchstabe b der Richtlinie 2004/38/EG. Nach den schweizerischen Rechtsvorschriften
kommen auch Personen, die nicht unter die obigen Definitionen fallen, in den Genuss
derselben Rechte. Die Erleichterungen werden Familienangehörigen gewährt, die allein reisen
(unabhängig davon, ob der Reisezweck darin besteht, einem EU-Bürger nachzuziehen oder
nicht) oder einen EU-Bürger begleiten.

Das AFMP sieht keine Befreiung von der Visumpflicht für Familienangehörige von EUBürgern vor. Diese Familienangehörigen sind allerdings von der Visumpflicht befreit, wenn
sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments und eines Aufenthaltstitel sind, der in der Liste
der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel aufgeführt ist (Anhang 2).


Zitat:
7.3.1 Visumgebühr
Familienangehörige von EU-Bürgern im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 des Anhangs I des
AFMP und Personen, mit denen EU-Bürger eine eingetragene Partnerschaft eingegangen
sind, sind nach den schweizerischen Rechtsvorschriften von der Visumgebühr befreit.


Zitat:
7.3.3 Visa-Arten
Von aus Drittstaaten stammenden Familienangehörigen kann gemäß der Verordnung
(EU) 2018/1806 lediglich ein Einreisevisum verlangt werden.


Und wie muss man das verstehen?

Eine Befreiung von der Visumpflicht setzt eine Visumpflicht voraus. Siehe Anhang I und Anhang II der VO(EU) 2018/1806. Russland ist in Anhang I, hat also ne Visumpflicht.

Und der Witz ist ja, dass lediglich ein Einreise(!)visum verlangt werden kann(!!!). Damit soll vermieden werden, dass Personen mit dem Flugzeug einreisen wollen und die Fluglinien neben Pässen auch Eheurkunden und so beurteilen müssen. Und was ist nen Einreisevisum? Ein Schengenvisum Typ C.

Bei Flügen innerhalb von Schengen gibt es grundsätzlich keine Pass- und Visakontrollen.

Als meine Frau noch nicht eingebürgert war, hab ich immer neben unseren Pässen und ihrer Aufenthaltserlaubnis  auch unsere Heiratsurkunde mitgenommen. Denn die deutsche Heiratsurkunde ist im Schengengebiet stärker als jede Aufenthaltserlaubnis. Auch in der Schweiz.

Und kommt man an Grenzkontrolle mit Pässen + Heiratsurkunde an und hat seinen Aufenthaltstitel vergessen, dann muss an der Landgrenze die Grenzpolizei Schengenvisa erteilen. Und am Flughafen genauso.

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Antwort #27 - 14.06.2025 um 15:05:29
 
roseforest schrieb am 14.06.2025 um 14:45:59:
Das ist egal. Wie ich unten schon geschrieben habe sie kann sogar nach zürich fliegen dort einreisen und z.b. mit Auto oder Bahn nach D weiterfahren.


Schengerechlich reise ich nur in Zürich ein, wenn ich außerhalb des Schengengebietes herkomme, bspw. Flug aus Istanbul nach Zürich. Fliege ich aus Berlin nach Zürich liegt keine schengenrechliche Einreise vor. Darum auch wie oben erwähnt, die nicht vorhandene Pass- und Visakontrolle beim intra-Schengenflug.
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Antwort #28 - 14.06.2025 um 15:27:37
 
Mannlich schrieb am 14.06.2025 um 02:18:52:
dann ergibt sich für den Bürger im Umkehrschluss genau das hier:


Ja, den Umkehrschluss dass man dann ein Visum braucht kann man treffen

....deine Bekannte hätte doch aber ein Schengenvisum
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Antwort #29 - 14.06.2025 um 21:03:13
 
Oh lack. Natürlich habt ihr recht, wisst ihr wo genau ich die Antworten fand, die ich suchte?
Auf den Seiten des Generalkonsulats der Schweiz in St.Petersburg.
Von dort führen Links auf Seiten, die ich vorher nicht fand.

Ein russischer Staatsangehöriger kann via Schweiz ein Schengenvisum erhalten
und von dort in alle Schengener Staaten reisen. Ebenso kann ein russ. St.Ang.
in einem anderen Schengenstaat ein solches Schengenvisum erhalten und kann damit die Schweiz besuchen.

Hoffe sehr, das ist nun (endlich) richtig bei mir angekommen.

Verwirrt wurde ich auch durch manche Webseiten, die aus der Tatsache, die
Schweiz ist kein EU Mitgliedsland, falsche Schlüsse zogen bezgl. Ein-, und Ausreise aus
Schengenstaaten von russ. St.Ang. die ein Schengenvisum von dort erhielten
und damit in die Schweiz einreisen möchten.
Also der Fall wie bei meiner "Bekannten".

Uff ...

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