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Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist (Gelesen: 140 mal)
Maennlich
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Beiträge: 28

Bexbach, Germany
Bexbach
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist
27.09.2024 um 14:01:55
 
Guten Tag und hallo zusammen

Kleine Vorgeschichte, bin geschieden von ukrainischer Frau und seit 2 Jahren mit russischer Frau befreundet, sie war 2022 und 2023 viermal mein Gast. Das Erstemal brauchte sie keine VE (Verpflichtungserklärung) der ALB (Ausländerberhörde) dann schon.

Da hier immer wieder "Neulinge" mitlesen:
Reiseroute via Finnland oder die Baltischen Staaten, Weißrussland zu den Schengener Staaten für russische Besucher aus Russland geschlossen! Schon seit Ende 2022.

Mittlerweile greift der Beschluss der EU voll.
https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/-/2556818

Das Wesentliche daraus und in diesem Monat (Sept 2024) so "erlebt".

-Multivisum wird nicht mehr erteilt
-Längere Visa werden nicht mehr erteilt
-Bearbeitungsdauer (in Moskau) Gott sei Dank nicht, wie im Beschluss gefordert, sondern 10 Tage
-Ohne Vorlage Fluckticket mit Rückflug (egal wohin, Hauptsache raus aus der "EU", führt zur Visumversagung. ( Das teilte mir meine Freundin mit, die sich in der Visa-Stelle mit anderen Antragstellern unterhielt)

-Mulitvisum wird auch dann nicht erteilt, wenn ALB ausdrücklich dies vermerkt, auch dann nicht wenn der Einlader dort ein Sperrkonto über einige tausend Euro hinterlegte.

-Visumanträge werden neu bewertet, ohne Rücksicht auf (erfolgreiche) Einreisen der Vergangenheit.

Welche Reiserouten, aus Russland nach DE, CH oder A gibt es (soweit mir bekannt): Istanbul, Ägypten, Baku/Aserbaidschan oder Taschkent/Usbekistan. // Taschkent kann lohnen, wenn russischer Reisende halbwegs aus der Nähe von dort ist. Novosibirsk - Taschkent - Frankfurt um ein Beispiel zu geben.

-Erneute Einreise (Gemeinsamer Besuch bei ALB, wenn Gast aus RU sich hier befindet, um VE für nächste Reise im Original mitzunehmen). Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten.  Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?)

Nächste Frage: Wie definiert sich "Längere Aufenthaltsdauer" oder "Kurzfristige Aufenthaltsdauer"? Botschaft Moskau, Konsularabt. schrieb mir dazu nichts Konkretes, trotz klar gestellter Frage. Zwischen den Zeilen vermute ich: Kurzfristiger Aufenthalt sind mindestens 21 Tage, vermutlich können es auch 28 Tage sein.

Was tun, verschiebt sich die Ausreise aus irgendeinem Grund nach hinten, z.B. Streik? Falls Rückreisetag der letzte Tag der Visumgültigkeit ist. Beweismittel sichern, sofort ALB kontaktieren!
Bei Visumverstoß kann die Botschaft beim nächsten Visumantrag diesen ablehnen.

Flug-Ticketauswahl: Ich empfehle nicht das günstigste Ticket zu kaufen, sondern eines mit Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung bzw Teilerstattung (falls Gast aus RU kein Visum erhielt). Andernfalls ist das ganze Geld in den Wind gesetzt.

Ist hier noch jemand, der in jüngster Zeit einen Gast (kein Fam.Angehöriger) aus Russland per Besuchsvisum einlud? Wäre schön zu erfahren wie es bei Anderen verlief.

Beste Grüße.
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