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Aktuelle Visa Situation falls Gast aus Russland einreist (Gelesen: 3.386 mal)
Maennlich
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27.09.2024 um 14:01:55
 
Guten Tag und hallo zusammen

Kleine Vorgeschichte, bin geschieden von ukrainischer Frau und seit 2 Jahren mit russischer Frau befreundet, sie war 2022 und 2023 viermal mein Gast. Das Erstemal brauchte sie keine VE (Verpflichtungserklärung) der ALB (Ausländerberhörde) dann schon.

Da hier immer wieder "Neulinge" mitlesen:
Reiseroute via Finnland oder die Baltischen Staaten, Weißrussland zu den Schengener Staaten für russische Besucher aus Russland geschlossen! Schon seit Ende 2022.

Mittlerweile greift der Beschluss der EU voll.
https://germania.diplo.de/ru-de/service/05-VisaEinreise/-/2556818

Das Wesentliche daraus und in diesem Monat (Sept 2024) so "erlebt".

-Multivisum wird nicht mehr erteilt
-Längere Visa werden nicht mehr erteilt
-Bearbeitungsdauer (in Moskau) Gott sei Dank nicht, wie im Beschluss gefordert, sondern 10 Tage
-Ohne Vorlage Fluckticket mit Rückflug (egal wohin, Hauptsache raus aus der "EU", führt zur Visumversagung. ( Das teilte mir meine Freundin mit, die sich in der Visa-Stelle mit anderen Antragstellern unterhielt)

-Mulitvisum wird auch dann nicht erteilt, wenn ALB ausdrücklich dies vermerkt, auch dann nicht wenn der Einlader dort ein Sperrkonto über einige tausend Euro hinterlegte.

-Visumanträge werden neu bewertet, ohne Rücksicht auf (erfolgreiche) Einreisen der Vergangenheit.

Welche Reiserouten, aus Russland nach DE, CH oder A gibt es (soweit mir bekannt): Istanbul, Ägypten, Baku/Aserbaidschan oder Taschkent/Usbekistan. // Taschkent kann lohnen, wenn russischer Reisende halbwegs aus der Nähe von dort ist. Novosibirsk - Taschkent - Frankfurt um ein Beispiel zu geben.

-Erneute Einreise (Gemeinsamer Besuch bei ALB, wenn Gast aus RU sich hier befindet, um VE für nächste Reise im Original mitzunehmen). Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten.  Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?)

Nächste Frage: Wie definiert sich "Längere Aufenthaltsdauer" oder "Kurzfristige Aufenthaltsdauer"? Botschaft Moskau, Konsularabt. schrieb mir dazu nichts Konkretes, trotz klar gestellter Frage. Zwischen den Zeilen vermute ich: Kurzfristiger Aufenthalt sind mindestens 21 Tage, vermutlich können es auch 28 Tage sein.

Was tun, verschiebt sich die Ausreise aus irgendeinem Grund nach hinten, z.B. Streik? Falls Rückreisetag der letzte Tag der Visumgültigkeit ist. Beweismittel sichern, sofort ALB kontaktieren!
Bei Visumverstoß kann die Botschaft beim nächsten Visumantrag diesen ablehnen.

Flug-Ticketauswahl: Ich empfehle nicht das günstigste Ticket zu kaufen, sondern eines mit Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung bzw Teilerstattung (falls Gast aus RU kein Visum erhielt). Andernfalls ist das ganze Geld in den Wind gesetzt.

Ist hier noch jemand, der in jüngster Zeit einen Gast (kein Fam.Angehöriger) aus Russland per Besuchsvisum einlud? Wäre schön zu erfahren wie es bei Anderen verlief.

Beste Grüße.
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Manila_ph88
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Antwort #1 - 06.10.2024 um 16:09:33
 
"Meine ALB teilte mir mit: Die 90 / 180 Tage Regel sei ausgesetzt. Es gälte: Ab Tag der Einreise sind 90 Tage bis zur erneuten Einreise zu warten.  Vorher wird keine VE ausgestellt. (Ob das bei jeder ALB so ist?)"

Verstehe ich nicht. Die Ausländerbehörde stellt dir keine neue VE aus, welcher Grund?
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Maennlich
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Antwort #2 - 11.10.2024 um 15:27:41
 


Ich sehe, mich falsch ausgedrückt zu haben. Die ALB stellt neue VE aus, aber mit Gültigkeitsdatum (Einreise) erst nach 90 Tagen ab Ersteinreise

Schön ist, bekommt man das hin, während der Gast aus der R.F. gerade hier ist. So kann er (der Gast) das Original mitnehmen zur Vorlage bei nächster Visumbeantragung. // Wobei das mit WhatsApp abfotografiert bis dato auch immer gut gegangen ist.

P.S. Trotz aller Sanktionen und EU Beschlüsse - in den ALB  arbeiten Menschen, auch mit Verständnis. Was meine ich damit? Siehe Anlage, wir waren heute dort gewesen.





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Antwort #3 - 11.10.2024 um 16:24:58
 
Sehe ich das richtig das Visum wurde um 2 Tage verlängert? Was ist denn da der Grund ?!
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Antwort #4 - 23.10.2024 um 20:49:13
 
Der Grund war - - Aber dazu muss ich etwas ausholen ..

Meine Freundin kauft immer erst die Flucktickets SVO-IST und zurück, wenn das Visum vorliegt, weil Aeroflot bei nicht-Reiseantritt nichts erstattet. Nach Visumerhalt stellte sich diesesmal heraus, am geplanten Rückflugtag gab es keine freien Plätze mehr, erst einen Tag später oder nichts ...

---------------------
Dadurch wäre sie ca sechs Stunden ohne Visum in Deutschland ( Frankfurt Airport ) gewesen. Die Folgen sind bekannt ....

Daher die ALB um einen Tag Verlängerung gebeten, weil sonst meine Freundin 18 volle Stunden, auch die Nacht hindurch, ganz alleine, ohne Englisch-, und Türkischkenntnisse im Istanbuler Flughafen verbringen müssen, ohne eine Minute Schlaf, stets ihre Koffer im Auge behaltend. Die ALB vergab zeitnah einen Termin und sogar einen Tag mehr, als extra Puffer.

Wie ich oben schon andeutete: In (dieser) ALB arbeiten Menschen, streng nach den Gesetzen, die trotzdem  Humanität nicht vergessen haben.

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Maennlich
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Antwort #5 - 12.12.2024 um 16:17:28
 
So und hallo. Es gibt Neuigkeiten, ziemlich aktuell.
Meine Freundin erhielt heute ihren Pass mit Visum zurück. Ende Dezember reist sie wieder zu mir.

Vorab: Zwischen Abgabe aller Unterlagen im Moskauer Visacenter und Meldung "Pass ist abholbereit" verging nur eine Woche.

Allerdings wurde ihr bei Abgabe, das war Ende November, gesagt, sie müsse nochmal kommen und Geburtsurkunde ihres (Ü30 Jahre alten) Sohnes vorlegen und im Original den Nachweis über ihr Wohneigentum. Beides wurde bis dato nie verlangt. Das war also neu. BTW: Eine junge Frau, die zufällig auch ihr Kouvert erhielt, fand außer dem Reisepass einen Begleitbrief der Botschaft: Visum abgelehnt ... sie heulte. Erklärte meine Freundin später; sie habe kein Wohneingentum und sei derzeit ohne Arbeit.

Damit dürfte jedem klar sein, Erkennen einer Rückkehrbereitschaft wird derzeit ganz groß geschrieben.

Was ich noch bemerken möchte; Zwar legte ich der ALB zum Erhalt der VE mein Einkommen offen, zusätzlich legte ich ein Sperrkonto über 3.000 Euro an, was meine Bank der ALB bestätigte. Außerdem, alle Flugreisen, d.h. von SVO nach IST und weiter nach FRA (und zurück !) wurden dem Visacenter vorgelegt.

Die Visumverlängerung der ALB vor 2 Monaten war für Neuerteilung wie man sieht nicht schädlich

// Auf irgendwelche, eigenmächtige Änderungen oder Pläne, zum Beispiel "Ach wir könnten ja mal für einen Tag nach London, oder wir ändern die Rückflugroute etc" - sollte im eigenen Interesse verzichtet werden. Kann man froh und dankbar sein, die Botschaft erteilt überhaupt noch Visa !!











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Antwort #6 - 24.01.2025 um 14:26:24
 
Hallo allen und frohes Neues Jahr.

Mein "Gast" reiste ein und vor paar Tagen wieder ab, bzw aus der EU heraus. Vorkommnisse gab es nur einen.

Unmittelbar vor dem Rückflug, erstmal nach IST, wurde sie (mein Gast) im Warteraum auf den Abflug in FRA von zwei deutschen Zollbeamten nach ihrem Bargeldbestand gefragt, wohin sie flöge und sie solle die Flugtickets IST nach SVO ( Moskau ) vorzeigen. // Was Letzteres den deutschen Zoll angeht frage ich mich? Trotz Passkontrolle und dito Gepäck, verlangten die Zöllner sie möge ihre Handtasche ausräumen. Das alles könnte man als Schikane bezeichnen ..

Während ihres Aufenthalts hierm bekamen wir einen Termin bei der ALB und sie erhielt eine neu VE für den nächsten Besuch Ende März. Das war wichtig, weil bei der letzten Visumbeantragung das Visacenter in Moskau mitteilte, künftig nur noch Originale anzuerkennen.

Falls es jemand die Frage interessiert, ob DHL Pakete nach Russland versendet: Die Antwort lautet ja. Stand: Jan 2025.
Paket bis 10 Kilo, aufgegeben in SW Deutschland am 13.01. Ankunft heute, 24.01. Also recht zügig.
Was gilt zu beachten:
Peinlich genau Inhaltsangaben, grob auf Deutsch aber ausführlich in russischer Sprache verfasst. Beides außen in ein leicht zu öffnenden DIN 5 Umschlag angebracht.Auf diesem stand in Deutsch: Inhaltserklärung und ebenso auf Russisch.

Inhaltsangabe in Russisch könnte so aussehen:
1 x Damenjeans, 700 gr. Gewicht. Neupreis 40 Euro
1 x 5 antike deutsche Teller, gebraucht, Gewicht: ... Kaufpreis 5 Euro.
Und so weiter.

Irgendwas bezahlen (Zoll, Strafe etc) musste sie bei der Abholung nicht.

Thema russisches Flugticket in Deutschland kaufen & bezahlen. Das haut nur hin, wer über eine russische Bankkarte, z.B. MIR verfügt. Meine Freundin hat das und das nächste Ticket SVO-IST und zurück ist schon gemacht und bezahlt. Kurs: 430 Euro waren ca 49.000 russische Rubel.

Hoffe meine Infos konnte jemand gebrauchen.

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reinhard
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Antwort #7 - 24.01.2025 um 18:25:57
 
Maennlich schrieb am 24.01.2025 um 14:26:24:
Unmittelbar vor dem Rückflug, erstmal nach IST, wurde sie (mein Gast) im Warteraum auf den Abflug in FRA von zwei deutschen Zollbeamten nach ihrem Bargeldbestand gefragt, wohin sie flöge und sie solle die Flugtickets IST nach SVO ( Moskau ) vorzeigen. // Was Letzteres den deutschen Zoll angeht frage ich mich? Trotz Passkontrolle und dito Gepäck, verlangten die Zöllner sie möge ihre Handtasche ausräumen. Das alles könnte man als Schikane bezeichnen ..


Das ist ja genau die Aufgabe des Zolls: Kontrollieren, ob unangemeldetes Bargeld mitgeführt wird. Ab 10.000 Euro muss man anmelden. Und das passt durchaus in eine Handtasche und wird auch öfters gefunden.
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Antwort #8 - 30.03.2025 um 19:33:53
 
Da hast du vollkommen Recht, reinhard. Leider ist es noch viel schlimmer, denn ich kannte die Einzelheiten des Auswärtigen Amtes nicht, ich zitiere von dort:

Feststellung:
Geldversorgung
Die Nutzung deutscher Kreditkarten, das Abheben von Bargeld an Bankautomaten sowie Geldüberweisungen in die Russische Föderation oder andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung sind praktisch unmöglich


Empfehlung:
Es ist daher dringend erforderlich, bereits bei Einreise den benötigten Bedarf in bar mit sich zu führen und vor Ort in Rubel (RUB) zu tauschen. Dabei ist auch eine ausreichende Reserve z. B. für medizinische Notfälle, einzuplanen.


Der Beschluss der EU sieht so aus:
Ausgenommen sind nur Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger benötigt werden. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß wird maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.



Das ist leider ein kompletter Widerspruch! Wie soll man z.B. mit ca 500 Euro für z.B. 10 oder 14 Tage in der R.F. alles bezahlen, einschl. empfohlener Reserve für med. Notfälle?

Dann der Hammer!
Bei einem durch das Zollamt am Ort der Ausreise festgestellten Versuch der Ausfuhr von EUR müssen Reisende grundsätzlich neben der Beschlagnahmung des Geldes auch mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen.

Und so viel zum Thema "EU":
Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen (z.B. USD oder CHF) unterliegt hingegen nicht den Sanktionsbestimmungen und ist im Rahmen der allgemeinen Regelungen grundsätzlich möglich.

Ergo sollen EU Bürger, wir haben doch eigene Währung, Fremdvaluta in die R.F. mitnehmen. So der Ratschlag der EU Kommission, bzw unseres Auswärtigen Amtes.

Das ist sehr schwer nachvollziehbar ... aber was soll`s, gebe ich ihr halt künftig US Dollar mit.

-----------------------------------------------

Thema:
Mein "Gast" ist wieder da. Nächste Woche Termin bei meinem Standesamt, dito bei der ALB für das nächste Schengenvisum. Das dann letzte, denn dann in paar Monaten kommt das Nationale Visum zur Geltung, Familiennachzug, ihr wisst schon.

Bis dato kann ich von "meiner" ALB und der Deutschen Botschaft in Moskau nur Gutes berichten. Keine Schikanen, keine Verzögerungen oder dergleichen. Die Beamten der BPol in FFm Airport machen halt auch nur ihren Job, was auch verständlich ist.

Beste Grüße an alle  hier.
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Antwort #9 - 14.04.2025 um 11:29:44
 
So! Mein "Gast" ist wieder in der R.F. Mittlerweile artet es mit der Sanktionierung doch etwas aus ...  Ausfuhr von Euro in die R.F. auf 0 heruntergesetzt seit 11.April. ( oder war es der 11.März?)  Aber USD kann man bis 10.000 anmeldefrei "ausführen".

Stichwort: Reisebank.de  Am Flughafen FFm gibts überall Automaten, an denen man sich oder seinen ausreisenden "Gast" mit USD versorgen kann.

Falls noch nicht erwähnt: Wer einen Gast aus der R.F. einläd, sollte der / die Einreisende über eine MIR Bankkarte mit ausreichend Guthaben verfügen. Damit lässt sich von Deutschland heraus Flugreisen mit der Aeroflot nicht nur buchen, sondern auch bezahlen. Mit westlichen Bank-, oder Kreditkarten geht das nämlich nicht (mehr).

Zurück zum "Gast":
Neue VE hatte sie schon im Gepäck, Incoming, Flugticktes, mein Begleitschreiben ... das Übliche eben. Im Sommer folgt dann Besuch Nr. 8 ( verteilt auf knapp 3 Jahre ). Bedingt durch die "Übereck" Fliegerei via IST Airport, den ganzen Nebenkosten d.h. VE, Visum, Incoming, etc. Man kann sagen: Pro Besuch bis 1.000 Euro im Falle R.F. ( Russische Föderation )

short-OT:
Aus leidvoller Erfahrung kann auch ich mitteilen: Wer meint, Kosten einzusparen und seinen "Gast" nach nur 2 Besuchen zu heiraten - das endet zu oft in Scheidung, weil man nach 2 Besuchen einen Menschen nicht wirklich kennt, auch dann nicht, gibt es eine gemeinsame Sprache.  Doch nun genug mit Lebensberatung.

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Antwort #10 - 12.06.2025 um 10:50:37
 
Moin

Eigentlich wollte ich die zunehmende Strenge bei Prüfung eines Visum-Antrags für einen russichen St.Ang. beschreiben, sehe jedoch: Das tat ich teilweise schon hier im Strang

Da meine "Bekannte" bald letztmalig per Schengenvisum einreist, gibt es daher nicht mehr viel Neues zu berichten. Gewissermaßen abschließend, Stand Juni 2025, um einen Staatsangehörigen aus Russland (R.F.) einzuladen, darf es keinerlei Ungereimtheiten in der Antragstellung bzw den Unterlagen geben. Damit ist gemeint, was im persönlichen Begleitbrief steht muss identisch mit anderen Unterlagen übereinstimmen. D.h. Flugbuchungen, Datumsangaben auf der VE, Incoming-KV ( Gültigkeit nicht erheblich länger als Aufenthalt abschließen, das kann verdächtig wirken ) Kann, muss aber nicht.

Teilweise hört man bei Visa Metric schon das Gras wachsen .. Nächster Aufenthalt in der EU: 06 - 29 Juli. Auf der VE und in meinem Begleitbrief steht 24 Tage. Die Dame bei Visa Metric sagte "Wieso 24 Tage?  29 minus 6 ergibt doch 23!   Augenrollen


Falls nicht schon geschrieben. Schengenvisa werden in der Regel, vielleicht aber auch grundsätzlich, nur noch für Kurzaufenthalt ausgestellt. Also 24 Tage gingen bis dato schon mehrfach "durch".
Kann der Antragsteller für diese Zeit keine Bestätigung über Urlaub von seinem Arbeitgeber vorlegen, wird es kritisch und kann zur Ablehnung führen. Das hatte meine Bekannte aus Kurzgesprächen bei Abholung ihres Passes mit anderen Antragstellern, deren Antrag abgelehnt wurde, nunmehr einige Male erfahren. Wer eine russische Bekannte hat, die ohne nachweisbare Arbeit ist - das kann kritisch sein um ein Schengenvisum zu erhalten.

Dem empfehle ich: Alle Flüge buchen und bezahlen. Bei der ALB ( auch ABH genannt ) 3 oder besser 5.000 Euro Sperrkonto hinterlegen zu deren Gunsten. (erst-)Aufenthalt nicht mehr als 14 Tage. Im Begleitbrief keinen Roman schreiben, Hinweise wo die Bekannte leben wird, wer sie an den Rückreise-Flughafen bringen wird und dass man seiner Bekannten ihre Auslagen für die Reise erstatten wird. Ebenso: Die Einladung gilt nur von -  bis ...
Das ist nur meine Empfehlung!! Kein Garantieversprechen. Hintergrund: Ist der Deutsche bereit ein Sperrkonto zu hinterlegen und alle Flugtickes ( SVO-IST + IST-FRA und zurück ) als Beispiel zu bezahlen, dann kann das bei der AV einen glaubhaften Eindruck hinterlassen, die eingeladene Person wird wieder ausreisen.
Wichtig: Jede ALB und AV kann über "deine Bekannte" Informationen erhalten, die du als Normalbürger mitunter gar nicht kennst. Du weißt von deiner Bekannten nur das, was sie dir erzählte. AV und ALB hingegen mehr ... Vielleicht ist deine Bekannte in ihrer Heimat mit krimineller Vorgeschichte behaftet? Vielleicht hat sie eine EU Einreisesperre? Vielleicht ist sie verheiratet? Vieles ist möglich und der Deutsche fragt sich bei Visum-Ablehnung "gibts doch gar nicht"? ( Ich sags nur ... )

Dass ein Deutscher eine Russin aus Tomsk, Perm, Saransk etc nicht "zufällig" kennenlernt, wissen die AV schon lange. Also keine Märchen erzählen. Datingseiten gibts schon seit über 25 Jahren ...

Ist "sie" da mit Schengen (einmalige Einreise im Sichtvermerk) auf keinen Fall nach England oder in die Schweiz einen Kurztrip unternehmen, dann ist Visa erloschen und sie kommt von dort nicht mehr zurück in die EU. Einreise in die CH mit dem Auto ist leicht, wird indes bei Ausreise zurück nach DE kontrolliert, ist deine russische Bekannte ohne gültiges Visum in der Schweiz schuldig und weiterhin wird sie nicht mehr in die EU ( DE ) reingelassen, weil .. das schrieb ich eben. Schengenvisum erloschen. Dann ist "Polen offen", kann sein sie wird ne EU Einreisesperre erhalten. Ggf sogar wahrscheinlich. Das weiß ich nicht.

Viel Erfolg

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Antwort #11 - 12.06.2025 um 12:14:06
 
Zu den 23 Tagen:
Ja, und? Da hat jemand keine Ahnung. Passiert doch überall.

Und was Du über die Schweiz schreibst, hättest Du besser bleiben lassen.
Die Schweiz ist seit bald 20 Jahren Schengen-Vollanwender. Da steht also Unfug.

Zu Großbritannien - ohne Visum ist das eine Schnapsidee. Mit Visum für GB sollte es auch möglich sein, ein Visum zur zweifachen Einreise von Botschaft Moskau zu bekommen...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #12 - 12.06.2025 um 22:06:12
 
Petersburger schrieb am 12.06.2025 um 12:14:06:
Und was Du über die Schweiz schreibst, hättest Du besser bleiben lassen.


Lieber Petersburger. Ich war verwirrt und bin es immer noch.
Schaumal bitte:

Laut AA ( Fotoanlage ) ist es getattet
Laut SEM (Fotoanlage) ist es nur gestattet, wenn der Drittstaatangehörige im Schengen Raum seinen Wohnsitz hat
bzw einen gültigen AT eines Schengener Staates oder D-Visum

Nichts von dem trifft auf meine "Bekannte" zu, auch nicht nach der Eheschließung. Keinen Wohnsitz in DE, keinen AT, kein D-Visum

Bitte kläre mich auf. Herzlichen Dank.

Das sind meine Quellen gewesen

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/publiservice/weisungen-kreisschreiben/visa/...

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/einreise/kurzfristig/drittstaaten.ht...

https://www.eda.admin.ch/countries/germany/de/home/visa/einreise-ch/bis-90-tage/...



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Antwort #13 - 12.06.2025 um 22:21:48
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #14 - 12.06.2025 um 22:49:07
 
@Männlich in deinem ersten Anhang steht doch dass es geht.

Ein Schengen Visum mit einmaliger Einreise bedeutet einmalige Einreise in den Schengen Raum. Dort darf man sich dann frei bewegen. Und die Schweiz gehört dazu.

Wie genau kommst du auf einen anderen Schluss?

Die 2 anderen Screenshots reden keiner Visumpflicht. Aber sie hat doch ein Schengen Visum .
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