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Steuererklärung: Außergewöhnliche Belastungen (Gelesen: 386 mal)
Themen Beschreibung: Bestattungskosten (Organisation der Trauerfeier, Einladungen, Trauerredner etc.)
Gislain
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i4a rocks!


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27.09.2024 um 09:21:29
 
Hallo zusammen,

im Rahmen meiner Steuererklärung habe ich die Bestattungskosten für meine verstorbene Mutter unter den außergewöhnlichen Belastungen aufgeführt. Dabei wurde jedoch der folgende Posten nicht berücksichtigt:
Bestattungskosten (Organisation der Trauerfeier, Einladungen, Trauerredner etc.). Dieser Posten hat nichts mit der Bewirtung der Trauergäste zu tun. Der zuständige Sachbearbeiter bezieht sich hierbei auf § 33 EStG.

Im Internet finde ich zahlreiche Hinweise darauf, dass diese Kosten steuerlich absetzbar sind, jedoch fehlt mir ein belastbarer Nachweis, wie z. B. ein konkreter Gesetzesparagraph oder ein Urteil des BFH.

Könnten sie mir bitte weiterhelfen, wie ich die steuerliche Absetzbarkeit dieses Postens nachweisen kann?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Gislain
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lottchen
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Antwort #1 - 27.09.2024 um 09:53:10
 
Beerdigungskosten werden erst mal aus dem Nachlass bestritten. Erst wenn der verbraucht ist kann man sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Gab es vielleicht einen kleinen Nachlass und das Finanzamt hat nur die Mehrkosten anerkannt?

Der Trauerredner sollte eigentlich absetzbar sein. Was Du mit "Organisation der Trauerfeier" meinst kann ich mir jetzt nicht vorstellen. Telefonkosten, Fahrtkosten oder Deine Arbeitszeit?
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Gislain
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Antwort #2 - 27.09.2024 um 10:04:11
 
Hallo Lottchen,
mit "Organisation der Trauerfeier" ist die Organisation der Bestattung gemeint. So habe ich auch dem Sachbearbeiter schriftlich mitgeteilt.
Ein Nachlass gab es nicht.
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lottchen
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Antwort #3 - 27.09.2024 um 10:25:27
 
Gislain schrieb am 27.09.2024 um 10:04:11:
Organisation der Bestattung

Ja, aber was ist das? Was hast Du da bezahlt? An wen?
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