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Nachweis fehlende Staatsbürgerschaft (Gelesen: 1.081 mal)
Themen Beschreibung: kasachische Staatsbürgerschaft, Nichtzugehörigkeit
Fred Dust
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Antwort #15 - 28.09.2024 um 03:19:03
 
Petersburger schrieb am 26.09.2024 um 22:07:18:
Da das aber oft missverstanden wurde und wird:


Danke für die Lehrstunde.
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Petersburger
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Antwort #16 - 28.09.2024 um 10:29:56
 
LeiNa schrieb am 27.09.2024 um 16:09:13:
Also, ich hab jetzt geschaut - tatäshlich ist in den UdSSR-Reise(!)pässen meiner Eltern die kasachische Staatsbürgerschaft als Stempel eingetragen.

Das war damals so üblich.
Man darf auch davon ausgehen, dass Du damals die kasachische StAng besessen hast.

LeiNa schrieb am 27.09.2024 um 16:09:13:
einen Brief an die kasachische Botschaft

Wie eine AV auf Briefe reagiert, lassen wir mal außen vor.
Ein Antrag auf Entlassung aus einer StAng ist ein Brief ganz sicher nicht. Wenn es so etwas im betroffenen Staat überhaupt gibt.

LeiNa schrieb am 27.09.2024 um 16:09:13:
Die deutschen Behörden führen meine Eltern explizit NICHT als kasachische Staatsbürger. Aber mich schon.

Die Einschätzung von Meldebehörden oder sonst irgendwelcher deutscher Stellen ist für das Vorliegen einer anderen StAng ABSOLUT irrelevant.

Für das Vorliegen - nicht aber für das deutsche Verwaltungshandeln.

Warum Du Dich jetzt unbedingt um die Frage kümmern willst, muss mich nicht interessieren. Mir wäre es weitgehend gleichgültig, weil dieser Eintrag eben irrelevant ist. Deine deutsche StAng konnte auch nach früherem StAG nicht in Frage gestellt werden, da die andere schon vor der deutschen bei Dir vorlag. Nach neuem Recht gleich gar nicht.

LeiNa schrieb am 25.09.2024 um 18:30:06:
ich musste für das Abholen bestimmter Dokumente unterschreiben, dass ich eine kasachische Staatsbürgerschaft habe. Ich war unter extremem Zeitdruck und brauchte die Dokumente und die Dame im Meldeamt sagte, ich würde diese ohne die Unterschrift nicht bekommen.

Dieses Verhalten ist nötigend und daher absolut indiskutabel.

LeiNa schrieb am 25.09.2024 um 18:30:06:
Das Meldeamt sagt, ich brauche vom kasachischen Konsulat ein Papier, das zeigt, dass ich keine kasachische Staatsbürgerschaft habe.

Also hier hat ein Meldeamt - ein und dasselbe? - auf Grundlage Deiner eigenen Angaben des eine zusätzliche StAng eingetragen, will aber diesen Eintrag nicht auf derselben Grundlage löschen?

Ich würde den Weg gehen, den Aras in Antwort#1 als b) bezeichnet hat.
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Petersburger
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Antwort #17 - 28.09.2024 um 19:05:10
 
Ach so, ich vergaß vorhin:

Du solltest mal hier im Forum suchen.
Ich meine mich zu erinnern, dass hier mehrfach über den automatischen Verlust der kasachischen StAng geschrieben wurde, der schon bei fehlender Registrierung in der kasachischen AV als "Auslandskasache" eintrat. Oder so ähnlich.

Wie gesagt: Meine mich zu erinnern. Nichts Konkretes also und schon gar nichts Belastbares.

Aber vielleicht hilft diese vage Erinnerung bei gezielter Suche im Internet.
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