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Nachweis fehlende Staatsbürgerschaft (Gelesen: 1.082 mal)
Themen Beschreibung: kasachische Staatsbürgerschaft, Nichtzugehörigkeit
LeiNa
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25.09.2024 um 18:30:06
 
Hallo,

ich bin in der Sowjetunion, genauer in Kasachstan, geboren. 1995 sind meine Eltern nach Deutschland gekommen (und ich mit ihnen) - dabei hatten sie nur die UdSSR-Pässe. In dem Pass meiner Mutter stand ich auch drin. Ich hatte selbst keinen eigenen Pass, da ich ein Kind war.

Als ich vor einigen Jahren ein Arbeitsvisum (glaube, dass es eine Arbeitsvisum war, kann aber auch eine andere Form gewesen sein) für Südafrika beantragt habe, erlebte ich eine Überraschung - ich musste für das Abholen bestimmter Dokumente unterschreiben, dass ich eine kasachische Staatsbürgerschaft habe. Ich war unter extremem Zeitdruck und brauchte die Dokumente und die Dame im Meldeamt sagte, ich würde diese ohne die Unterschrift nicht bekommen.

Ich dachte, ich kümmere mich darum später. Später ist jetzt Smiley

Also, meine Eltern hatten keine kasachische Staatsbürgerschaft. Sie haben auch nur die eine deutsche. Warum Deutschalnd plötzlich darauf gekommen ist, ich hätte eine Kasachische, das verstehe ich nicht.

Ich sprach mit dem Meldeamt. Das Meldeamt sagt, ich brauche vom kasachischen Konsulat ein Papier, das zeigt, dass ich keine kasachische Staatsbürgerschaft habe.

Das Konsulat sagt mir: ich kann dieses Papier nur bekommen, wenn ich die Bürgerschaft vorher abgelegt hätte. Sie seien für deutsche Bürger und für sowjetische Bürger nicht zuständig. Also, sie können/wollen kein solches Dokument für mich ausstellen.

Eigentlich steht ganz klar im kasachischen Gesetz, dass in meinem Fall eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht möglich ist. Sogar wenn ich sie mal gehabt hätte (was nicht der Fall ist...): In dem Moment, wo ich die deutsche bekomme, würde mir die kasachische weggenommen werden.

Ich bin verzweifelt und weiß nicht, wohin ich mich wenden soll.
Muss ich jetzt zum Anwalt gehen? Gegen Deutschland klagen? Gegen die kasachische Botschaft klagen?

Diese "Geistbrüegrschaft" ist deswegen ungünstig, weil z.B. bei Beantragungen von bestimmten Visa bei mir der kasachische Pass verlangt wird... den ich natürlich nicht habe....

Danke schon mal.
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Aras
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Antwort #1 - 25.09.2024 um 21:01:43
 
Ja diese typische Nötigung von Seiten des Einwohnermeldeamtes dass man doch bitte nicht stressen solle, die andere Staatsangehörigkeit bestätigen solle und dann kriegt man den deutschen Reisepass.

Die schreiben immer automatisch die Staatsangehörigkeiten der Eltern in die Einträge der Kinder (ohne Nachweise). Bei meiner Tochter stand auch deutsch und iranische Staatsangehörigkeit. Hab die iranische direkt löschen lassen, und gesagt dass wir die iranische für unsere Tochter beantragen werden, und dann komme ich zurück und lass das dann eben eintragen.

Also es gibt hier zwei Wege:

a) Du holst dir eine Negativbescheinigung vom Konsulat. Quasi nen Schreiben, das besagt, dass du kein kasachischer Staatsangehöriger bist

b) Du beantragt beim Einwohnermeldeamt die Korrigierung der fehlerhaften Eintragung.

Ich letzteres auch auch mal selber gemacht, da in meinem Eintrag stand ich sei deutscher und iranischer Staatsangehöriger, aber ich hatte die iranische effektiv nicht. Die haben sich auch geziert, aber hab dann den Antrag auf Vorlage des Nachweises, dass ich Iraner, sei gestellt, ansonsten eben sollen die den Antrag löschen. Sie konnten keinen Nachweis vorweisen, also mussten die den falschen Eintrag korrigieren.

Schau mal § 6 und § 12 BMG.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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LeiNa
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Antwort #2 - 25.09.2024 um 22:23:20
 

(1) geht nicht, da die kasachischen Behörden das einfach in meinem Fall nicht ausstellen.

Ich werde (2) ausprobieren! Besten Dank für den Hinweis!
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Aras
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Antwort #3 - 26.09.2024 um 02:28:24
 
Die kasachische Botschaft sollte das schon ausstellen. Selbst so Fünft-Welt-Staaten wie Aserbaidschan bieten sowas an. Aber wahrscheinlich ist das typische Faulheit oder Bosheit der (post-)sowjetischen Bürokratie...


Was war denn die Propiska deiner Eltern als die Sowjetunion zerfiel? Waren Sie überhaupt Sowjetbürger? Wart ihr Kontingentflüchtlinge zur Wiederbesiedlung Deutschlands mit jüdischen Bürgern?

Waren UdSSR Pässe 1995 noch gültig? Oder hatten sie Laissez Passé Pässe vom russischen Roten Kreuz (krasni krest)?

Also ich frag nur, nicht dass tatsächlich eine Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates besteht, es aber nicht Kasachstan ist sondern bspw. Russland.
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Antwort #4 - 26.09.2024 um 07:33:51
 
Kasachstan ist da sehr speziell. Das Konsulat in Deutschland stellt z.B. auch für Staatsbürger nur Pässe aus, wenn die eine Negativbescheinigung vorlegen, dass sie keine Deutsche sind.

Hatten deine Eltern Inlandspässe? Da steht ja für gewöhnlich die Volkszugehörigkeit drin. Vllt. kann man daran ableiten, ob eine andere Staatsangehörigkeit möglich ist und wenn ja welche. Das gleiche gilt für deren Geburtsort.
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LeiNa
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Antwort #5 - 26.09.2024 um 10:39:56
 
Meine Eltern waren Sowjetbürger und ihre Pässe waren noch gültig. Kasachstan hatte bis dahin nur wenigen die kasachischen Pässe ausgestellt.
Wir sind Spätaussiedler / "Russlanddeutsche", nicht jüdisch.

Das Kasachische Konsulat "muss nichts ausstellen". Sie werden es nicht tun. Ich hab da schon mehrfach angerufen - sie stellen das nicht aus. Vielleicht mit Schmiergeld, aber darauf habe ich keine Lust.

Ich weiß nicht, ob das Inlandspässe waren. Ich vermute schon. Ich kann mal nachschauen, ob da die Volkszugehörigkeit steht, aber ich glaube, da stand keine drin.

Ich probiere es jetzt mal mit (2) und schreibe dann später mehr hier rein Smiley
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Antwort #6 - 26.09.2024 um 11:41:07
 
LeiNa schrieb am 26.09.2024 um 10:39:56:
Ich weiß nicht, ob das Inlandspässe waren.

Inlandspässe sind keine Reisepässe, mit denen kann man nicht ausreisen und auch nicht in andere Länder einreisen.
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Aras
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Antwort #7 - 26.09.2024 um 12:06:42
 
Ja ok, dann wird wohl in den Inlandspässen wohl nemetzki als Nationalität stehen. Das bedeutet aber nichts im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit. Du solltest deine Eltern nach deren Propiska(~Meldeadresse) um das Jahr 91/92 fragen.
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Fred Dust
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Antwort #8 - 26.09.2024 um 12:51:34
 
"Wir sind Spätaussiedler / "Russlanddeutsche", nicht jüdisch."

Äh, Russlanddeutsche/Spätaussiedler sind nach Art. 116 Grundgesetz DEUTSCHE Staatsbürger:innen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Aussiedler_und_Sp%C3%A4taussiedler

und können nach Staatsangehörigkeitsrecht bis Ende Juni 2024 keine andere Staatsangehörigkeit haben.
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Antwort #9 - 26.09.2024 um 18:28:59
 
Fred Dust schrieb am 26.09.2024 um 12:51:34:
"Wir sind Spätaussiedler / "Russlanddeutsche", nicht jüdisch."

Äh, Russlanddeutsche/Spätaussiedler sind nach Art. 116 Grundgesetz DEUTSCHE Staatsbürger:innen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Aussiedler_und_Sp%C3%A4taussiedler

und können nach Staatsangehörigkeitsrecht bis Ende Juni 2024 keine andere Staatsangehörigkeit haben.

klatsch
Das ist nun so was von an allen Fakten vorbei, dass man sich gar nicht in anständiger Art und Weise darüber äußern kann.

Russland hatte nach dem Zerfall im StAG von 1991 geregelt, dass jeder Bürger der ehemaligen Sowjetunion mit ständigem Wohnsitz am 6.2.1992 in RUS als russischer StAng anerkannt wird. Soweit ich weiß, hatten die anderen Nachfolge-Länder ähnliche Regelungen.

Damit käme bei ständiger Registrierung in KAZ am Stichtag nur die kasachische StAng in Frage.
Die man ebenso wenig bei der Aufnahme als Spätaussiedler ablegen musste wie jede andere Post-UdSSR-StAng.

Daher kann man davon ausgehen, dass die ganze Familie bei Übersiedlung nach Deutschland die kasachische StAng besaß. Ob diese dann kraft kasachischen Gesetzes durch die Aufnahme oder später durch Nicht-Registrierung in der kasachischen AV oder ... verlorenging, ist rein kasachisches Recht und kann tatsächlich nur dort geklärt werden.
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Fred Dust
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Antwort #10 - 26.09.2024 um 20:40:53
 
Petersburger schrieb am 26.09.2024 um 18:28:59:
Das ist nun so was von an allen Fakten vorbei, dass man sich gar nicht in anständiger Art und Weise darüber äußern kann.


Welche der beiden Aussagen genau? Eine oder beide?

Petersburger schrieb am 26.09.2024 um 18:28:59:
Die man ebenso wenig bei der Aufnahme als Spätaussiedler ablegen musste wie jede andere Post-UdSSR-StAng.


Dh. Spätaussiedler:innen und Bürger:innen der Ukraine, Georgiens, Tadschikistans, Kasachstans, Russlands, Lettlands etc fielen genauso unter die Doppelstaatler:innen-Ausnahme wie zb die Irans? Das wusste ich bisher nicht. Der Ostblock ist nicht so meine Baustelle.

Aber das ändert doch nichts daran, das der OP ohne Zweifel deutscher Staatsbürger sein muss, oder?
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Antwort #11 - 26.09.2024 um 20:48:00
 
Steht ja auch gar nicht zur Debatte. Es geht darum, ob er neben der Deutschen die kasachische Staatsangehörigkeit besitzt.

Und das versucht er jetzt mit dem Meldeamt zu klären. Dort ist er wohl als Doppelstaatler eingetragen. Aufgefallen ist das als er ein Visum beantragt hat (aus Deutschland raus).
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Antwort #12 - 26.09.2024 um 20:50:11
 
Fred Dust schrieb am 26.09.2024 um 20:40:53:
Dh. Spätaussiedler:innen fielen genauso unter die Doppelstaatler:innen-Ausnahme wie zb die Irans? Das wusste ich bisher nicht. Der Ostblock ist nicht so meine Baustelle.



Es wäre gut, wenn Du nur antwortest, wenn Du es genau weißt. Wenn Du Dich mit Spätaussiedlern nicht auskennst, wäre es für die Anfragende besser, Du antwortest nicht.
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Antwort #13 - 26.09.2024 um 22:07:18
 
Fred Dust schrieb am 26.09.2024 um 20:40:53:
Dh. Spätaussiedler:innen und Bürger:innen der Ukraine, Georgiens, Tadschikistans, Kasachstans, Russlands, Lettlands etc fielen genauso unter die Doppelstaatler:innen-Ausnahme wie zb die Irans?

Nein, völlig anders.

Da das aber oft missverstanden wurde und wird:

Bei den einen geht es um den Antragserwerb der deutschen StAng durch volljährige Ausländer, die noch unlängst dafür die vorherige(n) StAng ablegen mussten.
Bei den anderen aber um einen Erwerb kraft Gesetzes.

Folgt man Deinem Link, findet man:
Zitat:
Personen, die im Wege des Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehörige in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, erwerben zunächst den Status eines Statusdeutschen nach Art. 116 Abs. 1 GG und nach Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG dann die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes.

Hier war das Ablegen der vorherigen StAng nirgendwo gefordert.

Ebensowenig wie z.B. bei Kindern von Elternpaaren, von denen nur einer die deutsche StAng besaß und diese seinem Kind kraft Gesetzes bei Geburt "vererbte" - erwarb das Kind gleichzeitig andere StAng, dann hat es beide (alle) unabhängig voneinander.
Falls natürlich die anderen Staaten keine gegenteiligen Regelungen haben.
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Antwort #14 - 27.09.2024 um 16:09:13
 
Also, ich hab jetzt geschaut - tatäshlich ist in den UdSSR-Reise(!)pässen meiner Eltern die kasachische Staatsbürgerschaft als Stempel eingetragen.

Meine Eltern sagten mir, dass Sie bei Ankunft einen Brief an die kasachische Botschaft geschrieben haben, mit der Bitte um die Ablegung der Staatsbürgerschaft. Sie haben aber nie von dem Konsulat gehört.

Die deutschen Behörden führen meine Eltern explizit NICHT als kasachische Staatsbürger. Aber mich schon. Ich weiß nicht, was ich da machen soll. Meine "Staatsbürgerschaft" ablegen und dafür eine Strafe zahlen, dass ich es nicht früher gemeldet habe?
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