lottchen schrieb am 26.09.2024 um 12:50:07:Möglicherweise kann auch das Krankenhaus helfen bei der Visumsbeantragung oder zumindest Hinweise geben.
Kaum. Ist sowas von nicht deren Baustelle.
Visa zur medizinischen Behandlung erfordern grundsätzlich eine Bestätigung der Klinik/des Arztes über die beabsichtigte Behandlung einschließlich einer Aussage über die Kosten.
Zauberwort ist oft "Die Kostenfrage ist geklärt", worunter verstanden werden soll, dass sich die Klinik
1. Gedanken über die realistischen Gesamtkosten gemacht hat - nicht nur über die ersten zwei Wochen - und
2. dass sie sich davon überzeugt haben, nicht auf ihrer Rechnung sitzen zu bleiben.
Punkt 2 ist normales kaufmännisches Verhalten: Ich nehme einen Auftrag nur dann an, wenn ich weiß, dass ich auch zu meinem Geld komme.
Dann kommen dazu die üblichen Unterlagen: Antrag, Fotos, Pässe usf. - da schaut ihr einfach auf ein Merkblatt z.B. zur Familienzusammenführung und streicht in Gedanken alles, was sich auf die Ehe und Sprachkenntnisse bezieht.
Die Unterkunft muss geklärt sein und die Finanzierung des Aufenthalts außerhalb der Klinik, soweit zeitweise stationär behandelt werden kann.
Und dann beantragt man einfach ein "nationales Visum zur medizinischen Behandlung" und macht sich keine Gedanken, nach welcher Rechtsvorschrift das möglich ist. Das klären
AV und
ABH untereinander.