Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ausländerbehörde macht Fehler beim Antrag auf Arbeitserlaubnis/Blaue Karte? (Gelesen: 169 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitserlaubnis, Blaue Karte EU
Good Morning
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

eine Stadt, Bayern, Germany
eine Stadt
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: chinesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerbehörde macht Fehler beim Antrag auf Arbeitserlaubnis/Blaue Karte?
23.09.2024 um 20:35:49
 
Nach den Informationen auf der offiziellen Website Make it in Germany sollte mein Jahresgehalt für die Blaue Karte EU ausreichen, ohne dass ich die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) benötige (der Schwellenwert liegt bei 45.300 € im Jahr 2024). In diesem Dokument steht auch, dass Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, die nicht an Bedingungen geknüpft sind, auf das Bruttogehalt angerechnet werden (siehe Infobox unten links auf Seite 5). In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Jahresendprämie (nicht leistungsabhängig) erhalte, die ein Monatsgehalt wert ist. Damit liegt mein Gehalt über dem Schwellenwert von 45.300 €. Mein Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde sagte mir jedoch, dass sie den Antrag bei der BA zur Zustimmung eingereicht haben. Das ist jetzt mehr als eine Woche her - ich glaube, die BA braucht für die Zustimmung zwei Wochen.

Ich denke, es wäre in Ordnung, wenn die BA ihre Zustimmung bald erteilt (ich stehe ein wenig unter Zeitdruck, da mein Mietvertrag ausläuft). Ich bin auch ein bisschen besorgt, dass etwas schief gehen könnte. Die BA hatte meinen Antrag beim ersten Mal mit der Begründung abgelehnt, das Gehalt reiche nicht aus - es gibt keine genaue Übereinstimmung mit der Stellenbezeichnung im Entgeltatlas (die Stellenbezeichnung lautete in meinem Arbeitsvertrag „Vertriebsingenieurassistent“, aber die BA hatte anscheinend stattdessen die Stellenbezeichnung „Vertriebsingenieur“ verwendet, die ein viel höheres entsprechendes Gehalt hat. Der Arbeitgeber hat inzwischen die Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag geändert und das Gehalt erhöht.

Ich hatte in früheren Gesprächen mit meiner Sachbearbeiterin erwähnt, als ich die neuen Beschäftigungsunterlagen einreichte, dass ich es so verstanden hatte, dass eine Zustimmung der BA nicht erforderlich sei, aber sie hat sie trotzdem bei der BA eingereicht. Ich denke, wenn ich diese Woche keine Antwort erhalte, werde ich sie fragen. Wie sollte man in dieser Situation mit der Auslanderbehorde argumentieren?

Vielen Dank für jeden Rat in dieser Sache!  Smiley

Mit freundlichen Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema