Ich habe eine Frage bzgl einer Zeugnisbewertung bei Anabin und der Frage, ob man damit als Fachkraft gilt.
Folgende Zusammenhänge habe ich bisher verstanden:Laut
AufenthG § 18 (3) Abs 2 gilt:
(3) Fachkraft im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ausländer, der...
... 2. einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).--> Dh. man braucht einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Laut
Anerkennung in Deutschland gilt zumindest für die Anabin Datenbank:
Ihr Hochschulabschluss gilt nur dann als vergleichbar, wenn alle 3 folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Hochschule ist in der Datenbank anabin aufgeführt und mit H+ oder H+/- bewertet.
2. Der Hochschulabschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss oder ist ihm gleichwertig.
3. Wenn die Hochschule mit H+/- bewertet ist, muss der Hochschulabschluss zusätzlich bei der Hochschule aufgeführt sein.--> D.h. ein ausländischer Hochschulabschluss ist nur vergleichbar, wenn er einem deutschen Hochschulabschluss entspricht oder gleichwertig ist (und die Hochschule anerkannt ist).
Laut
Anabin Info zur Datenbank:
Die Informationen unter "Bewertung" geben Auskunft darüber, wie der betreffende Studienabschluss in das deutsche Bildungssystem eingeordnet werden kann. Hierbei werden folgende Einordnungskriterien verwendet: "bedingt vergleichbar", "entspricht" und "gleichwertig".
"Bedingt vergleichbar" verweist darauf, dass bereits auf formaler Ebene Unterschiede zu dem entsprechenden deutschen Bildungsabschluss bestehen. Dies ist z.B. bei Abschlüssen der Fall, die im Herkunftsstaat auf Hochschulebene absolviert wurden, in Deutschland aber nur an Berufsfachschulen angeboten werden. "Gleichwertig" bedeutet, dass im Vergleich zur deutschen Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede feststellbar sind. "Entspricht" ist eine neutrale Einstufung, die aussagt, dass der ausländische Abschluss formal einem deutschen Abschluss zugeordnet werden kann, über die Gleichwertigkeit wird keine Aussage getroffen.
Nun zum konkreten Fall und meiner Frage:Die Hochschule im vorliegenden Fall ist anerkannt und auch mit H+ in der Anabin Datenbank, jedoch ist der Abschluss (nicht reglementierter Beruf) nicht in der Datenbank. Daher wurde eine individuelle Anabin Zeugnisbewertung durchgeführt mit dem folgenden Ergebnis:
Offizielle Zeugnis Bewertung von Anabin:Der ausländische Abschluss kann in Verbindung mit der zuvor absolvierten 2‑jährigen Berufsausbildung formal der Bachelor-Ebene zugeordnet werden. In beruficher Hinsicht entspricht er einem deutschen Abschluss auf Berufsfachschulebene.
In der Bewertung steht nun "formal zugeordnet" und nicht "entspricht".
--> Ich verstehe laut Anabin "entspricht" = "formal zugeordnet".
--> "formal zugeordnet" steht in der Bewertung
--> Hochschulabschluss ist mit einem deutschen vergleichbar
--> im Sinne von AufenthG ==> Fachkraft.
Gilt man somit als Fachkraft oder sehe ich das zu einfach/falsch?
Danke für die Hilfe vorab und einen schönen Sonntag