Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eine weitere Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 274 mal)
OC92658
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eine weitere Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?
21.09.2024 um 23:12:23
 
Hallo zusammen!

Vor einigen Jahren wurde ich in Deutschland unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Dabei durfte ich meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten. Mittlerweile habe ich jedoch erfahren, dass ich noch eine weitere (Nicht-EU-) Staatsangehörigkeit kraft Abstammung erwerben kann. Dabei handelt es sich nicht um eine Einbürgerung, sondern um einen nachträglichen Eintrag ins Geburtenbuch samt Information über den automatischen Erwerb der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Landes kraft Abstammung. Ein positiv entschiedener Antrag führt dazu, dass man rückwirkend (!) zum Zeitpunkt der Geburt Staatsbürger wird. Ein Bescheid wird erlassen, um die Entscheidung über den Erwerb der Staatsangehörigkeit zu dokumentieren.


Deutschland hat im Juni 2024 ein Gesetz beschlossen, das die bisherigen Einschränkungen und Ausnahmen für Mehrstaatigkeit generell aufhebt. Wie würde die oben beschriebene Fallkonstellation seitens deutschen Behörden gehandhabt? Ist das Datum der Ausstellung der Entscheidung maßgeblich oder das Datum der Geburt? Falls das letzte, macht so ein behördlicher Vorgang auf eigenen Antrag die damalige Einbürgerung in den deutschen Staatsverband null und nichtig?

Angenommen, der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit würde nicht antretten, was wäre der nächste Schritt in Deutschland nach dem Erhalt der ausländischen Staatsangehörigkeit? Muss man infolgedessen deutschen Behörden melden, dass man eine weitere Staatsangehörigkeit erworben hat? Falls ja, nur dem Einwohnermeldeamt oder noch irgendwelcher weiteren Behörde?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Klärung der Ausgangslage!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eine weitere Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?
Antwort #1 - 22.09.2024 um 15:41:16
 
Du kannst alles einfach machen.

Nur in bestimmten Formularen (z.B. Meldebehörde) musst Du dann später eine oder drei Staatsangehörigkeiten mehr angeben. Nur angeben, es gibt keine Anmeldung und keine Genehmigung mehr.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema