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Aufenthaltstitel nach 16a für die Berufsausbildung (Gelesen: 481 mal)
smol
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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18.09.2024 um 00:30:48
 
Hallo ihr Lieben,

Ich beantrage bald wenn ich endlich ein Termin bekomme bei der Ausländerbehörde was ja momentan sehr schwierig ist mein Aufenthalt für die Berufsausbildung zur Kauffrau für Büromanagement.

Ich verdiene im ersten Jahr 1000 Brutto, reicht das als Sicherung des Lebensunterhalts?

Im Visum Handbuch steht es momentan 927 euro "Brutto" monatlich bei der Botschaft eben

Jedoch steht es bei meiner Ausländerbehörde ( 903 euro monatlich zur verfügung) ohne eingaben ob es netto oder Brutto damit gemeint ist was ist ziemlich verwirrend finde.

Da die Ausländerbehörde nicht erreichbar ist habe ich eine email an die BA geschickt, sie haben mir jedoch eine Antwort geschickt das sie mein anliegen nicht beantworten können ich soll mich an die Ausländerbehörde wenden..

was ich nicht verstehe den BA stimmt doch bei einer Berufsausbildung zu.

könnt ihr mir da weiter helfen oder vllt selber erfahrungen?
reicht ein mini job neben der ausbildung als Nachweis falls der betrag zu niedrig sein sollte? Smiley
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reinhard
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Antwort #1 - 18.09.2024 um 11:02:09
 
Das reicht. Im Gesetz ist vorgesehen, den jeweiligen Höchstbetrag vom Schülerinnen-Bafög zu nehmen. Der wird manchmal etwas erhöht, und die Ausländerbehörde sind unterschiedlich schnell beim Aktualisieren ihrer Internet-Seite.
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smol
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Antwort #2 - 18.09.2024 um 12:47:05
 
reinhard schrieb am 18.09.2024 um 11:02:09:
Das reicht. Im Gesetz ist vorgesehen, den jeweiligen Höchstbetrag vom Schülerinnen-Bafög zu nehmen. Der wird manchmal etwas erhöht, und die Ausländerbehörde sind unterschiedlich schnell beim Aktualisieren ihrer Internet-Seite.


Hallo Reinhard danke dir für die nette Antwort
tatsächlich hat meine Ausländerbehörde es vor paar tagen aktualisiert  vorher stand 830 euro. es steht aber trdm nicht 927 so wie im Visum Handbuch und bei der Botschaft sondern diese 903 aktuell

Liebe Grüsse
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reinhard
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Antwort #3 - 18.09.2024 um 13:36:39
 
Richtig ist zur Zeit 934 Euro. Das wird bald auf 992 Euro angehoben, sagt die Bundesregierung. Das heißt dann "Bafög-Reform 2024".

Auf der "Einwanderungsseite" der Bundesregierung steht 903 Euro.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.09.2024 um 00:19:00
 
reinhard schrieb am 18.09.2024 um 13:36:39:
Richtig ist zur Zeit 934 Euro. Das wird bald auf 992 Euro angehoben, sagt die Bundesregierung. Das heißt dann "Bafög-Reform 2024".

Auf der "Einwanderungsseite" der Bundesregierung steht 903 Euro.
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/berufsausbildung


Ist das nun netto oder brutto gemeint also beim Visum Handbuch und der Botschaft steht es Brutto mein brutto verdien ist ja 1000 aber davon bleiben mir mit Abzügen laut dem Brutto Netto Rechner 795 euro

bei der Startseite der Ausländerbehörde steht es wie folgt "für das Jahr 2024 müssen monatlich 903 euro zur Verfügung stehen" was man als netto einkommen verstehen konnte.

was mich nun verwirrt ist es das bei der ABH nichts von netto oder Brutto steht aber bei den anderen quellen die ich schon im text gennant habe wird darauf hingewiesen das es ein mindestens Brutto einkommen sein sollte.

kannst du eventuell was dazu finden und mir weitere helfen? Smiley

liebe grüsse
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lottchen
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Antwort #5 - 20.09.2024 um 09:27:28
 
Bafög ist immer netto. Also das, was tatsächlich zur Verfügung steht, darum geht es.
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