Fritzal schrieb am 18.09.2024 um 11:32:36:Also könnte dann quasi ein fertiger studierter Student, welcher in seiner Studentenzeit hier in Deutschland bereits nebenbei immer wieder sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (insges. ca. 50 Monate), z.B. nach nur einem Jahr Arbeit (ca. 12 Monate) schon die Einbürgerung bekommen?
Richtig. Eine bestimmte Anzahl an eingezahlten Rentenbeträgen ist sogar nicht mal unbedingt notwendig. Das hängt von der Behörde bzw. dem Bundesland und die dort gültige Erlasslage ab.
Wichtig ist, dass überhaupt etwas für die Altersvorsorge gemacht wird. Es muss aber nicht feststehen, dass die zum Zeitpunkt der Einbürgerung geleistete Altersvorsorge ausreicht, um später im Rentenalter keine Leistungen zu beziehen.
Meiner Ansicht nach sollte die Behörde auch berücksichtigen, in welcher Lebensphase sich der Antragsteller befindet. Bei Studenten, Schülern, usw. wird z.B. logischerweise keine Altersvorsorge gefordert, weil sie diese in der Natur ihrer Tätigkeit noch nicht haben können. Schlussfolgernd muss man meiner Meinung nach bei einer Person, die nach dem Studium gerade erst in Arbeit ist auch berücksichtigen, dass da noch nicht viele Pflichtmonate zusammengekommen sein können.
Wenn du in einem Bundesland lebst, in dem jedoch eine bestimmte Anzahl an Pflichtmonaten gefordert wird (falls es das gibt, ich schau mir jetzt nicht 16+ Erlasse an), ist das für die Behörde natürlich wichtiger als meine Ansicht