dr-er schrieb am 17.09.2024 um 00:06:48:Es ist nicht schwer, diese Zahlungen nachzuweisen.
Ja, kein Zweifel. Prognose ist aber die Betrachtung der (nahen) Zukunft..
dr-er schrieb am 17.09.2024 um 00:06:48:aber es liegen noch drei Jahre Regelstudienzeit vor,
So weit voraus geht eine Prognose nicht. Ein aktueller 1,3-Schnitt sagt nichts aus.
dr-er schrieb am 17.09.2024 um 00:06:48:Und wenn tatsächlich nur die Prognose entscheidend ist,
Nein, es ist die Summe aus grds. Voraussetzungen
undPrognose
undpflichtgemäßem Ermessen.
Ein Negativ-Bescheid vom BAföG-Amt sagt nur, dass der Studierende keinen Anspruch auf diese Leistungen hat. Um das zu prüfen und zu bescheiden, muss die BAföG-Stelle wissen, ob und wieviel Unterhalt die Eltern leisten. Solch ein 0-Bescheid sagt nicht, dass die Eltern tatsächlich noch mind. 3 Jahre Unterhalt zahlen. (Wahrscheinlich tun sie das, aber für die
EBH dürfte das jetzt nicht genügen und für BAföG ist es jetzt nicht relevant.
Wenn dich hier nichts überzeugt: Der Studierende kann doch sämtliche Unterlagen und Nachweise zusammentragen, dann den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Die zuständige Behörde wird antworten und evtl. Fehlendes nachfordern oder ihm eine Empfehlung geben.
Der Antragsteller könnte
dann noch immer mit xyz gegen-argumentieren.
Fred Dust schrieb am 17.09.2024 um 00:17:46:aber ist es bei der Einbürgerung eines Ehepaars nicht so
Ich bezog mich auf den
Studierenden, nicht auf eine verheiratete Hausfrau.