Aras schrieb am 13.09.2024 um 23:51:49:Blaise hat dir die konkrete Rechtsgrundlage benannt, woraus sich ergibt, dass dein Name im russischen(?) Reisepass maßgeblich ist.
Das sehe ich nicht so.
Russische "Pässe zur Bestätigung der Identität im Ausland" werden im russischen Inland nicht als Identitätsdokumente akzeptiert.
Entsprechend werden in Reisepässen in willkürlichem Zeitablauf die Transliteration wie auch Angaben zur Person - der Geburtsort - geändert.
Das Einzige, worauf man sich verlassen kann, ist die Übereinstimmung von Name, Vorname und Vatersname in der russischen Schreibweise mit dem Inlandspass.
Mir wurde mal ein Pass vorgelegt, nach der eine 1909 in Sankt Petersburg Geborene laut Eintrag im russischen Reisepass in Leningrad, USSR geboren sei.
Im Inlandspass stand es natürlich richtig.
Eine andere, 1937 geborene Russin, legte einen Reisepass vor, in dem als Geburtsdatum 00.00.1937 stand - im Inlandspass aber ein konkretes Datum.
Urkunden (im deutschen Sinne) sind die Einträge in russischen Reisepässen jedenfalls ganz sicher nicht.
Daher kann es für deutsche Behörden, also für die Erstellung deutscher Urkunden, keinesfalls bindend sein, wie dort nach Gusto oder auf Zuruf eingetragen wurde/wird.
Man verlässt sich da nur auf die Urkunden, die auch in RUS nachvollziehbar errichtet werden. Da der nachvollziehbare Teil ausschließlich in Russisch geschrieben ist, eben mit der üblichen Transliteration.