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Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.261 mal)
Tim99
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis
10.09.2024 um 19:36:31
 
Moin zusammen,

ich habe am 19. März einen Antrag auf Einbürgerung gemacht.
Ich habe die Kopien von allen benötigten Unterlagen an die Ausländerbehörde geschickt, und sie haben meinen Antrag angenommen und bestätigt.

Der nächste Schritt wäre einen Termin, um die originalen Unterlagen mitzubringen und die Antragsgebühr zu bezahlen, aber seit dem März ist das noch nicht passiert.

Ich dachte, das wäre normal, aber eine Freundin von mir hat jetzt auch einen Antrag gemacht und sie hat nach zwei Wochen den Termin erhalten, auf den ich seit dem März warte.
Ich mache mir jetzt daher Sorgen.

Wir haben sogar dieselbe Staatsbürgerschaft. Bei unseren Fällen gibt es nur zwei Unterschiede:
-Sie hat eine Niederlassungserlaubnis; ich habe einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz -18b.

-Sie wohnt alleine in einer Wohnung; ich wohne in einer WG.

Könnten diese zwei Punkte meinen Antrag erschweren, bzw. könnte meinen Antrag abgelehnt werden?

Falls es hilfreich wäre, möchte ich gerne meinen Fall kurz zusammenfassen:
Ich wohne 7 Jahre in Deutschland. Ich habe hier mein Master-Studium abgeschlossen und ich habe jetzt einen Vollzeitjob.
Meine Unterlagen sind vollständig (Geburtsurkunde, Einbürgerungstest, Goethe Zertifikat C1 usw.)

Vielen herzlichen Dank im Voraus! Smiley
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Aras
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Antwort #1 - 10.09.2024 um 20:21:39
 
18b ist kein Problem. Genauso wenig die WG.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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vtrmk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.09.2024 um 10:08:17
 
Genau wie Aras meinte. Hast du einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
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Tim99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.09.2024 um 10:53:20
 
@Aras & @vtrmk, danke euch! Smiley

Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ich befinde mich auch in keiner Probezeit.

Ich will die Ausländerbehörde nicht pushen, aber ich wohne in einer kleinen Stadt und ich habe sogar den ersten Termin noch nicht erhalten, um meine originalen Unterlagen mitzubringen, obwohl ich meinen Antrag vor 6 Monaten gemacht habe.

Die Ausländerbehörde hat spezifisch darum gebeten, dass man auf Standsanfragen verzichten sollte. Würdet ihr in meinem Fall trotzdem danach fragen?
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reinhard
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Antwort #4 - 11.09.2024 um 10:58:31
 
Tim99 schrieb am 11.09.2024 um 10:53:20:
Die Ausländerbehörde hat spezifisch darum gebeten, dass man auf Standsanfragen verzichten sollte. Würdet ihr in meinem Fall trotzdem danach fragen?


Ich glaube, das wäre sinnlos. Bei uns dauert es bis zur ersten Antwort 24 Monate. Es gab Anfang 2024 die Anweisung, Mails nicht zu beantworten, um die Wartezeit nicht noch mehr zu verlängern.

Das schrieb die Lokalzeitung: wie unfreundlich!

Sie haben das geändert: Jetzt bekommen alle eine identische Standard-Antwort: es dauert, bitte Geduld, wir können nichts Genaues sagen. Hilft niemandem, sieht aber freundlicher aus.
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lottchen
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Antwort #5 - 11.09.2024 um 11:46:31
 
Na ja, wenn die Landsfrau bei der selben ABH ihren Antrag jetzt eingereicht hat und gleich eine Reaktion kam würde ich zumindest mal versuchen nachzufragen. Wenn so eine Standartantwort kommt a la "gedulden Sie sich" dann hat man es wenigstens versucht.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 11.09.2024 um 14:32:24
 
Und du bist sicher, dass die Schilderungen deiner Freundin korrekt sind?

Es geht um die gleiche Behörde?

Sie hatte den Antrag wirklich erst 2 Wochen vorher gestellt? (und die Behörde diesen sofort angelegt, sofort die Sicherheitsanfrage gestellt, alle Sicherheitsbehörden unüblich schnell geantwortet, sofort danach den Antrag zu Ende bearbeitet)

Klingt für mich nicht wirklich plausibel.
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Tim99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.09.2024 um 20:41:10
 
Puncherfaust schrieb am 11.09.2024 um 14:32:24:
Und du bist sicher, dass die Schilderungen deiner Freundin korrekt sind?

Es geht um die gleiche Behörde?

Sie hatte den Antrag wirklich erst 2 Wochen vorher gestellt? (und die Behörde diesen sofort angelegt, sofort die Sicherheitsanfrage gestellt, alle Sicherheitsbehörden unüblich schnell geantwortet, sofort danach den Antrag zu Ende bearbeitet)

Klingt für mich nicht wirklich plausibel.


Es stimmt wirklich und sie hat sogar noch keinen Einbürgerungstest gemacht Durchgedreht

Sie hat aber vor einem Monat eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Könnte es daran liegen, dass die Ausländerbehörde bereits die benötigten Unterlagen von den Sicherheitsbehörden hatte, weil sie diese vor kurzer Zeit für die Niederlassungserlaubnis angefordert haben?

Werden solche Unterlagen von Sicherheitsbehörden auch für eine Niederlassungserlaubnis benötigt?
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roseforest
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Antwort #8 - 11.09.2024 um 22:55:08
 
Von Sicherheitsfragen steht doch gar nichts - nur dass sie eingeladen wurde um die Original Unterlagen vorzulegen und die Gebühr zu bezahlen.

Vielleicht hat es ja ein Sachbearbeiter gesehen und dachte ach das wird ein einfacher Fall wenn schon eine NE besteht sollte ja fast alle Voraussetzungen erfüllt sein schicke ich mal einen Termin ?!.

Sind mE halt Spekulationen, aber nachfragen würde ich doch auch mal.

Bei meiner Stadt geht es ja mittlerweile online - alles per Scan und Gebühr sofort bezahlen, da sind ja auch noch keinerlei Sicherheitsfragen etc gemacht.

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« Zuletzt geändert: 11.09.2024 um 23:06:04 von roseforest »  
 
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Antwort #9 - 13.09.2024 um 11:20:09
 
Tim99 schrieb am 11.09.2024 um 10:53:20:
Ich will die Ausländerbehörde nicht pushen, aber ich wohne in einer kleinen Stadt und ich habe sogar den ersten Termin noch nicht erhalten, um meine originalen Unterlagen mitzubringen, obwohl ich meinen Antrag vor 6 Monaten gemacht habe.


Pushen musst du nicht, die Behörde freundlich auf die Bearbeitungsdauer und auf §75 VwGO hinweisen kannst du trotzdem schon Zwinkernd stell aber sicher, dass du wirklich alle Unterlagen parat hast. Sonst wird es unangenehm.
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dim4ik
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Antwort #10 - 18.09.2024 um 20:25:22
 
reinhard schrieb am 11.09.2024 um 10:58:31:
Es gab Anfang 2024 die Anweisung, Mails nicht zu beantworten, um die Wartezeit nicht noch mehr zu verlängern.

Gibt es eine entsprechende Anweisung auch für Gerichtsverfahren?
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reinhard
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Antwort #11 - 18.09.2024 um 21:24:24
 
dim4ik schrieb am 18.09.2024 um 20:25:22:
Gibt es eine entsprechende Anweisung auch für Gerichtsverfahren?


Mit Sicherheit nicht. Aber Probleme, die eingehenden Mails richtig zu sortieren.
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Antwort #12 - 19.09.2024 um 08:08:11
 
reinhard schrieb am 18.09.2024 um 21:24:24:
Mit Sicherheit nicht.

Dann sollten man euch über Untätigkeitsklagen als Kommunikationsmittel erreichen können, oder? Smiley
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roseforest
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Antwort #13 - 19.09.2024 um 08:27:46
 
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit FAX gemacht.
Aber lässt sich sicher nicht pauschalisieren jede ABH wird ja etwas anders organisiert sein denke ich.
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Antwort #14 - 19.09.2024 um 08:59:57
 
Kennt ihr das, wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle macht und dann sagt,  dass die deinen Verbandskasten kontrollieren wollen, und dann jede Mullbinde auf Ablauf kontrollieren? Dann ist es ja nicht so, dass die besonders pflichtbewusst sind, sondern dich aufm Kieker haben und zeigen wer hier der vermeintliche Boss ist.

Genau das gleiche kann man vom Gericht erwarten, wenn die Behörde auf keine Briefe vom Gericht reagiert. Das erste wäre, dass die Gerichtspräsidenten die Gemeinde anschreiben und fragen ob alles klar sei ob das ein Ausrutscher wär. Und wenn sich das nicht bessert wird es politisch und der Gerichtspräsident reorganisiert sein Gericht und sieht wohl einen erhöhten Bedarf für die Gemeinde und dann siehst du mehr Kammern im Geschäftsverteilungsplan die Untätigkeitsklagen bearbeiten. Und was du dann auch siehst, sind dann Richter die schlecht gefrühstückt haben. Laut lachend

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