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Ist Bildungsgutschein Sozialhilfe? (Gelesen: 281 mal)
Durchschnittsmensch
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.09.2024 um 16:54:19
 
Hallo zusammen,

Ich arbeite in Deutschland und habe die Blaue Karte EU. Meine Frau ist zu mir gezogen und hat vor kurzem den Integrationskurs erfolgreich bestanden.

Um Beratung zu ihrer Jobsuche zu bekommen hat sie sich als arbeitssuchend bei der Jobcenter gemeldet. Nach ein paar Bewerbungen hat es sich herausgestellt, dass für ihren Beruf das B2-Zertifikat gefordert wird (laut Rückmeldung einiger Arbeitgeber). Aus diesem Grund hat die Bundesangentur für Arbeit ihr einen Bildungsgutschein für einen Deutschkurs gegeben.

Wir sind beide Ausländer aus nicht EU und mit meinem Einkommen können wir unseren Lebensunterhalt vollständig sichern. Meine Frage ist: kann das Erhalten dieses Bildungsgutscheines einen künftigen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung für uns beide beeinträchtigen?

Vielen Dank im Voraus  Smiley
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 09.09.2024 um 17:11:29
 
Durchschnittsmensch schrieb am 09.09.2024 um 16:54:19:
kann das Erhalten dieses Bildungsgutscheines einen künftigen Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung für uns beide beeinträchtigen?

Nein. Ein Bildungsgutschein ist dazu da, Deine Frau für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllt dann steht er ihr zu. Sie wird keine Nachteile deswegen haben.
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Durchschnittsmensch
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Antwort #2 - 09.09.2024 um 20:21:57
 
Das ist super  Smiley vielen Dank, lottchen!  Smiley
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