Hallo zusammen,
zunächst ein bisschen Hintergrund für meine Frage: ich habe Informatik an einer Uni vom 2012 bis 2019 studiert, dann abgebrochen und 2020-2022 Fachinformatiker Ausbildung gemacht. Danach habe ich die Ausländerbehörde gefragt ob ich anschließend wieder ein Informatikstudium an der Hochschule anfangen konnte. Die Antwort war positiv mit dem Hinweis, dass weil ich schon 7 Jahre studiert habe, habe ich für das jetzige Studium nur noch 3 Jahre (ab Sommersemester 2022 bis Wintersemester 24/25). Zitat aus der Email: "Sie können somit bis einschließlich des Wintersemesters 2024/2025 studieren. Im Anschluss kann die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums grundsätzlich nicht verlängert werden." Mein aktueller Aufenthaltstitel läuft im Mai 2025 ab.
Jetzt habe ich einige Prüfungsleistungen offen und die Bachelorarbeit um mein Studium abzuschließen. Ich wollte eigentlich alles im WS24/25 machen, aber gerade ist es nicht möglich. Die Empfehlung vom Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, dass ich im WS alle Prüfungsleistungen mache und dann im Sommersemester 2025 die Thesis schreibe. Das Problem: da könnte sein, dass die Ausländerbehörde meine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert.
Meine Frage: in der Anfrage damals 2022 habe ich geschrieben, dass ich 2012-2019 studiert habe, das sind 7 Jahre, aber da hatte ich auch 2 Urlaubssemester (wegen Krankheit). Zählt das auch zu dieser Gesamtstudiendauer (zulässig sind 10 Jahre)? Ich habe es in der Anfrage da nicht erwähnt, weil ich nicht wusste ob das relevant wäre.
Ich habe versucht alle relevante Infos zu erwähnen, kann aber auch sein, dass ich etwas vergessen habe. Falls ihr noch irgendwelche Infos braucht kann ich natürlich ergänzen.
Ich bedanke mich schonmal für eure Hilfe