Hallo liebe Community,
ich wende mich heute an euch, um eure Meinung und eventuell auch Unterstützung zu einem sehr wichtigen Thema zu erhalten. Es geht um die rechtliche Situation unseres Pflegekindes, das seit über vier Jahren Teil unserer Familie ist.
Kurz zur Situation:
Unser Sohn, den wir im Alter von sechs Monaten in Pflege genommen haben, lebt seitdem bei uns. Er kennt kein anderes Zuhause und sieht uns als seine Eltern – er nennt uns „Mama“ und „Papa“. Er besucht eine Kindertagesstätte, hat Freunde, spielt im Fußballverein und ist vollständig in unser Familienleben integriert.
Leider gibt es keinerlei Kontakt zu seinen leiblichen Eltern. Die leibliche Mutter wurde als erziehungsunfähig eingestuft und lebt seit seinem 9ten Monat nicht mehr in Deutschland und der Vater hat die Vaterschaft nie anerkannt und ist seitdem unbekannten Aufenthalts. Unser Sohn besitzt momentan keine Staatsangehörigkeit.
Meine Anliegen:
Erhalt einer Geburtsurkunde: Da unser Sohn keine Geburtsurkunde besitzt und es unmöglich ist, die Identität der leiblichen Eltern nachzuweisen, haben wir versucht, eine Geburtsurkunde für ihn zu erhalten. Uns ist bewusst, dass dies aufgrund der fehlenden Nachweise schwierig ist. Dennoch ist unser Sohn seit über vier Jahren in unserer Familie, und wir möchten, dass dies auch offiziell anerkannt wird. Wir haben darauf hingewiesen, dass unser Sohn gemäß Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf eine Geburtsurkunde hat und möchten diesen Weg weiterverfolgen.
Änderung des Aufenthaltstitels auf § 28 i.V.m. § 36 Absatz 2
AufenthG: Derzeit hat unser Sohn einen Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 5
AufenthG. Wir möchten diesen Aufenthaltstitel auf § 28 ändern lassen, da er in unserer Familie lebt und wir die wichtigste Bezugsperson für ihn sind. Eine Änderung des Aufenthaltstitels würde seiner Lebensrealität in Deutschland gerecht werden und ihm rechtlich mehr Sicherheit geben. Unser Argument ist, dass er bereits seit über vier Jahren bei uns lebt, in Deutschland tief verwurzelt ist und wir gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes Anspruch auf besonderen Schutz als Familie haben.
Antrag auf Einbürgerung nach Verwaltungsvorschrift 8.1.3.6: Unser großes Ziel ist es, dass unser Sohn die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Er lebt seit über vier Jahren in Deutschland, spricht sehr gut Deutsch und ist vollständig in die Gesellschaft integriert. Die Verwaltungsvorschrift 8.1.3.6 sieht Erleichterungen für die Einbürgerung minderjähriger Kinder unter sechs Jahren vor, die länger als drei Jahre in Deutschland leben und gut integriert sind. Wir glauben, dass unser Sohn alle Voraussetzungen dafür erfüllt und möchten diesen Weg zur Einbürgerung gehen.
Fragen an die Community:
Bin ich mit meinen Gedanken, Paragraphen, Artikeln und Verwaltungsvorschriften auf dem richtigen Weg?
Gibt es wichtige Punkte, die ich noch beachten sollte oder die ich in Anträgen ergänzen könnte?
Hat jemand von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht und kann Tipps oder Hinweise geben?
Ich wäre sehr dankbar für eure Rückmeldungen, Meinungen und jede Form der Unterstützung. Es ist uns sehr wichtig, dass unser Sohn in Deutschland die rechtliche Anerkennung und den Schutz erhält, den er verdient.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Thomas