Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum (Gelesen: 1.311 mal)
Mr.Ricky
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
05.09.2024 um 08:40:10
 
Hallo,

nach mehreren Thailandaufenthalten und einem ersten Schengenvisum über 5 Wochen in Deutschland haben meine Freundin und ich beschlossen dass wir Ende des Jahres bzw. wahrscheinlich eher Anfang nächsten Jahres heiraten wollen.

Dokument vom Standesamt und A1 sollten wenn alles klappt Ende Oktober vorliegen und die Botschaft in Bangkok hat gemeint es dauert mindestens 8 Wochen das Visum zu bearbeiten.

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht in letzter Zeit - Ist das realistisch oder dauert es länger (oder auch kürzer)?

Und dann habe ich noch Fragen zu einem 2. Schengenvisum.

Lässt die Botschaft es zu dass man ein Schengenvisum beantragt für den Zeitraum bevor das Heiratsvisum vorliegt oder ist das verboten bzw. nicht gern gesehen? Also zum Beispiel wenn das Heiratsvisum nicht vor dem Januar da ist und wir das Schengenvisum für Mitte November bis Neujahr beantragen würden.

Falls möglich wie ausführlich sollte das Einladungsschreiben beim zweiten mal sein? Was soll man am besten erwähnen?

Danke schonmal im Voraus für alle Antworten Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Online


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #1 - 05.09.2024 um 10:20:30
 
Hey Smiley.

Die Problematik ist, dass deine Ausländerbehörde dem Antrag für das "Heiratsvisum" zustimmen muss. Wie lange das dauert kann man nicht vorhersehen.. viele ABHs sind entsprechend ausgelastet. Daher wird es hier keine vergleichbaren Erfahrungen geben, außer jemand hat hier mit Heiratsvisum Thailand auch noch die gleiche ABH wie du.

Als Tipp: sobald alles vorliegt, also Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt + A1 Zertifikat könntedt du Deine ABH nett fragen, ob sie eine Vorabzustimmung geben können. Das kann sie dann mit dem Visum Antrag einreichen. Allerdings gibt es keinen Anspruch dafür, wäre sozusagen "nett" von der ABH.

Mit der ABH musst du ja wegen der VE sowieso vorher in Kontakt treten.

Bzgl Schengen Visum habe ich keine Erfahrung mit Thailand. Verboten wäre es nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mr.Ricky
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #2 - 05.09.2024 um 10:44:09
 
roseforest schrieb am 05.09.2024 um 10:20:30:
Hey Smiley.

Die Problematik ist, dass deine Ausländerbehörde dem Antrag für das "Heiratsvisum" zustimmen muss. Wie lange das dauert kann man nicht vorhersehen.. viele ABHs sind entsprechend ausgelastet. Daher wird es hier keine vergleichbaren Erfahrungen geben, außer jemand hat hier mit Heiratsvisum Thailand auch noch die gleiche ABH wie du.

Als Tipp: sobald alles vorliegt, also Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt + A1 Zertifikat könntedt du Deine ABH nett fragen, ob sie eine Vorabzustimmung geben können. Das kann sie dann mit dem Visum Antrag einreichen. Allerdings gibt es keinen Anspruch dafür, wäre sozusagen "nett" von der ABH.

Mit der ABH musst du ja wegen der VE sowieso vorher in Kontakt treten.

Bzgl Schengen Visum habe ich keine Erfahrung mit Thailand. Verboten wäre es nicht.


Die Botschaft in Bangkok hat mir gesagt dass eine VE bei der Beantragung des Heiratsvisums nicht benötigt wird, jedoch noch nachgefordert werden kann aber nicht muss.

Sollte ich die VE bei der ABH vielleicht zur Sicherheit einfach besorgen vor der Beantragung des Visums auch wenn die Botschaft am Ende nichts haben will? Da könnte man ja auch die Vorabzustimmung beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Online


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #3 - 05.09.2024 um 10:50:35
 
Das stimmt. Manche AVs wollen die direkt beim Antrag haben z.b. Manila

Es ist so dass der Antrag zur ABH geschickt wird und diese dich dann mit ziemlicher Sicherheit einläd um eine VE abzugeben. Die VE will die ABH nicht die Botschaft (zum Verständnis)

Da geht es ja schneller wenn sie direkt mit Antrag abgegeben wird. Also noch ein Grund mehr vorab mit der ABH zu sprechen. Smileywichtig ist nur derr ABH zu sagen es ist eine VE für ein Heiratsvisum und nicht für Besuch.

Ich möchte nochmal kurz erwähnen dass es eher unwahrscheinlich ist dass  das klappt mit der Vorabzustimmung. Aber fragen kostet ja nichts
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mr.Ricky
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #4 - 05.09.2024 um 11:04:43
 
roseforest schrieb am 05.09.2024 um 10:50:35:
Das stimmt. Manche AVs wollen die direkt beim Antrag haben z.b. Manila

Es ist so dass der Antrag zur ABH geschickt wird und diese dich dann mit ziemlicher Sicherheit einläd um eine VE abzugeben. Die VE will die ABH nicht die Botschaft (zum Verständnis)

Da geht es ja schneller wenn sie direkt mit Antrag abgegeben wird. Also noch ein Grund mehr vorab mit der ABH zu sprechen. Smileywichtig ist nur derr ABH zu sagen es ist eine VE für ein Heiratsvisum und nicht für Besuch.

Ich möchte nochmal kurz erwähnen dass es eher unwahrscheinlich ist dass  das klappt mit der Vorabzustimmung. Aber fragen kostet ja nichts


Ja das macht Sinn. Kann ich mir diese Heirats-VE so vorstellen wie die Schengen-VE? Mit der Vorabzustimmung würde ich auch nicht rechnen wollen aber wie schon gesagt fragen kostet ja nichts. Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Online


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #5 - 05.09.2024 um 11:52:28
 
Ja ist im Prinzip das gleiche, nur dass eben nicht zu Besuch draufsteht.

Und die meisten ABHs haben höhere Anforderungen an das Nettoeinkommen .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mr.Ricky
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #6 - 05.09.2024 um 12:57:25
 
roseforest schrieb am 05.09.2024 um 11:52:28:
Ja ist im Prinzip das gleiche, nur dass eben nicht zu Besuch draufsteht.

Und die meisten ABHs haben höhere Anforderungen an das Nettoeinkommen .


Verstehe. Ich hoffe mal knapp 2k im Moment sind genug Durchgedreht Sonst bin ich überfragt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dada61
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #7 - 09.09.2024 um 19:13:20
 
Mr.Ricky schrieb am 05.09.2024 um 12:57:25:
Verstehe. Ich hoffe mal knapp 2k im Moment sind genug Durchgedreht Sonst bin ich überfragt.


In Hamburg sind es gute 3.000,- netto; hast du mit deiner ABH schon gesprochen? Würde das unbedingt vorher klären, bevor ihr sämtliche Unterlagen beibringt und Termine macht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mr.Ricky
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #8 - 10.09.2024 um 17:25:41
 
Das Ausländeramt wollte mir es nicht sagen und hat mich an die Botschaft Bangkok verwiesen. Die Antwort von dort habe ich noch nicht.

Das Standesamt Nürnberg ist der Meinung dass das Ausländeramt sehr wohl sagen könnte was so die Regel ist. Außerdem hieß es da dass Fälle mit knapp unter 2k netto schon genehmigt wurden.

Ich habe eine Bedarfsrechnung vom Landkreis Nürnberg gefunden da stand ungefähr: Eigenbedarf 1250 Netto, Eingeladener 450 und für eventuelle Pfändung 100.

Ich werde nochmal beim Ausländeramt nachfragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Online


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #9 - 10.09.2024 um 18:06:18
 
Nürnberg hält sich ja schön bedeckt. Auf der HP ist bzgl langfristigen Aufenthalt nichts zu finden.

Allerdings auf Seite 11 des Bundeseinheitlichen Merkblatts was sie auch verlinkt haben:

"Familiennachzug: Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur im Falle des § 36 Absatz 2 AufenthG (Familiennachzug sonstiger Familienangehöriger) sowie bei Einreise zur Eheschließung einschlägig. Im letzteren Fall werden die künftigen Ehepartner bereits wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt. Die Bonitätsprüfung erfolgt in diesen Fällen anhand der sozialhilferechtlichen Regelungen zur Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft gemäß SGB II bzw. SGB XII. Um den Bonitätsnachweis zu erbringen, muss das Einkommen der Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft aus Erwerbstätigkeit und aus etwaigen öffentlichen Mitteln i.S.v. § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG den durch den nachziehenden Ausländer gemehrten Bedarf (Regelbedarf, etwaiger Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft) und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung decken. "

Daher kann eine pauschale Aussage schon Schwierig sein, aber dann sollen sie die sagen was du alles einreichen sollst damit sie es prüfen können.

Vielleicht hat es das Ausländeramt auch missverstanden. Bei Normalen Familiennachzug also wärt ihr schon verheiratet z.b. Dänemark oder in Thailand wäre dann keine VE mehr notwendig. (Das wäre dann Plan B für euch )
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JMKR
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #10 - 10.09.2024 um 20:23:09
 
Ja das habe ich auch schon im Kopf mit DK oder Heirat in Bangkok.

Aber für die Heirat in Bangkok brauche ich wieder (teilweise) neue Papiere weil ich nur eine Vollmacht für die Heirat in Nürnberg habe oder liege ich da falsch?

Es ist auf jeden fall sehr unschön wenn man keine genauen Informationen bekommt von seiner Stadt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JMKR
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #11 - 10.09.2024 um 20:41:44
 
Ooops das war jetzt mit dem alten Account. Wusste garnicht dass ich den noch habe   Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Online


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #12 - 10.09.2024 um 21:02:38
 
Für Hochzeit in Thailand steht alles hier
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/eheschliessungen/1604034

Du benötigst unter anderem ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt in D. Schwierig jetzt den richtigen Rat zu geben wenn die ABH nichts konkretes sagen will. Im worst Case verliert ihr eben ein paar Monate.

Aber du schriebst ja du hast dort nochmal nachgefragt. Ich würde sie auf das Bundeseinheitliche Merkblatt verweisen was sie verlinkt haben.. oder möglicherweise stimmt deine ABH ja tatsächlich hier in der Regel ohne VE dem Visum zu..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
JMKR
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #13 - 21.09.2024 um 20:02:08
 
Ich melde mich nochmals da ich nun nach einem längerem Telefonmarathon zumindest weiß dass mir die Stadt Nürnberg da nicht weiterhelfen will, das Standesamt bei 2000 Netto von der Erfahrung her sagt dass es passt und unser Anwalt uns einen höheren dreistelligen Betrag in Aussicht stellt den das Amt für meine Verlobte voraussetzen wird.

Jetzt habe ich noch eine Frage bezüglich der Wohnung bzw. des Mietvertrags den man vorweisen muss:

Hat jemand Erfahrung damit wie Ämter reagieren wenn man bei den Eltern einen ausreichenden Wohnraum vorweisen kann für seine Verlobte und sich und da auch einen "Untermietvertrag" vorlegen kann? (Übergangsweise bis man dann eine passende Wohnung hat)

Ich schaue zwar schon nach einer passenden Zweizimmerwohnung aber für die ersten Monate wäre Option 1 eleganter, auch für die Eingewöhnung während ich bei der Arbeit bin. Ich meine zu wissen dass die Ämter pro Person 16m² Wohnraum vorraussetzen und da wären wir mit 3 Personen noch im Rahmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Full Top-Member
***
Online


i4a rocks!


Beiträge: 428

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #14 - 21.09.2024 um 23:11:34
 
Die ABH will ja offenbar keine Aussage treffen ohne dass der Visum Antrag vorliegt.

Eigentlich hast du jetzt 2 Möglichkeiten:
1. Sie beantragt das Heiratsvisum und dann wird sich zeigen ob das alles reicht oder
2. Ihr heiratet im Ausland und beantragt dann das Visum für Familienzusammenführung. Wenn ihr schon verheiratet seit wird im Normalfall von der Prüfung bzgl Sicherung LU abgesehen das erübrigt dann auch die Frage bzgl der Wohnung ..

Schwierig. Ich an deiner Stelle würde einfach das Visum für Eheschließung im D beantragen und schauen was passiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dada61
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu 2. Schengenvisum und zu Heiratsvisum
Antwort #15 - 24.09.2024 um 17:49:50
 
Vielleicht hilft die dir Seite weiter, unabhängig der Dienstleistung.

https://www.thailaendisch.de/merkblatt-heirat-thai-deutsch_online.html

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema