Nürnberg hält sich ja schön bedeckt. Auf der HP ist bzgl langfristigen Aufenthalt nichts zu finden.
Allerdings auf Seite 11 des Bundeseinheitlichen Merkblatts was sie auch verlinkt haben:
"Familiennachzug: Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist nur im Falle des § 36 Absatz 2
AufenthG (Familiennachzug sonstiger Familienangehöriger) sowie bei Einreise zur Eheschließung einschlägig. Im letzteren Fall werden die künftigen Ehepartner bereits wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt. Die Bonitätsprüfung erfolgt in diesen Fällen anhand der sozialhilferechtlichen Regelungen zur Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft gemäß
SGB II bzw.
SGB XII. Um den Bonitätsnachweis zu erbringen, muss das Einkommen der Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft aus Erwerbstätigkeit und aus etwaigen öffentlichen Mitteln i.S.v. § 2 Abs. 3 Satz 2
AufenthG den durch den nachziehenden Ausländer gemehrten Bedarf (Regelbedarf, etwaiger Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft) und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung decken. "
Daher kann eine pauschale Aussage schon Schwierig sein, aber dann sollen sie die sagen was du alles einreichen sollst damit sie es prüfen können.
Vielleicht hat es das Ausländeramt auch missverstanden. Bei Normalen Familiennachzug also wärt ihr schon verheiratet z.b. Dänemark oder in Thailand wäre dann keine
VE mehr notwendig. (Das wäre dann Plan B für euch )