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Erfolgs-Chancen Remonstration (Gelesen: 1.727 mal)
BaKoeln3Mattis
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 30.12.2024 um 18:00:41
 
Ich möchte hier gerne ein Update posten:

Der Remonstration wurde nach 6 Monaten stattgegeben und das Visum wurde erteilt.

Dass es so lange gedauert hat, ist einem faulen und inkompetenten Beamten in der Botschaft zu verdanken. Ohne Nachhaken wäre wahrscheinlich nie ein Ergebnis gekommen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 30.12.2024 um 18:12:40
 
Was für ein Visum? Für einen Sprachkurs? Für wie lange wurde es erteilt?
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Aras
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Antwort #17 - 30.12.2024 um 18:15:50
 
Trotzdem Glückwunsch
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #18 - 31.12.2024 um 13:00:27
 
BaKoeln3Mattis schrieb am 30.12.2024 um 18:00:41:
Dass es so lange gedauert hat, ist einem faulen und inkompetenten Beamten in der Botschaft zu verdanken. Ohne Nachhaken wäre wahrscheinlich nie ein Ergebnis gekommen.


Bitte hier keine Beleidigungen.

Du hast hier Fragen gestellt, weil Du Dich nicht auskanntest. Diese Verantwortung solltest Du nicht auf andere schieben.
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BaKoeln3Mattis
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i4a rocks!


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Antwort #19 - 03.01.2025 um 21:17:12
 
reinhard schrieb am 31.12.2024 um 13:00:27:
Bitte hier keine Beleidigungen.

Du hast hier Fragen gestellt, weil Du Dich nicht auskanntest. Diese Verantwortung solltest Du nicht auf andere schieben.


Nur weil ich die Eigenschaften von Personen unverblümt beschreibe, beleidige ich niemanden. Es war als sachliche Einschätzung gemeint, ich hätte auch schreiben können, dass der Beamte unverhältnismäßig wenig Einsatz zeigt und seine Aufgaben nicht erledigt, ist das gleiche in lang.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was Du mir mit dem zweiten Satz sagen möchtest.


lottchen schrieb am 30.12.2024 um 18:12:40:
Was für ein Visum? Für einen Sprachkurs? Für wie lange wurde es erteilt?


Für 5 Monate, was auch die Frage aufwirft wie meine Freundin ihre weiteren Ziele in Deutschland danach am besten erreichen kann. Ich denke um die Zeit bis zum Studium zu überbrücken, käme ein Aufenthaltstitel nach "§ 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes" in Frage. Die Erteilung ist dann natürlich wieder nicht garantiert, sondern eine Ermessensentscheidung (Willkür).
Ich bin wieder in der Situation, dass ich zwar Gesetzestexte lesen kann, aber die Praxis nicht ausreichend kenne.
Außerdem sind wir wohl gezwungen umzuziehen, um der nicht-tätigen Ausländerbehörde hier zu entkommen.

Habt ihr vielleicht noch Tipps zum weiteren Vorgehen?
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reinhard
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Antwort #20 - 03.01.2025 um 21:49:41
 
Vielleicht solltest Du nicht gleich wieder mit Beleidigungen um Dich werfen.

Du hast noch keinen Kontakt mit der Ausländerbehörde und wirfst ihr schon Willkür vor, was eine Straftat wäre.

Ich gehe erstmal davon aus, dass ein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wird.
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BaKoeln3Mattis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #21 - 03.01.2025 um 22:01:57
 
Ich habe Angst vor Willkür, das ist richtig. Ich habe dem Ausländeramt keine Willkür vorgeworfen.

reinhard schrieb am 03.01.2025 um 21:49:41:
Ich gehe erstmal davon aus, dass ein Ermessen pflichtgemäß ausgeübt wird.


Aus der Erfahrung mit den hiesigen Ausländeramt gehe ich davon aus, dass von dem Ausländeramt überhaupt gar nichts gemacht werden wird, wie schon beim letzten mal: Aus meinem Beitrag: "Das liegt daran, dass ein Aufenthaltstitel für die Verlängerung des FSJ vom Ausländeramt, trotz vielen Nachfragen und Aufforderungen nie bearbeitet wurde."

Anders könnte es nach einem Umzug aussehen.
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reinhard
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Antwort #22 - 04.01.2025 um 15:08:45
 
Dank bitte immer daran, dass Ausländerbehörden und Botschaften hier mitlesen.

Bleib bitte höflich. Die Ausländerbehörde wirft Dir auch nicht vor, gedankenloser Pöbler zu sein – sie befürchtet es höchstens, wenn sie Deine Vorurteile hier liest.

Ermessen ist gesetzlich vorgesehen.
Willkür ist eine Straftat. Solch einen Vorwurf musst Du ggf. beweisen können.

Aber solange Du höflich und sachlich bleibst, spricht nichts dagegen, dass Du Deine Fragen hier weiter klärst.
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