Soweit ich das betrachte, IST alles ausgereizt.
Soweit ich das betrachte, LIEGEN Einschränkungen vor (die genauen Einschränkungen möchte ich hier nicht darstellen, nur soviel: ich komme aus der Branche, um es bezeichnen zu können).
Ich fand beim Durchlesen der Bedingungen eingebürgert zu werden, wenn die Ehe mit einer/m Deutschen besteht (insbesondere hier um 20 Jahre!), den A2 (oder schlechter) NICHT als spezifischen Ausschlußgrund.
Allerdings fand ich keine Bestätigung, dass ich richtig liege.
Hat hier jemand dazu schon Praxiserfahrung, von beiden Seiten des Schreibtisches????
Das würde sonst im Umkehrschluß bedeuten, sind alle Papiere ok, hast Du den
B1, kannste noch so viele destruktive Gedanken und Pläne haben, "richtig" gelogen, kriegste den Paß und dann wirste aktiv in bösen Sachen oder kündigst, lässt Dich scheiden, tauchst ab, steigst gewollt um auf Bürgergeld, hast ja das Ziel erreicht oder machst schlimme Dinge, wo Du geschworen und unterschrieben hast, es nie zu tun..aber hast den
B1, beherrscht den Genetiv und die Rechtsschreibung..kannst akzentfrei deklinieren, kongugieren, kannst die Fälle und alle Zeiten in Wort und Schrift..
...aber der ehrliche, alte Arbeiter, der sich jahrzehntelang die Knochen kaputt geschufftet hat, nie arbeitslos wurde, dafür im Beruf ausgebeutet wurde, und nie über A2 hinaus kam, wo sich seine deutsche Schwiegerfamile, die Firma und das dt Umfeld um seine Integration bemühte, dem wird der dt Pass verweigert? Weil er zwar alles vorbildlich geschafft und an Dokumenten zusammen getragen hat, nur dieses
B1 Dokument nicht? Wie gesagt, für die NLE reichte es und um auf Arbeit und im Alltag zu bestehen (mündlich) reicht es doch auch! (Glaubst Du, die Frau kommt jeden Tag mit auf Arbeit und übersetzt alles oder klärt seine Sachen mit Kollegen, Chef usw?).
Demzufolge liegt ja das vor, was bei den Vertragsgastarbeitern voraus gesetzt wird ohne
B1 anerkannt zu werden- dass er sich im Alltag hinreichend mündlich verständigen kann! Oder welche Gegenargumente gäbe es? (Wie wird das eigentlich überprüft bei den alten Gastarbeiterleuten beim Antrag? Reicht da die Aussage des Umfeldes aus oder muß die Firma was dazu schreiben oder findet ein 4 Augen Gespräch auf dem Amt statt?).
Warum soll ihm dann trotzdem der Paß verweigert werden, Deiner Meinung nach? Deutsch verheiratet, beruflich und alltagstechnisch voll integriert, hat sich nie was zu Schulden kommen lassen, nur das "böse"
B1, was ihn ärgert..
So würde ich Dich jetzt verstehen..
Welchen Profit hätte Deutschland, ihm den dt Pass zu verwehren???
Ich habe übrigens beim Erkunden festgestellt, dass es verschiedene Kommunen unterschiedlich regeln. Zum einen verlangen sie zwar grundsätzlich dieselben Unterlagen, aber in anderer Form:
Die eine will eine Vermieterbestätigung auf einem selbstgestickten Formblatt, auf der HP runter zu laden. Andere Kommunen wollen den kompletten Mietvertrag mit allen Nebenabreden (das können schon mal bei einem längeren Mietverhältnjs etliche Seiten sein!); eine Kommune nimmt auch online den Antrag an, die andere nur per Papier. Köln hat Terminvorlauf aktuell ab 2025, also man kann jetzt Termine zur Beratung!!! für 2025 ausmachen; in allen Kommunen sind Rückstände in Tausenden; den einen reicht zum Rentenzahlungsnachweis ein Kontoauszug von der DRV, die anderen wollen auch Nachweise des dt Partners sehen von künftiger Riesterrente, Betriebsrente usw.
Auf Gehaltsabrechnungen steht ja immer in den Kopfdaten der Beginn im Betrieb drin. Manchen Kommunen reicht es, andere Kommunen wollen von den Ehepartnern zusätzlich die Arbeitsverträge der letzten 5 Jahre sehen usw.
Bei binationalen bzw deutschen Kindern dieser Ehe reicht einmal Kopie vom Personalausweis, andere wollen Nachweis aus dem Einwohnermedeamt, bzw die og Vermieterbescheinigung, alles für den Nachweis, dass es mit den Eltern zusammen wohnt.
Kurz: verschiedene Kosten, Mühen, Laufereien, auch für die deutschen Mitglieder der Familie. Keine Einheitlichkeit. Das könnte aber zur Akzeptant der Bürokratie und zur Ablaufoptimierung bei der Bearbeitung beitragen, den Frust raus nehmen, wenn sich Bewerber kommunenübergreifenen vergleichen, würden alle Kommunen dieselben Unterlagen, zB zum Thema Mietwohnung verlangen, wenn derselbe Sachverhalt vorliegen würde. (Das ist schon fast OT...)
Wenn es um die gesundheitliche... Unmöglichkeit geht, Deutsch bis
B1 zu lernen, wollen die einen ein Attest, die anderen ein ausführliches Gutachten, verraten aber nicht, von welcher Stelle oder Arzt. Bei der Altersgrenze für nicht- Vertragsgastarbeiter reden die einen Kommunen von einer Altersgrenze von 60, andere von 65 und noch andere von 67 Jahren.
Ich bin Pragmatiker, ich will Lösungsansätze sehen, die auch realistisch umsetzbar sind.
Anders gefragt:
wem ist es zuzumuten so kurz vor der Rente, in einem körperlich belastenden Beruf, sei es Küchenhilfe, Gastro, Reinigung, nach sagenwirmal tgl 12-16h außer Haus, noch sytematisch Deutsch zu lernen? Mach es mal im Selbstversuch, muß nicht Deutsch sein, aber irgendwas anders an Konzentrationsarbeit, das geht einfach nicht! Du bist platt von der Arbeit, willst nur noch ins Bett, zudem in dem Alter. Mit 58 ging mein Opa in Frührente, mein Vater mit 60... hier soll ein Arbeiter von Anfang 60, der ohnehin noch bis 65 arbeiten muß, noch nebenher
B1 lernen- und findet auch gar keinen Kurs, kompatibel mit der Freizeit?
Das trotzdem zu fordern IST unmöglich!
...und das sollte mE bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
Aber wie ist es nun mit Erfahrungsberichten????