Hi,
An der Stelle bin ich ja bereits - man hat mir bereits mitgeteilt dass ich ihn nicht erhalten kann. Hier der Wortlaut:
Sehr geehrter Herr XYZ
wir können Ihre Bedenken aus menschlicher Sicht natürlich nachvollziehen. Vorweg ist anzumerken, dass bei einem Reiseausweis für Ausländer auch in die Passhoheit der Ukraine eingegriffen wird und die Ausstellung daher nur in absoluten Ausnahmen möglich ist. Im Zweifel kann immer ein Ausweisersatz erteilt werden, welcher allerdings nicht für Auslandsaufenthalte geeignet ist. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist somit auch nicht gefährdet, wenn Sie derzeit keinen neuen Pass beschaffen können.
Da Sie keinen Bezug zur Ukraine haben und hier aufgewachsen sind, ist es verständlich, dass Sie nicht am Wehrdienst teilnehmen wollen, welcher evtl. auch noch mit einem tatsächlichem Einsatz verbunden ist.
Gem. interner Weisung zur Prüfung der Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer an ukrainische Staatsangehörige ist ein strenger Maßstab anzulegen. Die zumutbaren Mitwirkungshandlungen zur Erlangung eines solchen Reisausweises werden in § 5 Abs. 2
AufenthV geregelt. Hiernach wird sogar die regelmäßig mit einer Rückreise ins Herkunftland einhergehende tatsächliche Erfüllung der Wehrpflicht als grundsätzlich zumutbar angesehen. Demnach führt die bloße Registrierung bei der Wehrverwaltung erst recht nicht zu einer Unzumutbarkeit. Laut Mitteilung des Ministeriums führte die Einstellung der Ausstellung von Pässen an potenziell wehrdienstfähige Ukrainer in der Vergangenheit zu Unklarheiten. Nach dem aktuellen Informationsstand ist die Passausstellung wieder möglich. Die Registrierung kann Online per App oder persönlich im Konsulat erfolgen. Eine Ausreise in die Ukraine ist hierzu, zumindest offiziell, nicht nötig.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer daher derzeit nicht möglich. Sofern doch eine Ausreise erforderlich sein sollte, lassen Sie sich dies bitte vom Konsulat bestätigen. Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung können wir Ihr Anliegen gerne noch einmal überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Aufenthaltsrecht