Ich frag mich grad... 200 € bei 10.000 € sind 2% Jahreszins. Und das nur wenn sie das Geld auf ihrem Konto parken lässt und nichts verbraucht. Oder meinst du so als Vertragsabschlussgeschenk?
Soweit ich weiß, kann man das Einkommen von einem Studentenjob von der geforderten Summe des Sperrkontos abziehen. Und verdient man mehr als die geforderte Summe, dann braucht man auch kein Sperrkonto.
Und es kann soweit gehen, dass man dann von dir auch ggf. sogar fordert die Zahlungen aus der Verpflichtungserklärung ggü. der Studentin auch nachzuweisen. Also du kannst ja gerne eine
VE erteilen, aber die können auch schauen ob das mit richtigen Dingen läuft. Keine Ahnung ob es dafür auch eine Ermächtigungsgrundlage gibt, aber ich kenne von Erzählungen, dass die tatsächlich die Einzahlungen auf das Konto sehen wollten. Die
VE gilt dann eben als Finanzierungsnachweis und nicht nur als reine Bürgschaft. Wir wollen in Deutschland ja auch nicht, dass Betroffene in gewisse unerwünschte Abhängigkeitsverhältnisse kommen.
Zumal sie ja laut deiner Aussage einen festen Job bei Siemens hat. Sie fällt als türkische Staatsangehörige nach einem Jahr Beschäftigung dann dem
ARB 1/80. Wenn also das Geld wirklich problematisch ist, dann soll sie lieber eine Aufenthaltserlaubnis gem. dem
ARB 1/80 beantragen. Die
AE kostet sie dann auch nur 37 €, §52a
AufenthV.
Also für mich wären 200 € Zinsen KEIN Grund eine Verpflichtungserklärung mit all den möglichen Fallstricken einzugehen. Da würde ich lieber die 200 € direkt der Person schenken.