karambol
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Pinneberg Schleswig-Holstein Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo zusammen,
angenommen, eine in Deutschland unbefristet lebende Person A ist eine australische Bürgerin.
Der in Australien lebende Onkel B stirbt. In seinem Testament hat er unter anderem die Person A genannt. Sie soll einen Teil seines Vermögens bekommen, das ist Geld und Teil seines Hauses, das später von der Testamentvollstreckerin C verkauft werden soll und dann würde die Person B einen Teil des Verkaufspreises bekommen.
Die Testamentvollstreckerin ist die Mutter der Person A und die Schwester der verstorbenen Person B.
Was ist notwendig, damit alles richtig abgewickelt wird?
Soll das Finanzamt kontaktiert werden, nachdem das Geld überwiesen wurden oder vorher? Braucht man alle Dokumente aus Australien mit notariell beglaubigten Übersetzungen und Legalisierung durch die deutsche Botschaft / Konsulat in Australien? Welche Dokumente braucht man? Erbschein? Testament? Sterbeurkunde? Ein Geldquellennachweis (Gehaltsabrechnungen des Onkels?)? Ein Nachweis, dass er der Onkel ist? Sprich man braucht die Geburtsurkunde des Onkels, der Mutter, der Großmutter und der Person A?
Ich habe außerdem gehört, dass dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod Bescheid gegeben werden muss… Zählt das nach nach der Kenntnisnahme des Todes oder des Testaments? Wie kann so etwas seitens des Finanzamtes überhaupt geprüft werden und was sind die Konsequenzen, wenn man das noch rechtzeitig gemacht hat, allerdings bevor man das Geld bekommen hat?
Braucht man etwas sonst noch außer für fürs Finanzamt? Ich habe nämlich gehört, dass a) die Bank etwas brauchen mag, damit die, die eingehende Überweisung akzeptieren und b) etwas mit dem dem Nachlassgericht getan werden müssen könnte.
Danke
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