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A1 bei Familienzusammenführung zu deutschem Kind vs Ehepartner (Gelesen: 324 mal)
Dven
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.08.2024 um 18:53:58
 
Guten Tag,

Ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. dem Thema A1 Zertifikat für die Familienzusammenführung.
Mein Ehemann ist britischer Staatsbürger und lebt z.Z. noch in England.
Unser gemeinsames Kind und ich besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wir möchten gerne eine Aufenthaltserlaubnis für meinen Mann zur Familienzusammenführung beantragen.

Auf der Webseite von der Ausländerbehörde sind unterschiedliche Vorraussetzungen für Ehegatten von Deutschen (A1 erforderlich) und Eltern von deutschen Kindern (A1 nicht erforderlich) angegeben.
Daher wollten wir einmal klären, ob mein Ehemann einen Nachweis über ausreichende Deutscherkenntnisse erbringen muss.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 383

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 09.08.2024 um 19:07:05
 
Das Spracherfordernis gilt nur bei Zuzügen zum deutschen Ehegatten. Beim Zuzug zum deutschen Kind ist es nicht erforderlich.

Er braucht also kein A1 für das Visum, da er ja den Zuzug zum deutschen Kind beantragen wird.
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Dven
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.08.2024 um 19:35:25
 
Oh wow, vielen Dank für die schnelle Antwort!  Smiley
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