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Abschiebung (Gelesen: 888 mal)
Themen Beschreibung: Widerspruch keine abschiebende Wirkung
Arshed
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ägyptischer
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung
07.08.2024 um 22:05:52
 
Hallo alle ,
Ich bin am 16.04 .2018 mit einer deutsche in Ägypten geheiratet , dann habe ich ein Visum für familiennachzug bekommen. Am 01.09 .2019 . Am 13.10.2019 eingereist . Leider hatte unsere Ehe nach 2,5 Jahre nicht gehalten. Davor gab viel Stress und haben wir uns vorher räumlich getrennt (1.  Nach rechtskräftige Scheidung hat die ausländeramt mit ein Fiktionbescheingung bekommen .  Auf meinem Antrag vom 26.09.22 zur Verlängerung der Aufenthalt  hat die auskänderbhörde am 03.24 abgelehnt.  Im 10/23 wollte die ausländerbheörde meinen Arbeitsvertrag und lohnabrechnung habe. Leider habe ich in diesem Monat meine Arbeit verloren , es hat gedauert bis neue Arbeit gefunden habe. Ich arbeite jetzt wieder seit 5 Monate  wieder , insgesamt habe ich in Deutschland über drei Jahre gearbeitet.
Ich habe einen Anwalt , tortzdem ht die ausländeramt die Ablehnung an mich geschickt . Auf Klage hat der Anwalt ein Widerspruch  erhoben ?
Rückmeldung von auslöndert : Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ?
Mit der Ablehnung haben mir auch Grenzübertritt Bescheinigung geschickt .
Jetzt habe ich nächste Woche Termin Erteilung eine Duldung .

Frage : darf ich nach &31 eine Aufenzhalt kriegen  , darf ich diese Aufenthalt jetzt beantragen ? Ich weiß ich habe einen Anwalt , die Kontakt leider mit ihm sehr schwierig , und er sieht keinen Erfolg .

Kann ich andere Aufenthaltstitel kriegen ?
Muss ich meinen pass jetzt abgeben ?
Ich kann gut deutsch ,B2
  Welche Möglichkeiten gibt es für mich noch ? Ich habe in meinem Land studiert .
Lg
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reinhard
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Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #1 - 07.08.2024 um 22:14:48
 
Nach dem, was du schilderst, gibt es keine Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 zu bekommen. Die setzt voraus, dass Ihr 36 Monate als Ehepaar in Deutschland zusammengelebt habt.

Hast Du denn jetzt eine qualifizierte Arbeit, die eine Ausbildung oder ein Studium voraussetzt? Hast Du die Ausbildung oder das Studium, das für Deine Arbeit Voraussetzung ist?

Bei ungelernter Arbeit, Aushilfstätigkeit hast Du keine Möglichkeit, dafür eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Aber Du hast ja einen Anwalt, der sollte Dir das schon erklärt haben.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 379

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung
Antwort #2 - 08.08.2024 um 07:48:14
 
Eure Ehe hat 2,5 Jahre gehalten. § 31 setzt voraus, dass sie 3 Jahre in Deutschland bestand. Scheidet deshalb schon aus.

Außerdem hat die Ausländerbehörde den Antrag ja schon abgelehnt. Da werden die geprüft haben ob eine andere AE in Frage kommt und erst recht den § 31 als "primär mögliche" Aufenthaltserlaubnis.
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