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Apostille für Spanien (Gelesen: 705 mal)
juanito
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07.08.2024 um 14:24:43
 
Hallo, eine deutsche Geburtsurkunde und eine deutsche Ledigkeitsbescheinigung sollen für eine Eheschließung in Spanien vorgelegt werden. Ist für diese Dokumente eine Apostille notwendig?

Ich habe noch im Hinterkopf, dass seit 2018(?) innerhalb der EU keine Apostille mehr nötig sei. Leider finde ich dazu nichts mehr.

Kann das jemand bestätigen? Gilt das für die genannten Dokumente?
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Aras
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Antwort #1 - 07.08.2024 um 15:09:58
 
Hast du das auf einer mehrsprachigve CIEC Urkunde? Oder die Urkunden wo der Bundesadler im Hintergrund ist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 07.08.2024 um 16:20:35
 
juanito schrieb am 07.08.2024 um 14:24:43:
eine deutsche Geburtsurkunde

Das soll reichen für eine Eheschließung im Ausland? Ich dachte da benötigt man immer eine internationale Geburtsurkunde. Die habe ich jedenfalls damals benötigt.
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juanito
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Antwort #3 - 07.08.2024 um 18:19:49
 
Aras schrieb am 07.08.2024 um 15:09:58:
Hast du das auf einer mehrsprachigve CIEC Urkunde? Oder die Urkunden wo der Bundesadler im Hintergrund ist? 

Es geht um die mehrsprachige CIEC Geburtsurkunde (ausgestellt von einem deutschen Standesamt, das meinte ich mit "deutsch").

BTW, gibt es die Ledigkeitsbescheinigung auch mehrsprachig?
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Aras
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Antwort #4 - 07.08.2024 um 19:03:36
 
Auf CIEC Urkunden braucht man keine Apostille

Artikel 5 vom 1. Vertrag

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/u...

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Aras
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Antwort #5 - 08.08.2024 um 07:23:21
 
Ledigkeitsbescheinigungen haben wir in Deutschland nicht, sodass auch ein etwaiger CIEC Vertrag hierfür nicht anwendbar wäre bzw. Deutschland den Vertrag nicht ratifiziert hätte.

Aber es gibt ein CIEC Vertrag bezüglich Ehefähigkeitszeugnissen und diesen hat Deutschland auch ratifiziert.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/u...

Also solltest du das auch beim Standesamt bekommen
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