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Besuch meiner Freundin und ggf (falls alles passt) dauerhaftes Aufenthalt (Gelesen: 3.823 mal)
Michael H
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05.08.2024 um 19:29:36
 
Hallo zusammen,

Ich schreibe hier mal da es mir geraten wurde hier nachzufragen. Ich bin Deutscher und habe eine phillipinische Freundin die derzeit in Hongkong arbeitet. Jetzt wollen wir uns erst mal treffen auf den philippinen nächstes Jahr und falls das matcht will sie hier zu mir ziehen. Ich hatte gedacht da sie ITlerin ist und diese hier gefragt werden und angeblich ein Visum  sehr leichte bekommen ist das ja überhaupt kein Problem.
Da ich als Itler natürlich auch null Ahnung von der Materie habe suche ich dringend Hilfe wie man das am besten macht. Ich hatte mir vorgestellt das sie mal für einige Zeit hier "Urlaub" macht und davor Bewerbungen schreibt. Wenn sie dann hier ist zum "Urlaub" machen würde ich mir vorstellen das die Bewerbungsgespräche darauf gelegt werden. Dann hoffentlich genommen werden und hier einreisen. Man bekommt ja soviel ich weiß dann ein arbeits Visum. Gibt es noch bessere Wege für ein Visum hier? Heirat ist ja nicht mehr möglich und wäre nach einer Scheidung vor ca 4 Jahren nicht so meine präferiette Lösung.
Ich würde mich über eine Antwort freuen.

(für alle "schon wieder so ein depp" - Denker, ich bin ein sehr netter Typ der am Anfang seiner Recherche ist  Smiley)

Ganz ganz liebe Grüße   Augenrollen
Michael
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Antwort #1 - 05.08.2024 um 20:56:45
 
Für einen Besuch (Urlaub) beantragt sie ein C-Visum, das auch Schengen-Visum genannt wird. Das setzt voraus, dass sie schriftlich zusagt, am Ende wieder auszureisen. Das ist mit dem Visum normalerweise auch nicht anders möglich.

Will sie einwandern, muss sie Qualifikation und Sprachkenntnisse nachweisen. Als IT-Fachfrau muss sie Berufserfahrung nachweisen. Wenn sie die Bestätigung hat, dass hier alles anerkannt ist, Arbeitsvertrag wäre auch gut, braucht sie zum Einwandern ein D-Visum, auch nationales Visum genannt.

Sie muss also immer das Visum beantragen, das sie für den Zweck braucht, das kann sie hier in Deutschland nachträglich nicht ändern. Hier in Deutschland kann sie aber Bewerbungsgespräche führen etc.

Informationen zur Einwanderung findet sie hier:
www.make-it-in-germany.com
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Antwort #2 - 05.08.2024 um 22:25:20
 
Michael H schrieb am 05.08.2024 um 19:29:36:
(für alle "schon wieder so ein depp" - Denker, ich bin ein sehr netter Typ der am Anfang seiner Recherche istSmiley)

Dir die Freundin ausreden zu wollen ist hier im Forum eher nicht die Regel. Hier geht es hauptsächlich darum, die passenden Gesetze und Vorschriften anzubringen und die Rechtslage zu (er)klären.

Hat sie einen  Hochschulabschluß? In der IT-Branche sind Bewerbungsgespräche übers Internet und Video-Calls doch nicht unüblich, oder? Sie könnte sich von Ihrem jetzigen Wohnort aus doch so bewerben und wenn sie so einen gut bezahlten Job findet könnte sie ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen und wenn sie in D ist dann eine Blue Card beantragen.

Wenn sie mit einem Touristenvisum herkommt kann sie hier zwar während ihres Aufenthaltes hier auch Bewerbungsgespräche durchführen, muss danach aber wieder ausreisen und aus dem Ausland (vom Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.      

Sie könnte auch ein Visum zur Jobsuche beantragen.
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Michael H
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Antwort #3 - 06.08.2024 um 07:06:57
 
lottchen schrieb am 05.08.2024 um 22:25:20:
Dir die Freundin ausreden zu wollen ist hier im Forum eher nicht die Regel. Hier geht es hauptsächlich darum, die passenden Gesetze und Vorschriften anzubringen und die Rechtslage zu (er)klären.

Hat sie einen  Hochschulabschluß? In der IT-Branche sind Bewerbungsgespräche übers Internet und Video-Calls doch nicht unüblich, oder? Sie könnte sich von Ihrem jetzigen Wohnort aus doch so bewerben und wenn sie so einen gut bezahlten Job findet könnte sie ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen und wenn sie in D ist dann eine Blue Card beantragen.

Wenn sie mit einem Touristenvisum herkommt kann sie hier zwar während ihres Aufenthaltes hier auch Bewerbungsgespräche durchführen, muss danach aber wieder ausreisen und aus dem Ausland (vom Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen.      

Sie könnte auch ein Visum zur Jobsuche beantragen.


Also es war eher so gemeint dass ich mich ggf falsch oder ungewünscht ausgedrückt habe.

Und ja sie hat ein Studium in der IT und mit Java gearbeitet. Derzeit arbeitet sie halt als housekeeper in HK

Sprache muss die klar lernen, es ist halt die Frage ob jetzt schon. Ich hatte eine philippinerin die schon hier war, als Krankenschwester gearbeitet hatte und nur wenig bis gar kein Deutsch kannte.
Und das Visum kann nicht mehr geändert werden? Was ist wenn die ein Visum zum hier leben hat aber dad C-Visum braucht da sie arbeiten will?
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Antwort #4 - 06.08.2024 um 08:47:16
 
Was gemeint war ist, dass sie mit einem Urlaubsvisum "C-Visum" zwar Bewerbungsgespräche führen darf aber, sollte sie einen Job bekommen, erst einmal wieder ausreisen und mit dem dann richtigen Arbeitsvisum wieder einreisen muss.

Je schneller sie anfängt, die Sprache zu lernen, umso besser. Einen Sprachkurs dürfte sie auch mit einem Touristenvisum machen.

Ein Visum, um hier nur zu leben gibt es nicht. Sie braucht einen handfesten Grund, wie z.B. Arbeit, Heirat, Studium.

Guckt euch in Ruhe die oben verlinkte Seite "Make it in Germany" an. Das wäre der Weg über einen Job nach Deutschland zu kommen.
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Antwort #5 - 06.08.2024 um 11:20:38
 
Zum Besuch/sich beschnuppern nach D kommen und in D bleiben geht nicht.
Entweder sie kommt zu Besuch  (mit C-Visum) und muss wieder ausreisen (oder wird dann ausgereist)
oder sie kommt um in D länger zu bleiben mit einem D-Visum, dafür braucht sie aber einen Grund und nachweise, dass die Voraussetzungen gegeben sind.

Merke:
Ein "Visum" gibt es nur in einer Auslandsvertrettung, nicht in D ... ein Visum ist nötig für die Einreise und den Kurzaufenthalt.
In D gibt es dann eine AE, basierend auf dem Visum, mit dem sie eingereist ist.

Niemals das englische "Visa" mit dem deutschen Begriff "Visum" gleichsetzen, das sind unterschiedliche Sachen.



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Antwort #6 - 06.08.2024 um 12:52:47
 
Ich kenne ja visa nur von der Kreditkarte und bei der Übersetzung ins englische, aber du sagtest es gibt da Unterschiede?

Und heirat ist ja kein Grund mehr für ein Visum soviel ich weiß und wäre auch nicht mein Wunsch, da ich bei einer ausländischen Hochzeit nicht wüsste wie das bei einer ggf Scheidung aussehen würde (was ich nicht hoffe, aber man weiß nie wie die Gegenseite denkt). Zb machen viele ne Hochzeit in HK, aber ich weiß nicht wie es dann.
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Antwort #7 - 06.08.2024 um 13:18:16
 
Natürlich ist Heiraten-wollen eine gute Begründung für ein D-Visum. Das gibt Deutschland allerdings nur für eine geplante und vorbereitete Heirat in Deutschland.

Während eines Besuchs dürft Ihr in Dänemark heiraten, das ist allerdings nicht mehr so einfach wie noch vor einigen Jahren. Dänemark hat die Regeln sehr verschärft.

Visum im Englischen ist jeder Aufenthaltstitel. In Deutschland ist es nur der Sichtvermerk, die Erlaubnis zur Einreise.
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Antwort #8 - 06.08.2024 um 13:44:11
 
Okay also geht heiraten immer noch, gibt es noch eine möglichkeit hier in deutschland erst mal 1-2 jahre gemeinsam zu verbringen um dann falls es stimmt zu heiraten? Ist halt auch eine frage des ggf Unterhalts bei einer Scheidung. Ich möchte ja nicht total verarmen (mir reicht schon meine erste Scheidung).
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Antwort #9 - 06.08.2024 um 13:56:29
 
Nein für "kennenlernen" gibt es kein Visum . Dan. Entweder Besuch (max 3 Monate am stück wenn es erteilt wird) oder sie kann hier arbeiten mit den möglichkeiten die schon beschrieben wurden.

Oder falls alterstechnisch noch möglich z.b. Au-Pair etc. Die möglichkeiten stehen auf der Webseite der Botschaft.
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Antwort #10 - 06.08.2024 um 14:01:07
 
Michael H schrieb am 06.08.2024 um 13:44:11:
gibt es noch eine möglichkeit hier in deutschland erst mal 1-2 jahre gemeinsam zu verbringen 


Nein,und Antworten was möglich wäre hast Du ja schon bekommen
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Antwort #11 - 06.08.2024 um 14:08:34
 
Okay dann lege ich weiterhin alles auf "hier arbeiten". Das es kein Visum "kennenlernen" gibt ist klar, denn sonst ist Deutschland ja offen wie ein Tor.
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Antwort #12 - 06.08.2024 um 15:06:55
 
Nein, zum Kennenlernen gibt es nur das Besuchsvisum.

Nein, Deutschland ist nicht "offen". Die meisten Drittstaaten sind visumpflichtig, und man muss die Unterlagen möglichst sorgfältig zusammenstellen, um das Visum zu bekommen.

Für Qualfizierte gibt es in der Regel eine "2. Warteschlange" mit kurzen Wartezeiten.
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Antwort #13 - 06.08.2024 um 18:05:53
 
Wie sich mittlerweile rausstellte hat sie leider nur das Studium/Kurs, aber keine arbeitserfahrung. Somit auch keine Berufserfahrung und soweit ich ja jetzt in Erfahrung gebracht habe über nen Freund gilt die IT Regel nur für Leute mit Berufserfahrung.

@reinhard das Deutschland nicht offen wie ein Scheunentor ist sagte ich ja.
Gibt es dann auch für solche mit Studium eine schnelle Warteschlange?
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Antwort #14 - 06.08.2024 um 18:35:03
 
Michael H schrieb am 06.08.2024 um 18:05:53:
Wie sich mittlerweile rausstellte hat sie leider nur das Studium/Kurs, aber keine arbeitserfahrung. Somit auch keine Berufserfahrung und soweit ich ja jetzt in Erfahrung gebracht habe über nen Freund gilt die IT Regel nur für Leute mit Berufserfahrung.



Hä?

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/chancenkarte-jobsuc...
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Antwort #15 - 06.08.2024 um 18:41:46
 
Wie alt ist sie? Wie sind Ihre Sprachkenntnisse (englisch, französisch...)? Wie ihre Deutschkenntnisse?

Michael H schrieb am 06.08.2024 um 18:05:53:
Wie sich mittlerweile rausstellte hat sie leider nur das Studium/Kurs

Klingt wie oft in diesen Ländern. Jeder, der irgendwann mal eine Art  Schule für ein paar Monate besucht hat, behauptet, er hätte studiert....Was hat sie für einen Abschluß, von was für einer Schule, wie nennt sie sich? Hat sie überhaupt einen Abschluß? Hat sie Abitur? Wie lange ist das Studium her? Hat sie seitdem immer als Haushalthilfe gearbeitet?

Ich frage das um ihre Chancen einschätzen zu können.
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Antwort #16 - 06.08.2024 um 19:34:39
 
Michael H schrieb am 06.08.2024 um 18:05:53:
mit Studium eine schnelle Warteschlange?


Welches Studium hat sie genau ? Mach Dich mal selber schlau,lass es doch nicht auf hören sagen beruhen.

Lass Dir Bescheinigungen zeigen.Falls da nichts kommt,ist die Sachlage schon strange.
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Antwort #17 - 06.08.2024 um 19:51:11
 
@aras Huh okay. Da das von der Regierung kommt ist das sicher richtig. Danke für den link

@lottchen: sie ist 31 bald 32. Spricht nahezu laufend englisch, da sie ja in HK arbeitet und die dort kein tagalog können. Derzeit weiß ich "Bachelor".  Die hat als cashier gearbeitet
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Antwort #18 - 06.08.2024 um 20:15:23
 
Als "cashier" dürfte sie hier keine Chance auf ein Visum haben. Lass Dir ihren Bachelor zeigen und dann gib den Abschluß mal in die Anabin-Datenbank ein. 

Mit Ü30 kommt zumindest Au Pair nicht mehr in Frage.
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Antwort #19 - 07.08.2024 um 03:44:41
 
Hi zusammen,
Also ihre Aussage war "I studied, bachelor of science information technology 4yrs". Gesehen habe ich es nicht, aber ich glaube ihr das. Sie hat halt einiges zu tun in ihrem Job (ja selbst als housekeeper).
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Antwort #20 - 07.08.2024 um 04:46:09
 
So kommen wir nicht weiter. Sie kann ja von mir aus Putze sein, weil sie aue einer strukturschwachen Gegend kommt und irgendeinen Job annehmen musste um ihre Familie zu versorgen. Und sie kann ja auch sehr beschäftigt sein und dir deshalb nix zeitnah schicken.

Aber du beschäftigst uns hier mit irgendwelchen Informationsbrocken, mit dem man keine  seriöse Beratung durchführen kann. Zumal du meinst, dass es ganz, ganz dringend sei, und du keine Ahnung hättest.

So kann es sein, dass ihr Bachelor auch wertlos ist, siehe screenshot. Aber das muss man ganz genau checken. Denn bevor wir hier einem falsche Hoffnungen machen oder Träume zerstören, sollte man auch harte Fakten liefern.

Im Ausländerrecht geht es generell immer um harte Fakten. Wenn du dich ggü. deiner Freundin schämst sie nach dem Abschluss zu fragen, dann bedeutet es schon eine schlechte Basis für die weitere Arbeit.

Also frag deine Freundin nach dem Abschlusszeugnis als Foto oder scan. Und dann erzählst du uns welche Uni und welchen Abschluss sie genau hat. Und dann schauen wir weiter. Oder du machst es selber und schaust in anabin nach.

Heutzutage kann man eine Zeugnisanerkennung auch Online bei der ZaB machen.

Und dann soll sie halt ein B2 Englisch Sprachzertifikat beschaffen.

Und wenn alles passt und ihr Lebensunterhalt gesichert ist, dann kriegt sie auch ne Chancenkarte.

Aber wie gesagt: bringst du nur Hörensagen, dann kannst du es auch sein lassen.
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Antwort #21 - 07.08.2024 um 08:43:53
 
Ich schrieb doch nicht das es ganz ganz wichtig ist. Ich habe halt die Zeit einfach zu antworten und für mich persönlich kläre ich halt sowas gerne zeitnah  Zwinkernd

Was für Informationen braucht ihr noch (habe halt die Info heute Nacht bekommen und hier gleich gepostet) und nen Bild vom Abschluss kann ich vermutlich erst im März machen da sie wie ihr wisst derzeit in HK ist und nicht zu Hause Zwinkernd

Ganz liebe Grüße, schon mal danke euch allen und falls ich jemanden Unrecht getan habe dann sorry
Michael  Zwinkernd Cool
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Antwort #22 - 07.08.2024 um 10:52:53
 
Schick Ihr doch zunächst den Link zu Anabin.

Dann kann sie ihren Abschluss prüfen und Dir Bescheid sagen.

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Antwort #23 - 07.08.2024 um 11:36:47
 
Mhm ich finde auf anabin nicht den "bachelor of science information technology" und nur den "Bachelor of Science in Computer Science". Was heißt das jetzt genau? Sorry für das fragen, aber ich bin da etwas lost als ITler und verlasse mich da eher auf leuten die sich auskennen.

@reinhard: bin ich blöd oder gibt's anabin nur auf deutsch?
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Antwort #24 - 07.08.2024 um 12:52:54
 
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Antwort #25 - 07.08.2024 um 13:04:15
 
Michael H schrieb am 07.08.2024 um 11:36:47:
@reinhard: bin ich blöd oder gibt's anabin nur auf deutsch?



Ich hatte ja geschrieben: Schick Ihr den Link.

Was Du guckst, findest oder nicht findest, ist ja für ihren Abschluss nicht so wichtig. Dein Abschluss steht dort nicht, wenn es ein deutscher Abschluss ist.
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Antwort #26 - 07.08.2024 um 13:21:35
 
Ich wollte es halt so komfortabel wie möglich ihr machen und ihr eine englische Version der Webseite schicken, aber mit dem PDF und mit der Webseite https://hallogermany.com/blog/anabin-guide-academic-degrees sollte sie es hinbekommen. Ich halte euch up to date 😉

Update: "University of Antique" wäre ihre Uni
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« Zuletzt geändert: 07.08.2024 um 13:33:30 von Michael H »  
 
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Antwort #27 - 07.08.2024 um 14:06:41
 
Wenn ich auf der Uni Webseite schaue ist es dieser

"Bachelor of Science in Computer Engineering (BSCpE)"

https://www.antiquespride.edu.ph/cea-2/



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Antwort #28 - 07.08.2024 um 15:19:22
 
Mhm der steht jedoch nicht in der anabin website Griesgrämig
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Antwort #29 - 07.08.2024 um 19:58:55
 
So wie ich das sehe müsstest du hier eine Anmerkung beantragen und schauen was dabei raus kommt. Oder weiss jemand was anderes.

https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung

Bei Teilanerkennung und Englisch b2 und unter 35 sollte es klappen .. wurde aber ja bereits geschrieben
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Antwort #30 - 07.08.2024 um 20:40:47
 
Habe auch heute mal den Ansprechpartner bei uns in der Nähe vom Bfz ne Mail zu der Angelegenheit bzgl Anerkennung schon geschrieben. Möchte ja nicht unnötig Arbeit hier machen. Aber wir haben ja noch gut Zeit. Es sind ja erst mal knapp 230 Tage bis man sich erst mal sieht in Realität.
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Antwort #31 - 07.08.2024 um 20:46:28
 
Michael H schrieb am 07.08.2024 um 20:40:47:
Es sind ja erst mal knapp 230 Tage bis man sich erst mal sieht in Realität.


Versteh ich das richtig,das ihr euch nur über das I Net kennt ?
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Michael H
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Antwort #32 - 08.08.2024 um 06:54:28
 
Uwe richtig, aber ich plane voraus 😉, aber so wie sie sich gibt im vc und von schreiben ist sie die richtige. Ich bin so von meiner Art und Weise zwei drei Schritte im voraus planen.
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Antwort #33 - 08.08.2024 um 16:45:38
 
Also ich hatte vorher auch eine Pinay Freundin die einen IT Abschluss hatte. Diesen hat sie in der Province gemacht und meine erfahrung war das sie in etwa soviel kann wie ein Fachinformatiker Lehrling nach 1 Woche. Komme selbst aus dem Bereich und habe in der Schule C++ programmieren gehabt.

Ich stecke ja selbst gerade in einer ähnlichen Situation meine neue Freundin ist gerade das zweite mal hier bei mir.

Mal weg vom Fach und rein emotional. Du willst nicht heiraten, wahrscheinlich dann auch keine Kinder, warum dann der Druck? Deine Freundin will das auch nicht? Lernt euch erstmal persönlich kennen, Internet und real sind immer 2 paar Schuhe. Dann nach Deutschland mit Besucher Visum, nicht jede Pinay kommt hier zurecht. Sie soll jetzt erstmal anfangen Deutsch zu lernen dann siehst du wie ihr Ehrgeiz für die Beziehung ist.

Ich kenne euch nicht aber das ganze hört sich für mich alles etwas überstürzt an.
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Antwort #34 - 08.08.2024 um 17:25:41
 
Ich bin vermutlich der jenige der das schnell will. Und klar werde ich wenn wir uns sehen ihr Java (das ist das was sie kann)  Knowhow abchecken (auch wenn ich c++, c# und powershell besser kam). Ein Bachelor Abschluss ist ja vereinheitlicht und sollte somit doch dann ziemlich gleich sein. Ein Besuch ist definitiv Pflicht, aber ich möchte halt schon so viel wie möglich vorbereiten.
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Antwort #35 - 08.08.2024 um 19:06:24
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 17:25:41:
Ein Bachelor Abschluss ist ja vereinheitlicht

nicht überall
wieviel ein abgeschlossenes Studium in D wert ist, siehst auf anabin. Ist da die Hochschule nicht augelistet, ist deren Bachelor in der Regel auch nicht viel wert.

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Antwort #36 - 08.08.2024 um 19:16:10
 
Zwischen vorbereiten und überstürzen ist ein schmaler Grad. Glaub mir es gibt dort starke unterschiede gerade Stadt und Province. Der grosse unterschied ist auch, hier macht jemand IT weil er Leidenschaft für Computer hat, dort machen die IT weil der Kurs grad Platz hatte, oder billiger war. Sie wird den Abschluss so ca. vor 5 Jahren gemacht haben bei dem Alter, du weisst was 5 Jahre in der IT ohne Praxis bedeutet. In der IT kann man auch in Cebu 40k-60k verdienen, da braucht man nicht nach HK.

Das einzige was es bringt ist das 1 Visum natürlich billiger ist. Aber wenn das wirklich so kommt das sie in der IT arbeiten kann, dann sollte Geld auch kein Problem sein. Also mein Tipp erstmal Besucher Visum, das ist nicht aufwendig, schneller und man kann da besser mal wieder da raus, wenns aus irgend einem Grund nicht passt.
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Antwort #37 - 08.08.2024 um 19:21:39
 
Ohne Abgabe einer VE durch den TE dürfte sie kein Besuchsvisum bekommen. Also ein deutliches (finanzielles) Risiko geht der TE auch damit schon ein.
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Antwort #38 - 08.08.2024 um 20:07:29
 
Na was wäre das finanzielle Risiko wenn sie ihr Flugticket schon hat. Bzgl Gesundheit dann maximal noch, aber das wird sich ja zeigen nächstes Jahr. Ehrlich gesagt vertraue ich ihr da auch, dass sie interessiert ist an mir.
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Antwort #39 - 08.08.2024 um 20:18:01
 
Also im groben dies "

Die Verpflichtung ist fünf Jahre gültig und umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und die Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (zum Beispiel Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt).

Die Verpflichtungserklärung umfasst auch die Ausreisekosten (zum Beispiel Flugticket). Darüber hinaus werden von einer Verpflichtungserklärung auch die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung (zum Beispiel Abschiebung) erfasst."

Also z.b. wenn sie abhaut und gar nicht Ausreist und oder nach Spanien stiften geht dann hast keine ruhige Nacht mehr Zwinkernd. Ist tatsächlich schon vorgekommen sowas. Aber ihr wollt euch ja erstmal bei ihr treffen. Einladen ohne vorheriges treffen würde ich auf jeden Fall dringend abraten.

Bei der Chancenkarte wirst wohl auch eine VE abgeben müssen!
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Antwort #40 - 08.08.2024 um 20:45:32
 
Oha ich dachte das gilt nur für die Zeit des Aufenthalts. Aber ohne Treffen auf den philippinen und ein gutes gefühl über das ganze geht auch bei mir nichts
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Antwort #41 - 08.08.2024 um 20:51:05
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 20:45:32:
Oha ich dachte das gilt nur für die Zeit des Aufenthalts.

Na sicher gilt die VE nur für die Zeit des Aufenthaltes (bis zu 5 Jahre). Wenn sie nicht freiwillig ausreist verlängert sich die Zeit des Aufenthaltes ggf. bis ins Unendliche und da der Staat das nicht zahlen will zahlt der VE-Geber. Ist ja der Sinn einer VE.
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Antwort #42 - 08.08.2024 um 20:57:06
 
Naa nicht ganz:

"§ 68
Haftung für Lebensunterhalt
(1) 1Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen"

Also Beispiel: sie bekommt ein 3 Monats Visum und reist nach 3 Monaten aus, dann endet die VE. Reist sie aber nicht aus gilt sie für max 5 Jahre. Also ins unendliche geht das nicht. 

Also ohne gewähr so verstehe ich das jedenfalls.

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Antwort #43 - 08.08.2024 um 21:14:49
 
Es wurde doch bereits mehrfach erwähnt, dass die VE auf 5 Jahre begrenzt ist. Der Aufenthalt der Besucherin möglicherweise nicht, der kann ggf. bis ins Unendliche gehen.
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Antwort #44 - 08.08.2024 um 22:02:30
 
Okay ich habe es verstanden. Mit einem Rückflugticket und wenn man selbst darauf acht legt das sie in solch einem Fall dann auch im Flugzeug sitzt ist es für die Zeit wo sie da ist. Wenn sie dann in den 5 Jahren wieder nach Deutschland kommt wäre man nicht dafür verantwortlich. Das ist aber ganz ganz ganz viel hätte müsste sollte. Ich schätze sie aber nicht so ein.
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Antwort #45 - 08.08.2024 um 22:06:19
 
Eine kleine Korrektur:


roseforest schrieb am 08.08.2024 um 20:18:01:
Also z.b. wenn sie abhaut und gar nicht Ausreist und oder nach Spanien stiften geht dann hast keine ruhige Nacht mehr.


Doch, ich wäre da sehr ruhig. Wenn sie nach Spanien geht, ist sie ausgereist, die VE ist dann erledigt.

Ein Problem ist nur, wenn sie nicht ausreist.
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Antwort #46 - 08.08.2024 um 22:17:50
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 22:02:30:
Okay ich habe es verstanden. Mit einem Rückflugticket und wenn man selbst darauf acht legt das sie in solch einem Fall dann auch im Flugzeug sitzt ist es für die Zeit wo sie da ist.

Mir scheint so ganz hast Du es noch nicht verstanden. Willst Du sie mit Gewalt in ein Flugzeug setzen oder wie willst Du dafür sorgen dass sie das Land auch wieder verlässt und sie z.B. kein Asyl beantragt oder untertaucht? Niemand hier will das Schlimmste annehmen, aber da Du ja weit voraus planst solltest Du darüber mal nachdenken.
Auch wenn sie beste Absichten hat - sie könnte versehentlich einen schweren Unfall mit Sach- und Personenschaden in D verursachen. Wer zahlt dann? Eine VE abzugeben ist ein großer Schritt, den sollte man sich überlegen. Wenn sie aufgrund ihrer Qualifikation möglicherweise die Chance hat unabhängig von Dir ein Visum zu bekommen wäre das definitiv der bessere Weg für Dich.   
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Antwort #47 - 08.08.2024 um 22:23:15
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 22:02:30:
5 Jahren wieder nach Deutschland komm


Nochmal zum Verständnis.

Die 5 Jahre gelten nur bei einer Nichtausreise aus D,in der Zeit bist du in der Verpflichtung.
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Antwort #48 - 08.08.2024 um 22:32:32
 
lottchen schrieb am 08.08.2024 um 22:17:50:
sie könnte versehentlich einen schweren Unfall mit Sach- und Personenschaden in D verursachen. Wer zahlt dann? 


Guter Hinweis! Bei den meisten Incoming KV's kann man optional eine Haftpflichtversicherung für ganz wenige Euros mit dazu buchen. Das sollte man unbedingt machen!

Wobei meines Erachtens die VE doch nur für die Erstattung öffentlicher Mittel ist, nicht wenn der eingeladene hier "Schulden" privat macht oder? Wenn sie ein gutes Gehalt hat, per Schengen Visum ohne VE einreist und hier einen Millionen Personenschaden verursacht wer zahlt dann?

lottchen schrieb am 08.08.2024 um 21:14:49:
Es wurde doch bereits mehrfach erwähnt, dass die VE auf 5 Jahre begrenzt ist. 

sorry hatte Deinen Beitrag falsch verstanden. Mit unendlich meintest Du den Aufenthalt und nicht die VE.
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Antwort #49 - 08.08.2024 um 22:53:41
 
Dann schaue ich mich auf jeden Fall nach so einer Versicherung um. Es ist eine haftpflicht für was dann genau? Habt ihr / du @roseforest ein Beispiel für ne Versicherung? Ne Krankenversicherung wäre sicher auch sinnvoll für die Zeit, oder?
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Antwort #50 - 08.08.2024 um 23:55:10
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 22:53:41:
Ne Krankenversicherung wäre sicher auch sinnvoll für die Zeit, oder?

Die ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig um überhaupt das Visum zu erhalten. Schau mal nach Incoming-Versicherung.
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Antwort #51 - 09.08.2024 um 06:02:22
 
Na dann kann ich ja eh nicht blöd da stehen und maximal muss halt die Versicherung zahlen. Das ist ja kein Problem
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