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Besuch meiner Freundin und ggf (falls alles passt) dauerhaftes Aufenthalt (Gelesen: 3.169 mal)
reinhard
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Antwort #45 - 08.08.2024 um 22:06:19
 
Eine kleine Korrektur:


roseforest schrieb am 08.08.2024 um 20:18:01:
Also z.b. wenn sie abhaut und gar nicht Ausreist und oder nach Spanien stiften geht dann hast keine ruhige Nacht mehr.


Doch, ich wäre da sehr ruhig. Wenn sie nach Spanien geht, ist sie ausgereist, die VE ist dann erledigt.

Ein Problem ist nur, wenn sie nicht ausreist.
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lottchen
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Antwort #46 - 08.08.2024 um 22:17:50
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 22:02:30:
Okay ich habe es verstanden. Mit einem Rückflugticket und wenn man selbst darauf acht legt das sie in solch einem Fall dann auch im Flugzeug sitzt ist es für die Zeit wo sie da ist.

Mir scheint so ganz hast Du es noch nicht verstanden. Willst Du sie mit Gewalt in ein Flugzeug setzen oder wie willst Du dafür sorgen dass sie das Land auch wieder verlässt und sie z.B. kein Asyl beantragt oder untertaucht? Niemand hier will das Schlimmste annehmen, aber da Du ja weit voraus planst solltest Du darüber mal nachdenken.
Auch wenn sie beste Absichten hat - sie könnte versehentlich einen schweren Unfall mit Sach- und Personenschaden in D verursachen. Wer zahlt dann? Eine VE abzugeben ist ein großer Schritt, den sollte man sich überlegen. Wenn sie aufgrund ihrer Qualifikation möglicherweise die Chance hat unabhängig von Dir ein Visum zu bekommen wäre das definitiv der bessere Weg für Dich.   
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uwe1122
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Antwort #47 - 08.08.2024 um 22:23:15
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 22:02:30:
5 Jahren wieder nach Deutschland komm


Nochmal zum Verständnis.

Die 5 Jahre gelten nur bei einer Nichtausreise aus D,in der Zeit bist du in der Verpflichtung.
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roseforest
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Antwort #48 - 08.08.2024 um 22:32:32
 
lottchen schrieb am 08.08.2024 um 22:17:50:
sie könnte versehentlich einen schweren Unfall mit Sach- und Personenschaden in D verursachen. Wer zahlt dann? 


Guter Hinweis! Bei den meisten Incoming KV's kann man optional eine Haftpflichtversicherung für ganz wenige Euros mit dazu buchen. Das sollte man unbedingt machen!

Wobei meines Erachtens die VE doch nur für die Erstattung öffentlicher Mittel ist, nicht wenn der eingeladene hier "Schulden" privat macht oder? Wenn sie ein gutes Gehalt hat, per Schengen Visum ohne VE einreist und hier einen Millionen Personenschaden verursacht wer zahlt dann?

lottchen schrieb am 08.08.2024 um 21:14:49:
Es wurde doch bereits mehrfach erwähnt, dass die VE auf 5 Jahre begrenzt ist. 

sorry hatte Deinen Beitrag falsch verstanden. Mit unendlich meintest Du den Aufenthalt und nicht die VE.
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Michael H
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Antwort #49 - 08.08.2024 um 22:53:41
 
Dann schaue ich mich auf jeden Fall nach so einer Versicherung um. Es ist eine haftpflicht für was dann genau? Habt ihr / du @roseforest ein Beispiel für ne Versicherung? Ne Krankenversicherung wäre sicher auch sinnvoll für die Zeit, oder?
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lottchen
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Antwort #50 - 08.08.2024 um 23:55:10
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 22:53:41:
Ne Krankenversicherung wäre sicher auch sinnvoll für die Zeit, oder?

Die ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig um überhaupt das Visum zu erhalten. Schau mal nach Incoming-Versicherung.
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Michael H
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Antwort #51 - 09.08.2024 um 06:02:22
 
Na dann kann ich ja eh nicht blöd da stehen und maximal muss halt die Versicherung zahlen. Das ist ja kein Problem
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