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Besuch meiner Freundin und ggf (falls alles passt) dauerhaftes Aufenthalt (Gelesen: 3.167 mal)
Michael H
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Antwort #30 - 07.08.2024 um 20:40:47
 
Habe auch heute mal den Ansprechpartner bei uns in der Nähe vom Bfz ne Mail zu der Angelegenheit bzgl Anerkennung schon geschrieben. Möchte ja nicht unnötig Arbeit hier machen. Aber wir haben ja noch gut Zeit. Es sind ja erst mal knapp 230 Tage bis man sich erst mal sieht in Realität.
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uwe1122
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Antwort #31 - 07.08.2024 um 20:46:28
 
Michael H schrieb am 07.08.2024 um 20:40:47:
Es sind ja erst mal knapp 230 Tage bis man sich erst mal sieht in Realität.


Versteh ich das richtig,das ihr euch nur über das I Net kennt ?
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Michael H
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Antwort #32 - 08.08.2024 um 06:54:28
 
Uwe richtig, aber ich plane voraus 😉, aber so wie sie sich gibt im vc und von schreiben ist sie die richtige. Ich bin so von meiner Art und Weise zwei drei Schritte im voraus planen.
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sdspooner
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Antwort #33 - 08.08.2024 um 16:45:38
 
Also ich hatte vorher auch eine Pinay Freundin die einen IT Abschluss hatte. Diesen hat sie in der Province gemacht und meine erfahrung war das sie in etwa soviel kann wie ein Fachinformatiker Lehrling nach 1 Woche. Komme selbst aus dem Bereich und habe in der Schule C++ programmieren gehabt.

Ich stecke ja selbst gerade in einer ähnlichen Situation meine neue Freundin ist gerade das zweite mal hier bei mir.

Mal weg vom Fach und rein emotional. Du willst nicht heiraten, wahrscheinlich dann auch keine Kinder, warum dann der Druck? Deine Freundin will das auch nicht? Lernt euch erstmal persönlich kennen, Internet und real sind immer 2 paar Schuhe. Dann nach Deutschland mit Besucher Visum, nicht jede Pinay kommt hier zurecht. Sie soll jetzt erstmal anfangen Deutsch zu lernen dann siehst du wie ihr Ehrgeiz für die Beziehung ist.

Ich kenne euch nicht aber das ganze hört sich für mich alles etwas überstürzt an.
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Michael H
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Antwort #34 - 08.08.2024 um 17:25:41
 
Ich bin vermutlich der jenige der das schnell will. Und klar werde ich wenn wir uns sehen ihr Java (das ist das was sie kann)  Knowhow abchecken (auch wenn ich c++, c# und powershell besser kam). Ein Bachelor Abschluss ist ja vereinheitlicht und sollte somit doch dann ziemlich gleich sein. Ein Besuch ist definitiv Pflicht, aber ich möchte halt schon so viel wie möglich vorbereiten.
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Antwort #35 - 08.08.2024 um 19:06:24
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 17:25:41:
Ein Bachelor Abschluss ist ja vereinheitlicht

nicht überall
wieviel ein abgeschlossenes Studium in D wert ist, siehst auf anabin. Ist da die Hochschule nicht augelistet, ist deren Bachelor in der Regel auch nicht viel wert.

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sdspooner
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Antwort #36 - 08.08.2024 um 19:16:10
 
Zwischen vorbereiten und überstürzen ist ein schmaler Grad. Glaub mir es gibt dort starke unterschiede gerade Stadt und Province. Der grosse unterschied ist auch, hier macht jemand IT weil er Leidenschaft für Computer hat, dort machen die IT weil der Kurs grad Platz hatte, oder billiger war. Sie wird den Abschluss so ca. vor 5 Jahren gemacht haben bei dem Alter, du weisst was 5 Jahre in der IT ohne Praxis bedeutet. In der IT kann man auch in Cebu 40k-60k verdienen, da braucht man nicht nach HK.

Das einzige was es bringt ist das 1 Visum natürlich billiger ist. Aber wenn das wirklich so kommt das sie in der IT arbeiten kann, dann sollte Geld auch kein Problem sein. Also mein Tipp erstmal Besucher Visum, das ist nicht aufwendig, schneller und man kann da besser mal wieder da raus, wenns aus irgend einem Grund nicht passt.
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lottchen
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Antwort #37 - 08.08.2024 um 19:21:39
 
Ohne Abgabe einer VE durch den TE dürfte sie kein Besuchsvisum bekommen. Also ein deutliches (finanzielles) Risiko geht der TE auch damit schon ein.
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Michael H
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Antwort #38 - 08.08.2024 um 20:07:29
 
Na was wäre das finanzielle Risiko wenn sie ihr Flugticket schon hat. Bzgl Gesundheit dann maximal noch, aber das wird sich ja zeigen nächstes Jahr. Ehrlich gesagt vertraue ich ihr da auch, dass sie interessiert ist an mir.
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roseforest
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Antwort #39 - 08.08.2024 um 20:18:01
 
Also im groben dies "

Die Verpflichtung ist fünf Jahre gültig und umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und die Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (zum Beispiel Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt).

Die Verpflichtungserklärung umfasst auch die Ausreisekosten (zum Beispiel Flugticket). Darüber hinaus werden von einer Verpflichtungserklärung auch die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung (zum Beispiel Abschiebung) erfasst."

Also z.b. wenn sie abhaut und gar nicht Ausreist und oder nach Spanien stiften geht dann hast keine ruhige Nacht mehr Zwinkernd. Ist tatsächlich schon vorgekommen sowas. Aber ihr wollt euch ja erstmal bei ihr treffen. Einladen ohne vorheriges treffen würde ich auf jeden Fall dringend abraten.

Bei der Chancenkarte wirst wohl auch eine VE abgeben müssen!
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Michael H
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Antwort #40 - 08.08.2024 um 20:45:32
 
Oha ich dachte das gilt nur für die Zeit des Aufenthalts. Aber ohne Treffen auf den philippinen und ein gutes gefühl über das ganze geht auch bei mir nichts
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lottchen
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Antwort #41 - 08.08.2024 um 20:51:05
 
Michael H schrieb am 08.08.2024 um 20:45:32:
Oha ich dachte das gilt nur für die Zeit des Aufenthalts.

Na sicher gilt die VE nur für die Zeit des Aufenthaltes (bis zu 5 Jahre). Wenn sie nicht freiwillig ausreist verlängert sich die Zeit des Aufenthaltes ggf. bis ins Unendliche und da der Staat das nicht zahlen will zahlt der VE-Geber. Ist ja der Sinn einer VE.
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roseforest
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Antwort #42 - 08.08.2024 um 20:57:06
 
Naa nicht ganz:

"§ 68
Haftung für Lebensunterhalt
(1) 1Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen"

Also Beispiel: sie bekommt ein 3 Monats Visum und reist nach 3 Monaten aus, dann endet die VE. Reist sie aber nicht aus gilt sie für max 5 Jahre. Also ins unendliche geht das nicht. 

Also ohne gewähr so verstehe ich das jedenfalls.

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Antwort #43 - 08.08.2024 um 21:14:49
 
Es wurde doch bereits mehrfach erwähnt, dass die VE auf 5 Jahre begrenzt ist. Der Aufenthalt der Besucherin möglicherweise nicht, der kann ggf. bis ins Unendliche gehen.
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Michael H
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Antwort #44 - 08.08.2024 um 22:02:30
 
Okay ich habe es verstanden. Mit einem Rückflugticket und wenn man selbst darauf acht legt das sie in solch einem Fall dann auch im Flugzeug sitzt ist es für die Zeit wo sie da ist. Wenn sie dann in den 5 Jahren wieder nach Deutschland kommt wäre man nicht dafür verantwortlich. Das ist aber ganz ganz ganz viel hätte müsste sollte. Ich schätze sie aber nicht so ein.
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