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Reisen mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 709 mal)
prusselise
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i4a rocks!


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31.07.2024 um 22:40:43
 
Hallo,
da wir durch einen Trauerfall zur Familie meines Mannes nach Pakistan reisen wollen, brauche ich Auskunft über das Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung. Der Aufenthaltstitel meines Mannes läuft in einer Woche ab, die Erneuerung wurde schon beantragt, ist jedoch vor der geplanten Rückkehr nicht fertiggestellt. Ist eine Reise auch mit einer Fiktionsbescheinigung möglich?
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
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uwe1122
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Antwort #1 - 31.07.2024 um 23:32:13
 
Ja ,schau mal hier unter Beitrag Nr.15,da habe ich das mal aufgezeigt

was auf der FB angekreuzt sein muss,um ins Ausland zu reisen.

https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1695359727/14#14
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uwe1122
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Antwort #2 - 31.07.2024 um 23:51:48
 
Der Aufenthaltstitel als fortbestehend ( § 81 Abs 4 AufenthG )
Muss angekreuzt sein.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 01.08.2024 um 07:01:17
 
Das Problem sind die Fluggesellschaften! Beim Checkin gibt es da oftmals Probleme, weil die so etwas nicht kennen und es nicht in deren Regeln steht!
Also damit rechnen, dass man ein "offload" bekommt und nicht einsteigen kann im Ausland und dann stranded!
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Antwort #4 - 01.08.2024 um 10:47:27
 
deerhunter schrieb am 01.08.2024 um 07:01:17:
Das Problem sind die Fluggesellschaften! Beim Checkin gibt es da oftmals Probleme, weil die so etwas nicht kennen und es nicht in deren Regeln steht!

Das entspricht nicht meiner Erfahrung.

Deutschland hat FB 81(4) zusammen mit dem fortbestehenden AT den Schengenpartnern als die Einreise gestattende Dokumente notifiziert.

Daher: Hat ein Drittstaater seinen vorherigen AT, dessen Fortbestehen durch die FB nach § 81 Abs. 4 bescheinigt wird, UND die FB mit dem richtigen Kreuz dabei, gab es in meiner Praxis niemals Probleme (Rückfragen durch die Schalterkraft beim Chef sind für mich kein Problem! Ggf. ärgerlich, aber kein Problem.)

Dagegen wurden ALLE Problem verursacht durch:
  • falsche angekreuzte Rechtsgrundlage,
  • Pseudo-FB als Schreiben auf Behördenpapier
  • von der Behörde bei der Ausstellung der FB einbehaltene vorherige AE oder
  • durch den Ausländer selbst in Deutschland zurückgelassene AE

Der Vollständigkeit halber: Diese Aufzählung betrifft nur Negativstaater.


Hat man den vorherigen AT und die richtig ausgestellte FB dabei, sollte es keine Probleme geben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Antwort #5 - 01.08.2024 um 11:03:39
 
Aber man sollte bedenken:

Auch wenn es "nur" die Rückfrage der Schalterkraft bei der Chefin ist, kostet das Zeit. Die Chefin ist vielleicht gerade im Gespräch oder auf Klo. Also auf jeden Fall rechtzeitig beim Flughafen sein.
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deerhunter
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Antwort #6 - 01.08.2024 um 13:12:33
 
Meine Frau, hatte vor ihrer Einbürgerung, genau dieses Problem! Pass und abgelaufenen EAT dabei + FB! Dauerte am Flughafen über 3 Stunden zur Klärung und Flug war weg....No show, also neu buchen und Probleme.

Am Ende hat die Airline den Flug erstattet, aber erst mit Drohung durch Anwalt
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roseforest
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.08.2024 um 13:32:13
 
Also bei einer EU Fluggesellschaft oder Flug mit start EU würde ich das auf jeden Fall zu einem Anwalt geben oder selber Druck machen.

Meiner Meinung nach könnte hier klar zusätzlich zur Erstattung des Flugpreises eine Kompensation aus EU Fluggastverordnung wegen Nichtbeförderung in Betracht kommen
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deerhunter
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Antwort #8 - 01.08.2024 um 13:43:00
 
roseforest schrieb am 01.08.2024 um 13:32:13:
Also bei einer EU Fluggesellschaft oder Flug mit start EU würde ich das auf jeden Fall zu einem Anwalt geben oder selber Druck machen.

Meiner Meinung nach könnte hier klar zusätzlich zur Erstattung des Flugpreises eine Kompensation aus EU Fluggastverordnung wegen Nichtbeförderung in Betracht kommen


Ja, natürlich...aber das dauert ja alles ein paar Monate. Man steht dann im Ausland und muss genug Geld auf der Kreditkarte haben um einen kurzfristigen 1 Way Flug zu buchen (Bei meiner Frau damals kostete ein Roundtrip 900 € , das 1 Way Ticket am nchsten Tag 3.000 €)!
Dazu weiß ich nicht wie viele Eu Airlines nach Pakistan fliegen!
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prusselise
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Antwort #9 - 01.08.2024 um 15:07:05
 
Danke für eure Antworten.
In der Fiktionsbescheinigung ist angekreuzt, dass der Aufenthaltstitel als fortbestehend ( § 81 Abs 4 AufenthG ) gilt.
Der Flug wäre ein Turkish Airlines Flug.  Europäische Fluggastrechte kann man dann nur bei einem Abflug von Eu- Boden geltend machen.
Ich hatte noch die Überlegun, ob eine beglaubigte Übersetzung der Fiktionsbescheinigung ins Englische etwas Sicherheit bringen würde.
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Puncherfaust
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Antwort #10 - 01.08.2024 um 15:39:43
 
Wenn du willst, packst du dir den folgenden Auszug aus dem Amtsblatt der EU mit ein, da steht es Schwarz auf Weiß drin.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52009XC0108(03)

Wichtig ist dieser Teil:

Zitat:
Fiktionsbescheinigung

(interim certification) in which the third box on page 3 (“the residence permit remains in effect” (§ paragraph 81(4) AufenthG)) is ticked. Entry is possible only in conjunction with an expired residence permit or visa. The first and second tick-boxes do not expressly allow entry without a visa.


Damit solltest du wirklich auf der sicheren Seite sein. Du kannst dann die Rechtsgrundlage weshalb du einreisen darfst einfach vorzeigen. Deutschland steht ja zum Glück direkt am Anfang. Reicht also wenn du dir den ersten Teil bis Spanien anfängt ausdruckst oder sonst wo abspeicherst.
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prusselise
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Antwort #11 - 01.08.2024 um 15:45:23
 
Puncherfaust vielen Dank für diesen Tipp!!!!  Smiley
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #12 - 01.08.2024 um 15:51:45
 
Dazu noch das hier, da ist der Art. 21. wichtig. Markierst dir dann einmal hier und in der Liste von vorhin "No. 562 /2006", um zu zeigen, dass die zusammengehören. Sollten die am Flughafen aber eigentlich sowieso kennen (gilt aber auch für die andere Liste die ich gepostet habe).

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207810/7a69efaffd903b6cb8fff16da4d13244/sch...

Gibt es mit Sicherheit auch auf Englisch. Aber hab ich jetzt so schnell nicht gefunden.
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Aras
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Antwort #13 - 01.08.2024 um 16:02:40
 
Normalerweise haben die am Flughafen Zugang zu timatic.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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