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6 Tage overstay Schengen Visa (Gelesen: 1.150 mal)
Star85
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30.07.2024 um 21:37:52
 
Hallo,

mein Mann hatte ein Schengen Visum beantragt, weil mein Vater im Sterben liegt. (Es war sein erstes Visum)

Er hat ein Visum von einem Zeitraum vom 17.07 bis 06.08 erhalten, leider haben wir in dem Stress nicht gesehen das es nur für 6 Tage genehmigt wurde, er war 12 Tage in Deutschland also 6 Tage zu lange.

Dies ist eine Straftat und wurde nun an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, kann uns vielleicht jemand sagen was auf uns zu kommt? Hatte jemand schon so einen ähnlichen Fall. Mein Mann hat eigentlich sein nationales Visa beantragt (Familienzusammenführung) ich habe Angst das er nun eine Einreisesperre erhält.
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lottchen
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Antwort #1 - 30.07.2024 um 21:48:00
 
Was genau passieren wird wird Dir hier niemand sagen können. Möglich ist eine Geldstrafe, möglich ist eine Einreisesperre. Bekommt er letzteres muss er eine Begrenzung derselben beantragen.
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Aras
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Antwort #2 - 30.07.2024 um 23:06:20
 
Würde einen Strafrechtsanwalt beauftragen, der das beim Staatsanwalt entsprechend klärt.

Ist nicht toll, der overstay. Aber wo ist jetzt das gravierende Unrecht?

Also Anwalt beauftragen, dass das beim Staatsanwalt gem. § 153 StPO eingestellt wird, weil das geringfügig ist oder eben gem. § 153a gegen eine Geldauflage von was weiß ich Euro oder Spende an eine Krebsstiftung oder was weiß ich.

Musste dein Mann einen Betrag zahlen als er ausgereist ist?

Ob das eine Einreisesperre zur Folge hat, weiß ich ad-hoc nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 31.07.2024 um 05:49:25
 
Danke für eure Antworten.

Er musste nichts bezahlen weil er wohl nicht soviel Bargeld dabei hatte. Die Polizei hat gesagt es steht ihm ein Selbstbehalt zu. Die Polizei hat auch gesagt das das wohl häufiger passiert das es Leute falsch wahrnehmen. Normalerweise bin ich immer ganz genau in solchen Sachen, aber die Umstände sind gerade anders, ich ärgere mich sehr das wir das nicht gesehen haben das da eine Zahl(6) steht, ich habe in diesem Moment einfach nur auf das Datum geachtet. Ich habe Angst das die Familienzusammenführung nun nicht genehmigt wird.
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lottchen
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Antwort #4 - 31.07.2024 um 09:05:29
 
Star85 schrieb am 31.07.2024 um 05:49:25:
Ich habe Angst das die Familienzusammenführung nun nicht genehmigt wird.

Möglicherweise verzögert sie sich. Möglicherweise auch nicht. Ich würde jetzt erst mal abwarten was passiert.
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Antwort #5 - 31.07.2024 um 14:32:37
 
"Also Anwalt beauftragen, dass das beim Staatsanwalt gem. § 153 StPO eingestellt wird, weil das geringfügig ist oder eben gem. § 153a gegen eine Geldauflage von was weiß ich Euro oder Spende an eine Krebsstiftung oder was weiß ich." - Vor allem, er ist ja von selbst ausgereist. Das war also kein Versuch, illegal hier zu bleiben. Irrtum schützt zwar nicht vor Strafe, aber das zusammen mit den Umständen, die dazu geführt haben - ich ganz persönlich als juristischer Laie finde, dass dies sehr für ihn spricht und ein Argument für Einstellung unter Auflage sein könnte. Star85 - viel Kraft und herzliches Beileid!
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Antwort #6 - 31.07.2024 um 15:44:16
 
Es wird nicht viel passieren, solche Fälle kommen regelmäßig vor. Strafanzeige wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt und im Regelfall nach § 153 StPO eingestellt.
Eine Einreisesperre gibt es bei einem unerlaubten Aufenthalt dieser Länge ebenfalls nicht.
Er wird einen Zustellungsbevollmächtigten benannt haben, über den er dann die Post der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen.
Der sollte so alle 2 Wochen kontaktiert werden, ob es Post gibt.

Alles in allem, entspannen, so schlimm werden die Folgen nicht.

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Antwort #7 - 31.07.2024 um 16:14:56
 
Danke für Eure Antworten.

Genau es wurde meine Adresse angegeben, so dass ich dann die Post erhalte.

Sollte ich schon zuvor einen Anwalt beauftragen oder warten bis die erste Post kommt?

Der Polizist meinte auch das dies sehr oft passiert. Die Strafe werde ich natürlich bezahlen, wie gesagt hatte ich nur Angst das es eine Einreisesperre gibt und da gerade sowieso schon alles familiär sehr schwer ist, wäre es nicht schön wenn mein Mann in den nächsten Monaten nicht einreisen darf.
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Antwort #8 - 31.07.2024 um 16:29:17
 
Star85 schrieb am 31.07.2024 um 16:14:56:
Sollte ich schon zuvor einen Anwalt beauftragen oder warten bis die erste Post kommt?


Ich würde abwarten was kommt. Ich wüsste nicht was ein Anwalt jetzt schon machen könnte.

Gruss
Uwe
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Antwort #9 - 31.07.2024 um 17:02:35
 
Theoretisch ist abwarten und Tee trinken auch ok. Nur kann es sein, dass das Verfahren sich ewig hinzieht obwohl es nunmal kein schwerer Fall ist. Definitiv solltest du etwaige Strafbefehle nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ein Strafverteidiger könnte das versuchen schneller mit einer Verfahrenseinstellung abzuwickeln.

Dann ist es nicht so, dass man plötzlich in einem Jahr nen Brief vom Staatsanwalt bekommt und man dann in Panik verfällt.

Also bei Strafrecht würde ich immer einen Strafverteidger beauftragen.
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Antwort #10 - 01.08.2024 um 11:00:39
 
Ich würde erstmal den ersten Brief abwarten.

Möglicherweise lohnt es sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen, wenn das alles nicht so dramatisch ist.
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