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Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20 (Gelesen: 2.381 mal)
robbaht
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Antwort #30 - 27.01.2025 um 13:21:44
 
Das wird er beherzigen reinhard,

Bis dahin wird er aber nochmals über besagtes Kontaktformular den Antrag auf Paragraph 20 stellen und eben zusätzlich noch Paragraph 39.
Am Ende des Kontakformulares, wenn alles abgeschickt wurde steht auch als Text, dass wenn explizit ein Antrag über das Formular gestellt wurde, dieser auch gilt solange der bisherige AT noch gültig war.

Also einfach nur abwarten.
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Aras
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Antwort #31 - 27.01.2025 um 13:28:27
 
Für mich sieht das ganze ehrlich ganz kritisch aus. Mit dem Formular werden imho keine Anträge rechtswirksam gestellt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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robbaht
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Antwort #32 - 27.01.2025 um 13:43:17
 
Hallo Aras,
Wie würdest du es deiner Ansicht nach machen? Seine AT ist noch bis 28.2 gültig. Ausbildungsende ist der 31.1

Würdest du Anträge einfach per Post mit Einschreiben an die ABH schicken? Weil wie gesagt, anders kommt man zumindest für den Zweck der Beschäftigung oder der Jobsuche nicht an die ABH ran.
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Aras
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Antwort #33 - 27.01.2025 um 14:12:19
 
Sehe gerade, dass der Kontaktversuch eine Fiktion auslösen kann:

https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren/#faq_termine

Zitat:
Ihr Aufenthaltstitel war am Tag der Vereinbarung des Termins noch gültig?

Dann wird der Aufenthaltstitel im Bundesgebiet bis zum reservierten Termin als fortbestehend betrachtet. Dies gilt auch für die Nebenbestimmungen zu Ihrem Aufenthaltstitel.

Das bedeutet: Sie können bis zum Termin weiterarbeiten oder studieren.

Ihr Kontaktformular mit der Terminanfrage gilt zusammen mit Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel als Nachweis über Ihren erlaubten Aufenthalt und kann bei Behörden und Arbeitgebern als entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

Wichtig:
Voraussetzung ist, dass Sie zum reservierten Termin kommen.
Reisen ins Ausland sind jedoch nur innerhalb der Gültigkeit des Ihnen zuletzt erteilten Aufenthaltstitels möglich.


Ich würde aber sicherheitshalber das nicht als Bitte um eine Terminvergabe formulieren sondern als Antragsstellung mit  Bitte um einen Termin um den Antrag zu vervollständigen.

Also nicht:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

Mit freundlichen Grüßen


sondern:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage hiermit eine Aufenthaltserlaubnis und bitte um einen Termin zur Vervollständigung meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

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robbaht
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Antwort #34 - 27.01.2025 um 14:26:00
 
Dann wird er das so machen und einfach abwarten müssen. Gegen die ewig andauernde "Nicht-Bearbeitung" des Kontaktversuchs kann man gegen die Behörde dann aber auch nichts machen?

Weil wie gesagt, die erste Nachricht mit auch formulierter Antragsstellung war im September 2024.
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Aras
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Antwort #35 - 27.01.2025 um 14:30:41
 
Das einzige wo du die Behörde zum Handeln zwingst, ist wenn bspw. eine Arbeitsstelle gefunden wurde und durch die Untätigkeit der Behörde die Arbeitsstelle nicht angetreten werden kann. Dann kann es eben dazu kommen, dass die Behörde Schadensersatz zahlen müsste. Darum steht in dem Formular auch, dass man einen Nottermin bekommen kann, wenn eine Arbeitsstelle betroffen ist.

Dein Freund hat aber keine Anstellung in Aussicht.
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Antwort #36 - 27.01.2025 um 14:37:43
 
*Schwager  Zwinkernd

Alles klar, also weiterhin Geduld und schnellstmöglich hoffen, dass er eine Stelle findet.

Danke für die wie immer tolle Hilfe und guten Ratschläge. Ihr seid eine große Unterstützung.
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