Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20 (Gelesen: 2.405 mal)
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 486

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #15 - 09.08.2024 um 19:56:56
 
Ja, die wird wahrscheinlich beteiligt werden müssen. Sehe jetzt aber keine Problematik da drin. Wenn er die Ausbildung abgeschlossen hat und in dem Bereich auch arbeitet, wird die Zustimmung schon erteilt werden. Außer der Betrieb will ihn ausbeuten oder so, wovon wir jetzt mal nicht ausgehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #16 - 09.08.2024 um 21:08:09
 
Ich war nur immer verunsichert wegen des Wortlauts, das für diese Stelle, für die ein Nicht-EU-Ausländer dich bewirbt, nicht genügend mögliche deutsche oder EU-Bewerber vorhanden sind.
Wenn man immer mal wieder die Zahl der Arbeitslosen hört, denkt man sich, in der Theorie müssten ja eigentlich genügend Möglichkeiten für deutsche vorhanden sein. Obwohl ich ehrlicherweise nicht die Statistik kenne, wieviele davon tatsächlich deutsch bzw EU-Bürger sind.    Zunge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #17 - 26.01.2025 um 19:56:00
 
Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

Ich hole mal mein alten Thread wieder hoch, da es immer noch um meinen albanischen Schwager geht, der seine staatlich anerkannte schulische Ausbildung beendet hat und nun auf Jobsuche ist und auch schon erste Bewerbungsgespräche geführt hat.

Nun kommt allerdings das Problem, wo ich hoffe, dass jemand hier weiß, was man in dieser Situation tun sollte.


Es geht um die Berliner ABH. Diese hat verschiedenste Referate, die sich um verschiedenste AE kümmern. Die ABH selbst schreibt auf ihrer Internetseite, falls keine Antragstellung digital angeboten wird, solle man sich um einen Termin mittels Kontaktformular bemühen. Leider wird für seinen zukünftigen AT keine digitale Antragstellung angeboten (AE zwecks Beschäftigung als auch nicht zwecks Jobsuche).

Wir haben seit September 2024 um einen Termin mittels Kontakformular gebeten, um schon frühestmöglicg nach Ausbildungsende einen eventuellen AT zu haben. Wir haben im Abstand von jeweils 2 Monaten jetzt immer wieder angefragt und es kamen sage und schreibe NULL Antworten zurück. Seit September 2024 das erste mal wohlgemerkt.

Was kann man in so einer Situation tun, wenn die ABH absolut keine Rückmeldung zur Terminstellung gibt? Und in dem Text über das Kontaktformular haben wir auch ausdrücklich den Wortlaut Antragstellung zwecks Aufenthaltstitel Beschäftigung bzw. Jobsuche.

Wir sind etwas verzweifelt, da wie gesagt die Ausbildung jetzt zu Ende ist. Weiß jemand was man machen sollte oder überhaupt kann oder muss man einfach abwarten und abwarten?

Viele Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.508

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #18 - 26.01.2025 um 20:34:07
 
Sobald er den Arbeitsvertrag hat, beantragt er Beschäftigungserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis.

Falls er die Aufenthaltserlaubnis nicht bekommt, reist er aus und mit Visum nach der Westbalkanregelung reist er wieder ein. Mit der Vorabzustimmung der Arbeitsagentur ist er in einer kurzen Warteschlange.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #19 - 26.01.2025 um 21:40:54
 
Hallo reinhard,

Aber das Problem ist ja, dass er von der Berliner ABH ja offensichtlich nichtmal einen Termin für den Aufenthaltstitel bekommt. Und wenn er keine Anstellung findet, wäre ja auch der besagte Aufenthaltstitel zwecks Arbeitsplatzsuche redundant, wofür er ja auch keinen Termin bekommt.
Kann man in dieser misslichen Lage also wirklich nur abwarten, bis sich die ABH zwecks Termin meldet?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.374

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #20 - 26.01.2025 um 21:48:58
 
Ein Termin ist rechtlich gesehen ein Nullum. Darum Antrag stellen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.508

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #21 - 26.01.2025 um 21:58:20
 
robbaht schrieb am 26.01.2025 um 21:40:54:
Hallo reinhard,

Aber das Problem ist ja, dass er von der Berliner ABH ja offensichtlich nichtmal einen Termin für den Aufenthaltstitel bekommt. Und wenn er keine Anstellung findet, wäre ja auch der besagte Aufenthaltstitel zwecks Arbeitsplatzsuche redundant, wofür er ja auch keinen Termin bekommt.
Kann man in dieser misslichen Lage also wirklich nur abwarten, bis sich die ABH zwecks Termin meldet?



Das sind Deine Bedenken. Aber das hindert ihn ja nicht, den Antrag zu stellen, sobald er einen Arbeitsvertrag hat. Er sollte nicht auf Deine Bedenken hören und nicht auf die Ausländerbehörde warten.

Du kannst ihm auf raten, direkt hier zu fragen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #22 - 26.01.2025 um 22:06:19
 
Erstmal danke für die Hinweise. Wie im obigen Post schon geschrieben, hat er im Kontaktformular ja bereits einen Antrag auf den Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als auch einen Antrag auf Aufenthaltstitel zur Jobsuche gestellt.

Kann man überhaupt zwei Anträge auf unterschiedliche Aufenthaltszwecke stellen? Und ist diese "formlose" Art der Antragstellung überhaupt etwas Wert oder soll er alles lieber nochmal postalisch/per Fax hinschicken mit dem Hinweis, was immer noch fehlen sollte wird nachgereicht bzw. beim Termin vorgezeigt? (Bspw. sein Abschlusszeugnis der in Berlin beendeten Ausbildung)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.508

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #23 - 27.01.2025 um 11:19:57
 
Man kann solche Anträge stellen.

Mein Rat war, erst den Arbeitsvertrag abzuschließen und dann die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, weil das am einfachsten ist.

Aber man darf auch zwei oder drei Anträge gleichzeitig stellen, das kann aber zur Verzögerung der Bearbeitung führen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #24 - 27.01.2025 um 11:38:24
 
Hallo reinhard,

Natürlich wäre ein bereits vorhandener Arbeitsvertrag das beste zur Antragsstellung. Das Problem ist aber nunmal, dass ja nicht vorhersehbar ist, ob er denn überhaupt wenigstens einen Entwurf eines Arbeitsvertrages bekommt, da es bisher nie weiter als besagte Bewerbungsgespräche hinaus ging. Deswegen ja unter anderem auch die Idee, sich auf besagten AT nach Paragraph 20 zu berufen, damit er noch mehr Zeit zur Verfügung hätte.

Aber dann wissen wir erstmal Bescheid, wir werden erstmal nochmals Anträge über das Kontaktformular klipp und klar formulieren, er wird Anträge nach Paragraph 20 und 39 stellen und was auch immer noch an Dokumenten (wie Arbeitsvertrag) fehlen dann beim Termin vorzeigen. So ist er also erstmal auf der sicheren Seite, wann auch immer die Anträge dann bearbeitet werden.

Vielen Dank für die Auskünfte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.374

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #25 - 27.01.2025 um 11:47:02
 
Kann man überhaupt über das Kontaktformular rechtswirksam Anträge stellen?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #26 - 27.01.2025 um 12:02:15
 
Hallo Aras,

Wie gesagt, so wird auf der Berliner ABH Internetseite kommuniziert, solange noch für bestimmte AT Zwecke keine digitale Antragstellung möglich ist, soll bitte ausschließlich über dad entsprechende Kontaktformular nach Terminen angefragt werden. Explizite Aussagen, dass sich über das Kontaktformular auch Anträge gestellt werden oder angenommen werden, gibt es nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.374

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #27 - 27.01.2025 um 12:05:34
 
Schick mal nen Link zu dem Kontaktformular, bitte
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
robbaht
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #28 - 27.01.2025 um 12:10:37
 
https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/formular.1279374.php

Das ist besagtes Kontaktformular für die Sachbereiche Ausbildung, Beschäftigung etc.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.508

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wechsel des Aufenthaltstitels von Paragraph 16a auf Paragraph 20
Antwort #29 - 27.01.2025 um 13:07:27
 
robbaht schrieb am 27.01.2025 um 11:38:24:
Natürlich wäre ein bereits vorhandener Arbeitsvertrag das beste zur Antragsstellung. Das Problem ist aber nunmal, dass ja nicht vorhersehbar ist, ob er denn überhaupt wenigstens einen Entwurf eines Arbeitsvertrages bekommt, da es bisher nie weiter als besagte Bewerbungsgespräche hinaus ging. Deswegen ja unter anderem auch die Idee, sich auf besagten AT nach Paragraph 20 zu berufen, damit er noch mehr Zeit zur Verfügung hätte.


Dann sollte er, sobald er einen Arbeitsvertrag hat, den Antrag per Brief mit Kopie des Vertrages stellen. Dann ist es auf jeden Fall ein gestellter Antrag, egal was im Kontaktformular steht. Das kann er immer zusätzlich machen, wenn er Lust hat.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema