Hallo liebe Experten,
ich habe ein Problem, das mir wirklich den Kopf zerbricht. Ich bin amerikanischer Masterstudent an einer Uni, studiere und wohne in Deutschland seit fast 2 Jahren. Ich habe die Masterarbeit abgegeben und warte auf Exmatrikulation. Zeit zum Feiern ist es aber nicht, weil Studienabschluss auch heißt, dass ich meinen jährlichen Behördengang bei der
ABH erledigen muss.
Ich wollte eine
AE nach § 20 beantragen, also eine
AE zur Arbeitsplatzsuche, damit ich ein bisschen länger habe, einen Job zu finden. Dementsprechend habe ich mich bei der
ABH danach erkundigt, welche Dokumente für den Antrag benötigt seien. Inzwischen habe ich aus Neugier den § 20 gelesen:
"Zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit (1) wird einem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16b oder § 16c eine Aufenthaltserlaubnis erteilt..."
Jetzt fängt das Problem an - ich besitze seit fast einem Jahr eine
AE nach 16d, und das ist mir gerade erst aufgefallen (die aktuelle
AE läuft zum Ende September aus). Wieso mir eine solche
AE erteilt wurde, ist mir unklar, weil meine erste
AE vor 2 Jahren tatsächlich nach 16b erteilt wurde. Nun sitze ich hier und frage mich, was ich denn machen soll. Soweit ich weiß, habe ich alles richtig gemacht, sämtliche Formulare richtig ausgefüllt, aber erst jetzt, nachdem ich die
AE seit fast einem Jahr gehabt habe, merke ich, dass ich quasi die "falsche"
AE habe.
Sobald ich das gemerkt hatte, schrieb ich eine Email an die
ABH, in der ich fragte, ob die 16d vielleicht ein Tippfehler sei und wie das möglicherweise einen Antrag beeinflussen könnte. Eine Antwort darauf habe ich noch nicht bekommen.
Besteht die Gefahr, dass die
ABH meine
AE zurücknehmen könnte? Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Eine Ausweisung oder ähnliches wäre katastrophal, da ich meine Hochzeit (in Deutschland mit einem Deutschen) für November angemeldet habe.
Viele Grüße!