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"Falsche" Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 470 mal)
Meeko
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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21.07.2024 um 07:36:51
 
Hallo liebe Experten,

ich habe ein Problem, das mir wirklich den Kopf zerbricht. Ich bin amerikanischer Masterstudent an einer Uni, studiere und wohne in Deutschland seit fast 2 Jahren. Ich habe die Masterarbeit abgegeben und warte auf Exmatrikulation. Zeit zum Feiern ist es aber nicht, weil Studienabschluss auch heißt, dass ich meinen jährlichen Behördengang bei der ABH erledigen muss.

Ich wollte eine AE nach § 20 beantragen, also eine AE zur Arbeitsplatzsuche, damit ich ein bisschen länger habe, einen Job zu finden. Dementsprechend habe ich mich bei der ABH danach erkundigt, welche Dokumente für den Antrag benötigt seien. Inzwischen habe ich aus Neugier den § 20 gelesen:

"Zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit (1) wird einem Ausländer nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums im Bundesgebiet im Rahmen eines Aufenthalts nach § 16b oder § 16c eine Aufenthaltserlaubnis erteilt..."

Jetzt fängt das Problem an - ich besitze seit fast einem Jahr eine AE nach 16d, und das ist mir gerade erst aufgefallen (die aktuelle AE läuft zum Ende September aus). Wieso mir eine solche AE erteilt wurde, ist mir unklar, weil meine erste AE vor 2 Jahren tatsächlich nach 16b erteilt wurde. Nun sitze ich hier und frage mich, was ich denn machen soll. Soweit ich weiß, habe ich alles richtig gemacht, sämtliche Formulare richtig ausgefüllt, aber erst jetzt, nachdem ich die AE seit fast einem Jahr gehabt habe, merke ich, dass ich quasi die "falsche" AE habe.

Sobald ich das gemerkt hatte, schrieb ich eine Email an die ABH, in der ich fragte, ob die 16d vielleicht ein Tippfehler sei und wie das möglicherweise einen Antrag beeinflussen könnte. Eine Antwort darauf habe ich noch nicht bekommen.

Besteht die Gefahr, dass die ABH meine AE zurücknehmen könnte? Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Eine Ausweisung oder ähnliches wäre katastrophal, da ich meine Hochzeit (in Deutschland mit einem Deutschen) für November angemeldet habe.

Viele Grüße!
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Badekappenmeister
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i4a rocks!


Beiträge: 14

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.07.2024 um 09:31:10
 
Meeko schrieb am 21.07.2024 um 07:36:51:
Sobald ich das gemerkt hatte, schrieb ich eine Email an die ABH, in der ich fragte, ob die 16d vielleicht ein Tippfehler sei und wie das möglicherweise einen Antrag beeinflussen könnte. Eine Antwort darauf habe ich noch nicht bekommen.


Wieso weckst du schlafende Hunde...? Man klärt das Problem erst für sich bevor man auf die ABH zugeht, vor allem wenn einem dadurch Abschiebung droht. §16d wird eig. nur für Arbeitsplatzssuche ausgestellt, oder um seine ausländischen Abschlüsse anerkennen zu lassen.
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Meeko
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: USA
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Antwort #2 - 21.07.2024 um 10:23:44
 
Ich weiß im Nachhinein, das war eine dumme Entscheidung. Was hätte ich sonst machen sollen? Und was soll ich jetzt machen?
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SimonB
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Beiträge: 647

deutschland, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.07.2024 um 11:41:41
 
Meeko schrieb am 21.07.2024 um 10:23:44:
Und was soll ich jetzt machen?

Ein Antrag auf Verlängerung deines Aufenthaltstitels stellen.

Eine Ausweisung oder gar Abschiebung ist nicht zu befürchten.
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