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Falsche Nationalität (Gelesen: 664 mal)
Mostefa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Falsche Nationalität
18.07.2024 um 20:40:03
 
Guten Tag,
Ich habe einen Bekanten der 1998 ein Asylantrag Mit Falscher Nationalität beantragt hat, 5 Jahre nach dem Asyl hat er ein Unbefristeter aufenthaltserlaubnis bekommen, er Arbeitet seit 21 Jahre, er war noch nie vorbstraft, Jetzt will er zu seine Nationalität zurück, was kann er machen ?
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« Zuletzt geändert: 18.07.2024 um 22:24:50 von reinhard »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 18.07.2024 um 22:24:07
 
Er sollte sich zunächst von einem Anwalt beraten lassen.

Es könnte sein, dass bei Offenbarung der Täuschung die Niederlassungserlaubnis ungültig ist, die Aufenthaltserlaubnis ungültig ist, die positive Antwort im Asyl ungültig ist und er ausreisen muss. Dazu kommt vielleicht noch eine Rechnung über Sozialleistungen, das ist aber meistens verjährt.

Aber das muss sich ein guter Anwalt sehr sorgfältig ansehen. Will er denn ins Herkunftsland zurück?
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Mostefa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.07.2024 um 14:10:54
 
Guten Tag,

nein,er will nicht in seinem Land zurück, er arbeitet officiel und ist versichert.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 19.07.2024 um 14:16:54
 
Schlafende Hunde sollte man nicht wecken.  hau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 19.07.2024 um 16:38:36
 
Der Straftatbestand verjährt nach glaube ich 10 Jahren. Strittig ist jedoch, ab wann die 10 Jahre starten. Manche sagen mit der letzten Nutzung der falschen Identität bei Verlängerung AE, Übertragung NE oder Einbürgerung. Andere sagen mit der Offenlegung der richtigen Identität.

Wirklich eine Sache bei der man sich einen Anwalt nehmen sollte, da wird dir hier niemand eine vernünftige Antwort geben können. Hat ja verschiedenste Folgen, mittelbar und unmittelbar, die man alle berücksichtigen sollte. Er wird ja sicherlich auch einen Grund haben warum er es offenlegen will oder ist das wirklich nur das schlechte Gewissen?  Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 19.07.2024 um 22:08:39
 
Mostefa schrieb am 19.07.2024 um 14:10:54:
nein,er will nicht in seinem Land zurück, er arbeitet officiel und ist versichert.


Dass er arbeitet oder versichert ist, hat nichts damit zu tun.

Wenn er eine andere Staatsangehörigkeit vorlegt, wird zunächst das Asylverfahren nochmal überprüft. Wenn er mit der neuen Staatsangehörigkeit kein Asyl bekommen hätte, hat er ja auch nie eine Aufenthaltserlaubnis und nie eine Niederlassungserlaubnis gehabt. Das hat er ja auch keine Arbeitserlaubnis, denn die wurde ja einem anderen Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit gegeben, aber ihm nicht.
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