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Abrechnung nach der Kündigung eines Pflegedienstes (Gelesen: 389 mal)
karambol
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Beiträge: 92

Pinneberg, Schleswig-Holstein, Germany
Pinneberg
Schleswig-Holstein
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abrechnung nach der Kündigung eines Pflegedienstes
05.07.2024 um 21:38:18
 
Hallo zusammen,

bei einem Patienten werden die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes teils von der Pflegekasse und teils (zum größten Teil) vom Fachamt für Grundsicherung im Alter.

Normalerweise kommt ein administrativer Mitarbeiter des Pflegedienstes am Anfang des Monats zum Patienten, damit dieser mit seiner Unterschrift die im Vormonat erbrachte Leistungen des Pflegedienstes bestätigt.

Nun kündigt der Patient das Pflegedienst zur Miete eines Monats.

Wie viel Zeit hat danach das Pflegedienst, um die Unterschrift des Patienten zu holen, um dessen Leistung für die Hälfte des Monats von der Pflegekasse und dem Fachamt für Grundsicherung zu holen?

Wie muss bzw. kann die Unterschriftanforderung überhaupt erfolgen?
Muss das Pflegedienst mit dem Patienten telefonisch einen Termin für einen Hausbesuch zum Unterschreiben des Dokuments vereinbaren?
Was ist, wenn der Patient nicht erreichbar ist?
Oder schickt dann das Pflegedienst das Dokument einfach per Post mit Aufforderung, dieses auf eigene Kosten unterschrieben zurückzuschicken?

Gibt es Konstellationen, unter denen das Pflegedienst das Dokument ohne Unterschrift des Patienten bei der Pflegekasse und dem Fachamt für Grundsicherung einreichen könnte und dieses genehmigt würde? Nach dem Motto, der Patient hat sich nicht wegen irgendwelcher nicht erbrachten Leistungen gemeldet, also wurden die erbracht?

Danke
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