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Schengenvisum umwandeln und in Deutschland bleiben und Arbeiten (Gelesen: 989 mal)
sdspooner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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05.07.2024 um 16:26:46
 
Ausnahmevorschrift § 39 Nr. 3 AufenthV kann ein Ausländer über die im AufenthG geregelten Fälle hinaus einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen

Folgender fiktiver Fall. Weibliche Person x (Hotelangestellte) ist mit Schengenvisum 1 Jahr gültig je 90 Tage in DE. Hat Jobangebot (Hauswirtschaft im Altenpflegeheim ) und Ausbildungsangebot (Pflegehilfe) erhalten. Hat aber noch kein DE Sprachniveau.

Wunsch wäre Jobangebot annehmen (§ 15d - Beschäftigungsverordnung (BeschV Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung für 8 Monate, § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
) Paralel und im Anschluss Sprachkurs für A2-B1) und dann 01.8.2025 die Ausbildung als Pflegehilfe zu beginnen.

Ist das überhaupt denkbar anhand der neuen Regelungen ab 2024 oder muss man trotzdem weiterhin erstmal im Heimatland in die Botschaft?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 05.07.2024 um 16:48:20
 
Erstes Problem dürfte sein, dass das Jobangebot vermutlich auf eine AE gem. § 19c hinauslaufen würde. Und das ist eben keine Anspruchsnorm. § 39 setzt aber einen Anspruch auf Erteilung einer AE voraus.

Also unabhängig von allen anderen möglichen Problemen
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sdspooner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 05.07.2024 um 18:05:25
 
Laut Formblatt der Arbeitsagentur(siehe Anhang) stellt diese bei der Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis aus. Dies könnte man dann §39 bei der Auländebehörde verlängern?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 05.07.2024 um 18:47:32
 
Dein hoch fiktiver Fall ist mit einem Schengenvisum eingereist. Also wird diese Person nicht Positivstaatler sein, so in wie es in diesem Informationsblatt erklärt wurde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sdspooner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 05.07.2024 um 19:26:29
 
ja nicht Positivstaatler Griesgrämig
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 05.07.2024 um 19:36:45
 
Dann holt er sich eine Vorab-Zustimmung und beantragt dann das richtige Visum.
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sdspooner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 05.07.2024 um 21:22:10
 
ja aber das geht dann laut Aussage der ABH nur in der Botschaft
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uwe1122
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.07.2024 um 21:51:04
 
sdspooner schrieb am 05.07.2024 um 21:22:10:
ja aber das geht dann laut Aussage der ABH nur in der Botschaft


Richtig,das geht nur über die AV im dem Heimatland.
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sdspooner
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 02.08.2024 um 16:45:40
 
Also wir haben inzwischen einen Ausbildungsplatz zum 01.08.2025 gefunden (Altenpflegehelfer 1 Jahr)

Sie hat ja jetzt ein Schengenvisa bis Juli 2025. Der Plan ist sie reist am Ende September zurück nach Cebu. Stellt beim VFS ein Visum Spracherwerb zur Ausbildung. 01.04.2025 bis 01.08.2025 und beginnt dann die Ausbildung. Vorher 01.01.25 bis 31.03.2025 soll sie aber nochmal mit Schengenvisum einreisen.

Ist das realistisch?
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