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Sprachkursvisum für Nicht-EU-Bürger (Gelesen: 844 mal)
Rasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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05.07.2024 um 14:28:53
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne wissen, ob es für einen Nicht-EU-Bürger möglich ist, mit einem Sprachkursvisum nach Deutschland zu kommen. Welche Regeln und Anforderungen sind damit verbunden? Zudem interessiert mich, ob man mit diesem Visum auch eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Rasa
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.07.2024 um 14:59:47
 
Es ist möglich. Der Aufenthalt muss finanziert sein (Verpflichtungserklärung) und ein Intensivsprachkurs reserviert sein.

Am besten ist immer zu belegen, warum es in seiner Heimat keine Deutsch-Sprachkurse gibt, die er besuchen kann. Falls es solche gibt und das der Botschaft bekannt ist, wird das Visum in der Regel abgelehnt.
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Rasa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #2 - 05.07.2024 um 15:10:43
 
reinhard schrieb am 05.07.2024 um 14:59:47:
Es ist möglich. Der Aufenthalt muss finanziert sein (Verpflichtungserklärung) und ein Intensivsprachkurs reserviert sein.

Am besten ist immer zu belegen, warum es in seiner Heimat keine Deutsch-Sprachkurse gibt, die er besuchen kann. Falls es solche gibt und das der Botschaft bekannt ist, wird das Visum in der Regel abgelehnt. 


Danke @reinhard für ihre Antwort. Das ist für meinen Bruder. Ich kann ihm das Einladungsschreiben schicken und seinen Kurs finanzieren, aber welche Art von Verpflichtungserklärung sollte ich suchen? Ist es die gleiche wie bei einem Touristenvisum oder brauche ich eine andere? Es gibt eine Sprachschule, aber sie ist weit entfernt. Der Kurs von einem deutschen Muttersprachler ist immer gültig. Ich würde es gerne versuchen.

Welche Institute sollte er aussuchen? Kann es ein privates Institut oder eine Volkshochschule sein?
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« Zuletzt geändert: 05.07.2024 um 15:37:18 von Rasa »  
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 05.07.2024 um 15:36:53
 
Privat oder Volkshochschule sollte egal sein, solange sie die nötige Zertifizierung haben und einen Intensivsprachkurs anbieten.
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 05.07.2024 um 15:37:01
 
Das Formblatt für die VE ist generell die gleiche. Aber das geforderte Einkommen ist oft höher wie bei Besuch. Genaueres musst du deine aBH fragen.

Wichtig ist dass bei Bonität "nachgewiesen" angehekt wird und in den Bemerkungen auf der VE eben Sprachkurs und nicht Besuch steht. .

Hier z.b. Berlin ganz runterscrollen da ist ein PDF verlinkt mit notwendigen Einkommen. Sprachkurs ist sogar extra aufgekistet

https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/?gad_source=1&gclid=Cj0KCQjws560...
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Rasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #5 - 05.07.2024 um 15:44:18
 
Puncherfaust schrieb am 05.07.2024 um 15:36:53:
Was meinst du damit?


Mein Bruder hat bereits einen Deutschkurs bis zum Niveau A2 an einem Institut absolviert. Es wurde jedoch keine Prüfung durchgeführt. In meinem Land ist die Situation so, dass jeder, der B1 von einem nicht anerkannten deutschen Institut abgeschlossen hat oder ohne qualifiziertes Lehrzertifikat, Deutsch unterrichten kann. Diese Person kann sogar ein eigenes Institut eröffnen. Es gibt viele Menschen, die nach Deutschland zum Studium oder zur Arbeit kommen möchten, und sie sind auf diese "nicht qualifizierten" Deutschlehrer angewiesen.
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 05.07.2024 um 15:47:52
 
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Rasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.07.2024 um 16:53:27
 
Hallo!! Ich habe Kontakt zu zwei deutschen Schulen aufgenommen, die einen Visakurs anbieten. Die Preise variieren. Soll ich für den gesamten Kurs von A1.1 bis B1.2 bezahlen oder sollen wir uns nur für A1.1 für das Visum anmelden? Erteilen sie das Visum basierend auf der Kursdauer?
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 17.07.2024 um 08:51:16
 
Rasa schrieb am 16.07.2024 um 16:53:27:
Erteilen sie das Visum basierend auf der Kursdauer? 

Falls Du nach der Gültigkeitsdauer des Visums fragst: Die kann die beabsichtigte Aufenthaltsdauer (Angabe im Antrag) nicht wesentlich übersteigen, ist aber von sich aus begrenzt.

Beginn mit A 1.1 führt eher zur Ablehnung, weil dieses Niveau i.d.R. auch in der Heimat erworben werden kann.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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