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Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten (Gelesen: 4.326 mal)
Themen Beschreibung: Überfordert!
ytod9191
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten
04.07.2024 um 20:00:44
 
Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne meine Freundin aus Venezuela heiraten damit sie mit mir in Deutschland leben kann. Wir haben uns bereits letztes Jahr für 4 Wochen getroffen.

Nun musste ich erst einmal die Situation hier vorbereiten, und bis jetzt eigentlich so weit, dass sie zur mir kommen könnte.

Dann Termin mit der Gemeinde organisiert und es folgte das Böse Erwachen, es ist gar nicht so einfach, sie verlangen unfassbar viele Dokumente ( nur um einen Termin zur Eheschließung überhaupt anmelden zu können! ) Ich liste das mal eben alles auf zum Verständnis :

1. Verdienstbescheinigung bzw. Erklärung meiner Verlobten von welchem Geld sie lebt.

2. Eheurkunde ihrer ersten und einzigen Ehe ( Beglaubigt und mit Apostille versehen ).

3. Geburtsurkunde ( Beglaubigt und mit Apostille versehen)

4. Reisepass alle Seiten kopiert und durch einen Notar beglaubigt.

5. Scheidungsnachweis mit Rechtskraftvermerk ( Beglaubigt und mit Apostille versehen )

6. Ledigkeitsbescheinigung ( Beglaubigt und mit Apostille versehen )

7. Eine Erklärung durch meine Verlobte über die Staatsangehörigkeit ihres Ex-Mannes vor und nach der Ehe

8. Wohnsitzbescheinigung ( z.B. Telefon- oder Stromrechnung )

9. Eine 6-seitige Anlage mit Bedingungen, welche Hindernisse bezüglich der Eheschließung nicht vorliegen dürfen ( hier meinte die Dame von der Gemeinde, wir können es vorerst versuchen, dass ich es unterschreibe und meine Verlobte mit dem Vermerk dass ich es ihr in spanischer Sprache vorgelesen habe ).

10. Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung -> dies muss sie ins spanische übersetzen, ausfüllen und mir zukommen lassen.

und dann noch:

11. Eine Erklärung über unser Kennenlernen, unser Treffen und wann wir entschlossen haben zu heiraten. Auch das kann ich laut der Dame von der Gemeinde in Deutsch verfassen und meine Freundin mit entsprechendem Vermerk, dass ich es ihr vorgelesen habe in Spanischer Sprache, unterschreiben lassen.

Nun und nun sind wir beide etwas überfordert. Es ist absolut nicht einfach, diese ganzen Unterlagen in Venezuela zu organisieren ( es ist ja nun mal sehr gefährlich dort ). Außerdem gilt meine Freundin als "Landesverräterin", sie darf nicht mal wählen, weil sie lange Teil der Opposition war. Das macht die Organisation jedes einzelnen Dokumentes noch gefährlicher, im Grunde weiß der Staat gar nicht, dass Sie sich in Venezuela befindet und das ist auch besser so.

Ich zerbreche mir aktuell den Kopf, was es sonst für Möglichkeiten gibt.

1. Eine sogenannte "Handschuhehe" ist anscheinend nicht möglich in Venezuela.
2. Nach Venezuela / Kolumbien möchte ich ungern reisen um sie zu heiraten, da es dort für Ausländer ja doch extrem gefährlich ist.

Nun, ich bin etwas ratlos....

Bin für hilfreiche Gedanken / Vorschläge unfassbar dankbar.

DANKE!
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Aras
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Antwort #1 - 04.07.2024 um 20:26:26
 
Erstmal die Antwort, wenn deine Verlobte keine politischen Probleme hätte.

Zu den Dokumenten:

1. Die Verdienstbescheinigung ist nur relevant um die Gebühr für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG zu berechnen. Dabei wird dein und ihr Einkommen zugrunde gelegt und eine Gebühr von glaub 15 - 305 € oder so erhoben. Am leichtesten wäre, wenn sie in einem formlosen Schreiben erklärt, dass sie kein Einkommen hat. Oder du erklärt, dass duen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. die Maximalgebühr zahlst. Musst du selber schauen was weniger Kopfschmerzen für euch bedeutet.

zu 2. bis 6., außer 4.

Sie muss die Urkunden beschaffen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. Die Syrer machen das u.a. über einen Anwalt.

zu 4.

Sie kann dir ja den Reisepass zuschicken und dann dann lässt du das hier beim lokalen Notar die Kopie beglaubigen.

zu 11.

Woraus ergibt sich die Forderung nach diesem Schreiben? Kenne kein Gesetz dass das Standesamt auf Scheinehe prüfen darf.

Ich esse jetzt erstmal meine Pizza und dann schauen wir weiter wegen der politischen Probleme.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 04.07.2024 um 20:27:20
 
Einfach ist es nicht, aber machen müsst Ihr es.

Wenn Ihr etwas "Einfaches" versucht, taucht das Problem beim Visum-Antrag auf: Dann muss sie alle diese Unterlagen für die "einfache" Hochzeit besorgen, um nachzuweisen, dass das Heiraten in Ordnung war. Das sieht am Anfang einfach aus, ist aber am Schluss oft noch komplizierter.

Nehmt Euch Punkt für Punkt vor und geht davon aus, dass Ihr in einem Jahr wisst, wann das Okay vom Standesamt kommt. Jedes Jahr kommen so 100.000 Ehepartner:innen mit Visumantrag her, die auch ein bis zwei Jahre vorher angefangen haben, die Dokumente zu sammeln.
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Antwort #3 - 04.07.2024 um 20:59:21
 
Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus.

Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen.

Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
Hat sie denn einen Pass?

Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird durch den OLG Präsidenten durchgeführt. Das sind hochqualifizierte Richter. Klar hat er ein Massengeschäft und das Standesamt muss ihm zuarbeiten. Zumal der OLG Präsident hierfür eine eigene Stabsstelle hat die nur sich um sowas kümmert. Und in 99% der Fälle ist es nur ein Papiere prüfen und dann absegnen. Aber in den Ausnahmefällen muss sich der OLG Präsident das genauer anschauen.

Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 04.07.2024 um 23:22:58
 
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Antwort #5 - 05.07.2024 um 17:46:50
 
Aras schrieb am 04.07.2024 um 20:26:26:
Erstmal die Antwort, wenn deine Verlobte keine politischen Probleme hätte.

Zu den Dokumenten:

1. Die Verdienstbescheinigung ist nur relevant um die Gebühr für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG zu berechnen. Dabei wird dein und ihr Einkommen zugrunde gelegt und eine Gebühr von glaub 15 - 305 € oder so erhoben. Am leichtesten wäre, wenn sie in einem formlosen Schreiben erklärt, dass sie kein Einkommen hat. Oder du erklärt, dass duen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. die Maximalgebühr zahlst. Musst du selber schauen was weniger Kopfschmerzen für euch bedeutet.

zu 2. bis 6., außer 4.

Sie muss die Urkunden beschaffen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. Die Syrer machen das u.a. über einen Anwalt.

zu 4.

Sie kann dir ja den Reisepass zuschicken und dann dann lässt du das hier beim lokalen Notar die Kopie beglaubigen.

zu 11.

Woraus ergibt sich die Forderung nach diesem Schreiben? Kenne kein Gesetz dass das Standesamt auf Scheinehe prüfen darf.

Ich esse jetzt erstmal meine Pizza und dann schauen wir weiter wegen der politischen Probleme.




Hallo, Verzeihung für die späte Antwort, ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch und habe mich gestern darauf vorbereitet.

Ja zu Thema 1), denke ich auch, einfach ein Schreiben dass sie aktuell kein Einkommen hat und von Ersparnissen lebt.

"Oder du erklärt, dass duen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. die Maximalgebühr zahlst. Musst du selber schauen was weniger Kopfschmerzen für euch bedeutet." -> das verstehe ich nicht ganz ? Verzeihung.

"zu 2. bis 6., außer 4.

Sie muss die Urkunden beschaffen und apostillieren. Die Urkunden kannst du dann hier beglaubigt übersetzen lassen. Die Syrer machen das u.a. über einen Anwalt. " -> Ohje, ja, ich war ziemlich naiv, hätte ich gewusst dass das so ein riesen Aufwand wird hätte ich mich da mal früher informiert  weinend. Wirklich, das machen Anwälte ? Ich dachte da gibt es Übersetzer für... hast du da eine Idee wie ich einen passenden finden kann ? Dann kann ich mir den ja jetzt schon mal organisieren.

"Sie kann dir ja den Reisepass zuschicken und dann dann lässt du das hier beim lokalen Notar die Kopie beglaubigen." -> Du meinst aber nicht den Original Reisepass ? ( Sorry für die dumme Frage ). Muss für die Beglaubigung nicht immer das Original vorliegen ? Falls nicht, wäre das eine gute Alternative, da hast du Recht!


"zu 11.

Woraus ergibt sich die Forderung nach diesem Schreiben? Kenne kein Gesetz dass das Standesamt auf Scheinehe prüfen darf. " -> Nun, das weiß ich nicht, will mich aber mit der Dame auch nicht streiten. Sie erwähnte das auch schon bevor sie von unserem Altersunterschied hörte und danach meinte sie dann, sie wäre ja auch verpflichtet zu prüfen, ob eine Scheinehe vorliegt weil sie ggf. später dafür belangt werden könnte, wenn sie es nicht ordentlich überprüft hat. So Sinngemäß...

Ich frage mich außerdem, wie bekommt man denn dann die gesammelten Werke am sichersten von Venezuela/Kolumbien nach Deutschland ? Das ist ja ein ganzes Stück...


Und wie läuft das, falls ich theoretisch umziehe, bevor wir einen Termin zur Heirat bekommen haben ? Muss ich dann bei der jeweilig anderen Gemeinde wieder von vorne anfangen ?...

DANKE FÜR EURE HILFE!
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Antwort #6 - 05.07.2024 um 18:11:11
 
Aras schrieb am 04.07.2024 um 20:59:21:
Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus.

Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen.

Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
Hat sie denn einen Pass?

Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird durch den OLG Präsidenten durchgeführt. Das sind hochqualifizierte Richter. Klar hat er ein Massengeschäft und das Standesamt muss ihm zuarbeiten. Zumal der OLG Präsident hierfür eine eigene Stabsstelle hat die nur sich um sowas kümmert. Und in 99% der Fälle ist es nur ein Papiere prüfen und dann absegnen. Aber in den Ausnahmefällen muss sich der OLG Präsident das genauer anschauen.

Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen.


"Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus." -> Wenn ich so darüber nachdenke, hast du Recht, ich denke, sie ist halt dieser Ansicht dass das sein muss, weil meine Verlobte nur Spanisch spricht, aber wie du sagst, unterschrieben ist unterschrieben, nicht wahr ?!

"Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen. " -> Ja, mh, schwierig. Ich verstehe dich komplett. Punkt 11 stört mich gar net so, soll ja nur nen Text schreiben... ich möchte das halt möglichst ohne Konflikte lösen, weil am Ende Behörden immer am längeren Hebel sitzen und es einem schwer machen können, nicht ? Wie lange dauert so eine Beschwerde denn ? Ich möchte meine Verlobte einfach schnellstens bei mir haben

"Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
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Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen." ->

Ja ich denke die meisten der Urkunden kann sie sich beschaffen / organisieren lassen. Sie spricht immer von "Managern", die haben ihr auch schon bei der Geburtsurkunde geholfen ( die hat sie schon, es fehlt nur noch die Apostille ), ich vermute mal, das sind Anwälte, ich weiß es aber nicht genau. Ich habe ihr auch gesagt, sie soll erst einmal in sich gehen was sie ohne Gefahr selber organisieren kann und für alles andere müssen wir eine andere Lösung finden, wie z.B. die Organisation durch solche Manager / Anwälte.

Ja sie besitzt einen Pass der auch noch ziemlich lange gültig ist.

Wieso sprichst du von einer Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ? So wie ich die Dame von der Gemeinde verstanden habe, stellt Venezuela solche Ehefähigkeitszeugnisse nicht aus, deshalb benötigen sie einige der Unterlagen die ich genannt habe... oder ist die Ledigkeitsbescheinung quasi das Ehefähigkeitszeugnis ? Ach das überfordert mich alles ein bisschen, Verzeihung.

Ich habe ihr erst gestern diese lange Liste geschickt, als sie mir mitgeteilt hat, das eine Handschuhehe nicht möglich ist, sie soll das nun erst mal ein paar Tage sacken lassen und dann kann sie ja mal mit der Liste zu diesen besagten Managern gehen und fragen was sie ihr organisieren könnten und zu welchen Kosten, oder was denkst du ?

Und ich werde sie mal fragen, ob sie Nachweise über ihre Verfolgung hat, ich bin der Meinung, sie hat die Regierung sogar mal angezeigt, weil die bei ihr Zuhause eingebrochen sind, das Auto und Haus beschädigt und Dinge geklaut haben.

Das Land verlassen tut sie immer im Bus über Landstraßen, das ist wohl relativ sicher und hat zuletzt immer gut geklappt. ( seit ich sie kenne, knapp 3 Jahre, ist sie schon 2 mal zwischen Kolumbien und Venezuela "gependelt" quasi.
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Antwort #7 - 05.07.2024 um 18:13:20
 
lottchen schrieb am 04.07.2024 um 23:22:58:


Vielen Dank, darf ich da denn einfach eine eigene Vorlage nehmen ? Sie hat mir nämlich schon eine mitgegeben die ganz anders ausschaut. Danke und LG
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Antwort #8 - 05.07.2024 um 18:13:50
 
reinhard schrieb am 04.07.2024 um 20:27:20:
Einfach ist es nicht, aber machen müsst Ihr es.

Wenn Ihr etwas "Einfaches" versucht, taucht das Problem beim Visum-Antrag auf: Dann muss sie alle diese Unterlagen für die "einfache" Hochzeit besorgen, um nachzuweisen, dass das Heiraten in Ordnung war. Das sieht am Anfang einfach aus, ist aber am Schluss oft noch komplizierter.

Nehmt Euch Punkt für Punkt vor und geht davon aus, dass Ihr in einem Jahr wisst, wann das Okay vom Standesamt kommt. Jedes Jahr kommen so 100.000 Ehepartner:innen mit Visumantrag her, die auch ein bis zwei Jahre vorher angefangen haben, die Dokumente zu sammeln.


Ich hoffe, dass das ganze nicht so lange dauert :/
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Antwort #9 - 05.07.2024 um 18:45:49
 
ytod9191 schrieb am 05.07.2024 um 18:13:50:
Ich hoffe, dass das ganze nicht so lange dauert :/


Aber mach ihr keine falschen Hoffnungen. Wenn es schneller geht, ist ja gut.
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Antwort #10 - 05.07.2024 um 19:56:00
 
Nein, da hast du natürlich Recht. Wie schnell sie das jetzt alles organisiert bekommt muss man schauen.

Und die Prüfung am OLG soll wohl ca. 2-3 Monate dauern. Dann noch Visum beantragen, da dauert es auch ( stand Juni ) ca. 1 Monat bis man nen Termin bekommt und wie lange die Prüfung dann dauert keine Ahnung... Ich hoffe dass es alles schneller geht als wir denken. Aber mal schauen, ein Schritt nach dem anderen.
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Antwort #11 - 18.07.2024 um 19:19:40
 
Versuche es erst garnicht in Deutschland. Du wirst dort nur vor Stress irgendwann aufgeben (Oder jedenfalls viel wertvolle Lebenszeit und Nerven verschwenden.)
Es giebt ein Paar Länder wo das ganze viel einfacher geht und ihr viel weniger Unterlagen braucht. Dänemark, Georgien oder Ukraine. Laut lachend
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Antwort #12 - 18.07.2024 um 22:18:21
 
seddu schrieb am 18.07.2024 um 19:19:40:
Versuche es erst garnicht in Deutschland. Du wirst dort nur vor Stress irgendwann aufgeben (Oder jedenfalls viel wertvolle Lebenszeit und Nerven verschwenden.)
Es giebt ein Paar Länder wo das ganze viel einfacher geht und ihr viel weniger Unterlagen braucht. Dänemark, Georgien oder Ukraine. Laut lachend


Ja, aber dann ist man verheiratet, und alle die Unterlagen müssen für den Visumantrag geprüft werden. Dazu kommen die Gesetze eines dritten Landes – für die Apostille musst Du dann Georgisch können. Das Heiraten ist einfacher, das Visumverfahren schwieriger und sehr langwierig.
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Antwort #13 - 19.07.2024 um 20:48:47
 
reinhard schrieb am 18.07.2024 um 22:18:21:
Ja, aber dann ist man verheiratet, und alle die Unterlagen müssen für den Visumantrag geprüft werden. Dazu kommen die Gesetze eines dritten Landes – für die Apostille musst Du dann Georgisch können. Das Heiraten ist einfacher, das Visumverfahren schwieriger und sehr langwierig.


Huhu mein Lieber,

darf ich fragen wie du das mit dem Visum meinst ? Eigentlich wollte ich das Visum zur Eheschließung anwenden. Ich dachte das geht einigermaßen unkompliziert ? :/
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Antwort #14 - 19.07.2024 um 21:41:56
 
https://caracas.diplo.de/ve-de/service/05-VisaEinreise/-/2616564

Vorzulegende Unterlagen
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder direkt über: https://videx-national.diplo.de

Information zur Datenschutzverordnung

1 Biometrisches Foto in der Größe von 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund. Eigenschaften der Biometrischen Fotos

Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens drei leeren Seiten.

Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).

Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen (180 Tage wo es zutrifft), ab Einreise in den Schengenraum und mit einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Diese Bedingung kann vorgelegt werden, sobald das Visum genehmigt wurde.

Passkopie der/des in Deutschland lebenden Verlobten.
Anmeldung zur Eheschließung bei einem deutschen Standesamt (d.h. die Prüfung des Standesamtes ist abgeschlossen, ein Eheschließungstermin ist bestimmt).

Einfaches Einladungsschreiben der/des Verlobten mit Wohnsitz in Deutschland.
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Sprachzertifikats (Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF) zu führen.

Das ist doch eigentlich nicht so wild ?! Und laut google dauert die Bearbeitung eines Visums 6-12 Wochen.
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Antwort #15 - 19.07.2024 um 21:44:02
 
reinhard schrieb am 18.07.2024 um 22:18:21:
Ja, aber dann ist man verheiratet, und alle die Unterlagen müssen für den Visumantrag geprüft werden. Dazu kommen die Gesetze eines dritten Landes – für die Apostille musst Du dann Georgisch können. Das Heiraten ist einfacher, das Visumverfahren schwieriger und sehr langwierig.


Also wird es auch nicht großartig helfen, wenn ich doch zu ihr nach Venezuela oder Kolumbien reise um dort zu heiraten ?
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Antwort #16 - 19.07.2024 um 21:59:34
 
Ich würde kein drittes Recht einführen, deutsch und venezolanisch sollten reichen. Langfristig seid ihr mit einer deutschen Heiratsurkunde am besten dran, wenn ihr in Deutschland lebt und mit deutschen Behörden zu tun habt. Ihr könnt auch in Venezula heiraten, dann kommen aber entsprechende Urkundennachforderungen auf Euch zu, wenn sie ein Visum beantragt.

Es gibt hier im Forum traditionell verschiedene Tipps, ich empfehle meistens die Heirat in Deutschland, weil man dann alle Diskussionen und Prüfungen hinter sich hat.

Andere empfehlen andere Wege. Entscheiden müsst Ihr beide.
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Antwort #17 - 19.07.2024 um 22:09:43
 
Ich finde Venzuela wäre ein rechtlich gesehen Heiratsort. Mit der Apostille wäre die Eheurkunde sofort akzeptiert. Vielleicht musst du auch dein Ehefähigkeitszeugnis hier beim Standesamt beschaffen um in Venezuela zu heiraten.

Ob das aber politisch und in Anbetracht ihrer persönlichen Situation oder der allgemeinen wirtschaftlichen Lage Venezuelas auch tatsächlich so gut ist, müsst ihr selber beurteilen.
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Antwort #18 - 20.07.2024 um 07:49:03
 
Benötigt sie nicht auch A1 Sprachnachweis fürs Visum?
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Antwort #19 - 20.07.2024 um 12:11:55
 
Temsche73 schrieb am 20.07.2024 um 07:49:03:
Benötigt sie nicht auch A1 Sprachnachweis fürs Visum? 

ja, aber warum führst du das jetzt an?

der TS schreibt selbst
ytod9191 schrieb am 19.07.2024 um 21:41:56:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Sprachzertifikats (Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF) zu führen.

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Antwort #20 - 21.07.2024 um 08:40:12
 
Hatte ich überlesen,sorry
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Antwort #21 - 22.07.2024 um 11:53:16
 
Aras schrieb am 04.07.2024 um 20:59:21:
Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus.

Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.

Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen.

Bezüglich der politischen Problemen:

Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
Hat sie denn einen Pass?

Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird durch den OLG Präsidenten durchgeführt. Das sind hochqualifizierte Richter. Klar hat er ein Massengeschäft und das Standesamt muss ihm zuarbeiten. Zumal der OLG Präsident hierfür eine eigene Stabsstelle hat die nur sich um sowas kümmert. Und in 99% der Fälle ist es nur ein Papiere prüfen und dann absegnen. Aber in den Ausnahmefällen muss sich der OLG Präsident das genauer anschauen.

Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.

Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen.


Hallo, ich habe heute noch einmal mit der Dame von der Gemeinde gesprochen.

Sie sagt bei 10 muss definitiv eine Übersetzung vorliegen. Auch mein Hinweis dass Unterschriften auch gelten wenn man das gelesene nicht verstanden hat, hat daran nichts geändert. Sie möchte nun noch klären, ob es diese Vorlage auch in Spanischer Sprache gibt.

Zu Nummer 11 sagte sie, es ist gerechtfertigt weil ich und meine Verlobte einen Altersunterschied haben ( 18 Jahre ) und dass man dann klären müsste, dass ich sie nicht nur heirate, damit sie in Deutschland leben darf.

Naja.... ich habe mal bei dem Landkreis versucht jemanden zu erreichen ( Personenstandsangelegenheiten ) aber sind alle im Urlaub oder krank... ich soll jetzt ne E-Mail schreiben...

Liebe Grüße und Danke
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Antwort #22 - 22.07.2024 um 16:22:18
 
Zu 11.
Einerseits ganz klar:
Es ist nicht gerechtfertigt, ALLEIN aus dem Altersunterschied eine solche Forderung zu stellen.
Zudem ist die Begründung sinnfrei, denn es geht bei einer nicht schützenswerten Ehe nicht darum, ob ein Aufenthaltstitel das Ziel ist, sondern darum, ob tatsächlich die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geplant ist bzw. eben nicht.

Andererseits:
Solange es nur um eine kurze schriftliche Darstellung geht, die man in Ruhe gemeinsam verfassen kann und dann von beiden unterschrieben wird, würde ich das einfach tun.

Es gibt auch Beamte/Behördenmitarbeiter, die lieber einfach ein paar zusätzliche Dinge erfragen (und die Antworten festhalten), damit bei späteren Nachfragen "von oben" Grundlage für die eigene Meinung "Bei den beiden ist schon alles in Ordnung" vorhanden sind.
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Antwort #23 - 22.07.2024 um 17:14:50
 
Petersburger schrieb am 22.07.2024 um 16:22:18:
Zu 11.
Einerseits ganz klar:
Es ist nicht gerechtfertigt, ALLEIN aus dem Altersunterschied eine solche Forderung zu stellen.
Zudem ist die Begründung sinnfrei, denn es geht bei einer nicht schützenswerten Ehe nicht darum, ob ein Aufenthaltstitel das Ziel ist, sondern darum, ob tatsächlich die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft geplant ist bzw. eben nicht.

Andererseits:
Solange es nur um eine kurze schriftliche Darstellung geht, die man in Ruhe gemeinsam verfassen kann und dann von beiden unterschrieben wird, würde ich das einfach tun.

Es gibt auch Beamte/Behördenmitarbeiter, die lieber einfach ein paar zusätzliche Dinge erfragen (und die Antworten festhalten), damit bei späteren Nachfragen "von oben" Grundlage für die eigene Meinung "Bei den beiden ist schon alles in Ordnung" vorhanden sind.


Ja ich denke auch, ich sehe das ähnlich wie du. Sie meinte halt wirklich sinngemäß, dass der Altersunterschied ein Indiz wäre, dass da was nicht mit rechten Dingen zugehen könnte.

Aber nun gut, wie du sagst, wenn es nur dieses Schreiben ist, von mir aus... sie meinte aber am Ende hat das OLG das letzte Wort. Dass die z.B. sogar noch eine Art Befragung durchführen könnten, getrennt mit mir und meiner Verlobten... naja mal abwarten.
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Antwort #24 - 22.07.2024 um 19:34:02
 
ytod9191 schrieb am 22.07.2024 um 17:14:50:
das OLG das letzte Wort. Dass die z.B. sogar noch eine Art Befragung durchführen könnten, 


Das OLG ordnet soetwas nicht an,sind sie gar nicht für zuständig.

Wenn dann veranlasst es die AV .

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Antwort #25 - 22.07.2024 um 21:45:00
 
Richtig. Die Ausforschung ob eine Ehe schutzwürdig sei, wurde abgeschafft. Glaub als das EheGesetz wieder in das BGB zurückintegriert wurde. Zuerst war das Eherecht im Jahre 1900 im BGB geregelt. Dann wurde sie von den Nazis u.a. aus Anlass des Anschlusses Österreichs in das EheGesetz von 1938 ausgegliedert, und die Nürnberger Rassengesetze integriert. Im EheGesetz von 1938 wurde auch in § 23 die Scheinehe zum Zwecke des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit als Nichtigkeitsgrund und Ehehindernis geregelt.
Damals konnte eine NichtDeutsche Frau allein durch Heirat mit einem Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Sowas wie ein Ausländergesetz oder Aufenthaltsgesetz gab es nicht.

Diese Regelung hat der Bundestag aber gerade nicht übernommen, als die Regelung des Eherechts zurück in das BGB zurückgeführt wurden. Es sollte gerade keine Ausforschung durch den Standesbeamten auf Schutzwürdigkeit der Ehe mehr geben.

Wollen also zwei Personen heiraten, muss die Motivlage nicht mehr erforscht werden. Bzw. Ist sogar aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage illegal.

Wahrscheinlich findet man im Kommentar von Gaaz zum PStG die entsprechende Rechtsprechung und Verweise auf die Gesetzesbegründung.

Fun fact: Österreich hat immer noch im großen Teilen das EheGesetz von 1938 und die Standesbeamten dort dürfen Hilfsscheriffs spielen und die Leute ausforschen.


Also entweder an die Standesamtsaufsicht oder den OLG Präsidenten fragen, warum die das wissen will.

Und diese Vollmachtsregelung, das sie die Vollmacht zur Beitritt in die Eheanmeldung in ihrer Muttersprache ausfüllen muss und du dann die Vollmacht übersetzen sollst ist auch nirgendswo belegt, Willkür und Schikane und verursacht nur unnötige Kosten.

Man kann ja auch den Text der Vollmacht nehmen, mit Google Translate oder ChatGPT übersetzen, der Verlobten geben, damit sie den Text auf Formulierungsfehler checkt, dann den spanischen und den deutschen Text als zweispaltige Vollmacht gestalten. Also bspw. Links Deutsch und Rechts Spanisch. Und der Letzte Satz sowas wie "Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Vollmacht ist die deutsche Fassung maßgebend.".

Also so wie man internationale Verträge gestaltet.
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Antwort #26 - 23.07.2024 um 10:19:40
 
Aras schrieb am 22.07.2024 um 21:45:00:
Eheanmeldung in ihrer Muttersprache ausfüllen muss und du dann die Vollmacht übersetzen sollst ist auch nirgendswo belegt,


ich kenne das folgendermaßen:
diese Beitrittserklärung wird in der deutschen Originalfassung in deutsch ausgefüllt,
von der Verlobten unterschrieben, ein Dolmetscher unterschreibt für die Richtigkeit und ein Notar oder die AV beglaubigen die Unterschrift.
So war die Forderung des Standesamtes.
Allerdings können unterschiedliche Standesamte auch unterschiedliche Forderungen haben.

Und zu 10:
das zu prüfen ist Sache der ABH und AV. HAben diese den Verdacht auf eine Scheinehe und der Verdacht bestätigt sich, wird das Ehegattenvisum versagt.
Das Standesamt geht es nichts an. Eine Scheinehe ist nicht verboten, zwei Deutsche dürfen auch mit einem Altersunterschied von 30 Jahre heiraten um zum Bslp. Steuern zu sparen.

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Antwort #27 - 29.07.2024 um 10:41:33
 
Ja Hallo, ich habe heute noch einmal mit der Dame von der Gemeinde gesprochen.

Sie hält deutlich daran fest dass Nummer 10, also die Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung übersetzt werden muss bevor meine Verlobte das unterschreibt. Sie wurde auch richtig beleidigt als ich das in Frage gestellt habe und gesagt habe dass ich das prüfen werde.

Genau das wollte ich nicht, aber nun ist es zu spät, ich glaube nun ist sie verärgert.

Naja und beim Landkreis Stade ( Der Landkreis Stade hat in Personenstandsangelegenheiten die Aufgabe der Standesamtsaufsicht)  ist die Ansprechpartnerin im Urlaub und Vertretung nicht da  weinend es ist alles zermürbend.

"Man kann ja auch den Text der Vollmacht nehmen, mit Google Translate oder ChatGPT übersetzen, der Verlobten geben, damit sie den Text auf Formulierungsfehler checkt, dann den spanischen und den deutschen Text als zweispaltige Vollmacht gestalten. Also bspw. Links Deutsch und Rechts Spanisch. Und der Letzte Satz sowas wie "Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Vollmacht ist die deutsche Fassung maßgebend.".

Also so wie man internationale Verträge gestaltet." -> Ja ich verstehe, ich möchte nur nichts falsch machen und jeder Fehler würde halt alles in die Länge ziehen... wie gesagt jetzt ist sie angepisst... ich informiere mich da schnellstmöglich bei der Standesamtaufsicht und mal gucken was die zu diesen beiden Punkten sagen und bis dahin kümmern ich und meine Verlobte uns um alles andere.
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Antwort #28 - 29.07.2024 um 14:55:21
 
Ja aber was meint sie denn nun genau mit "übersetzt"? Es ist ja wirklich so dass z.b. chatgpt nicht schlecht übersetzt
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Antwort #29 - 29.07.2024 um 15:20:44
 
Das habe ich nun noch einmal per E-Mail hinterfragt. Über die Möglichkeit auch diese Anlage selbst zu übersetzen hatte ich gar nicht nachgedacht. Meine Anrufe hat sie aber nun ignoriert. Ich rufe morgen noch einmal dort an und frage ihre Kollegin und dann würde ich das mal mit dem Programm ausprobieren was ihr erwähnt habt. Muss man das herunterladen ? (chatgpt).

Und ihr meint, ich kann mir dann was in Word selber zurechtbasteln ?
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Antwort #30 - 29.07.2024 um 15:26:39
 
erne schrieb am 23.07.2024 um 10:19:40:
von der Verlobten unterschrieben, ein Dolmetscher unterschreibt für die Richtigkeit und ein Notar oder die AV beglaubigen die Unterschrift.

Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der AV Manila unterschrieben. Die AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben Zitat:
Der Erklärende hat nach Überzeugung des unterzeichneten Beamten die Beitritsserklärung und die Wirkung der Erklärung vollinhaltlich verstanden.

Die Erläuterung erfolgte in englischer Sprache, welcher der Erklärende hinreichend mächtig ist.
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Antwort #31 - 29.07.2024 um 15:29:39
 
DerRalf schrieb am 29.07.2024 um 15:26:39:
Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der AV Manila unterschrieben. Die AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben


Interessant, aber mit der AV hat meine Verlobte ja erst bei der Beantragung des Visums zu tun ? Vorerst muss sie ja alles zusammen sammeln, hierherschicken, und dann muss es beim OLG überprüft werden für den Termin zur Eheschließung, oder ?

Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe, bin etwas überfordert die Tage.
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Antwort #32 - 29.07.2024 um 16:05:53
 
Du kannst das auch einfach bei Google hochladen und bekommst ein übersetztes PDF Zwinkernd

https://support.google.com/translate/answer/2534559?hl=en&co=GENIE.Platform%3DDe
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Ich hatte das damals sogar von mir aus so gemacht obwohl nicht verlangt. Fand die Standesbeamtin gut.

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Antwort #33 - 29.07.2024 um 17:39:09
 
ytod9191 schrieb am 29.07.2024 um 15:29:39:
Interessant, aber mit der AV hat meine Verlobte ja erst bei der Beantragung des Visums zu tun?


Es geht hier um die (spanischsprachige) Beitrittserklärung. Sie macht einen Termin bei der AV, um dort zu unterschreiben (wenn das dort geht, hängt von der Qualifikation der Mitarbeiter:innen ab). Die AV bestätigt dann, dass sie persnölich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde.
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Antwort #34 - 29.07.2024 um 18:06:04
 
Äh, braucht sie nicht für das Visum zur Hochzeit in Deutschland oder bei Heirat im Ausland für FZF-Visum Deutsch A1? Dann ist sie doch in der Lage, die deutschsprachige Vollmacht zu verstehen, oder?
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Antwort #35 - 29.07.2024 um 18:58:56
 
Fred Dust schrieb am 29.07.2024 um 18:06:04:
Äh, braucht sie nicht für das Visum zur Hochzeit in Deutschland oder bei Heirat im Ausland für FZF-Visum Deutsch A1? Dann ist sie doch in der Lage, die deutschsprachige Vollmacht zu verstehen, oder?


Huhu, nein, sie lernt schon länger intensiv mit Duolingo, einen Kurs wo sie dann das Zertifikat für A1 Sprachkenntnisse erhält muss sie aber noch besuchen. Wir wollten erst einmal alle Unterlagen organisieren, die müssen dann hier nach DE geschickt werden und brauchen dann wohl bis zu 3 Monate bis sie ( hoffentlich ) "genehmigt / akzeptiert" werden. Und dann brauchts noch ( Stand Juni, als ich das letzte mal geguckt habe) ca. 1 Monat bis man überhaupt einen Termin zum Visum beantragen bekommt. Also da ist noch bisschen Zeit und wir wollen eins nach dem anderen erledigen.
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Antwort #36 - 29.07.2024 um 20:26:54
 
Die Regelbearbeitungszeit beträgt, ab Vorliegen eines vollständigen Antrages, in etwa: 

Familienzusammenführung und Heirat in Deutschland, 
mit anschließender Wohnsitzaufnahme: 10-12 Wochen

Na super.... gerade gesehen...
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Antwort #37 - 29.07.2024 um 23:29:55
 
Offen gesagt sollte man sich bei einer binationalen Ehe in Deutschland sich nen dickeres Fell wachsen lassen und nicht konfliktscheu sein. Wird noch viele weitere Vorfälle geben, wo man mit Renitenz weiter kommt als mit Konformität.

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Antwort #38 - 30.07.2024 um 10:16:29
 
Fred Dust schrieb am 29.07.2024 um 18:06:04:
Deutsch A1? Dann ist sie doch in der Lage, die deutschsprachige Vollmacht zu verstehen, oder? 

nein, mit nur A1 versteht man das nicht. Auch nicht mit A2 und viele auch nicht mit B1
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Antwort #39 - 30.07.2024 um 11:11:12
 
Alter... Ihr tut alle so als würde man eine Zangsheirat oder Kinderheirat organisieren.
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Antwort #40 - 01.08.2024 um 15:11:08
 
Hallo ihr Lieben, wie darf ich deinen letzten Kommentar verstehen Aras ?

Nun ist ja leider eine Extremsituation in Venezuela, mit den manipulierten Wahlen. Meine Verlobte ist  Teil der Opposition und damit akut in Gefahr. Sie möchte natürlich gerne die Unterlagen fertig machen bevor sie dort verschwindet... ich habe ihr aber gesagt, sie soll ihre Sicherheit erstmal an oberste Stelle stellen.

Die Unterlagen kann man ja eventuell noch von Kolumbien aus organisieren, hoffe ich.

Was ich mich außerdem gefragt habe, ob es dann nicht doch vielleicht eine Option wäre, nach Kolumbien zu reisen und sie dort zu heiraten. Dann müsste sie ja nur noch ein Visum beantragen als meine Ehepartnerin nachzureisen, richtig ?

Danke im Voraus für eure Hilfe!
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Antwort #41 - 01.08.2024 um 16:05:03
 
Korrekt. Sofern die Kolumbianer jetzt nicht von dir ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, kannst du auch dein Ja-Wort dort geben.
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Antwort #42 - 01.08.2024 um 17:15:27
 
ytod9191 schrieb am 01.08.2024 um 15:11:08:
Was ich mich außerdem gefragt habe, ob es dann nicht doch vielleicht eine Option wäre, nach Kolumbien zu reisen und sie dort zu heiraten.

Wenn ihr beide dort nach Ortsrecht ordnungsgemäß heiraten könnte - natürlich. Keine Ahnung, was es in Kolumbien für Voraussetzungen gibt. Ob dort einer von Euch beiden seinen Wohnsitz haben muss, ob man sich vor der Hochzeit eine bestimmte Zeit im  Land aufgehalten haben muss, ob die Heirat durch Aushang angekündigt werden muss, ob ein Ehefähigkeitszeignis vorgelegt werden muss .... jedes Land hat andere Voraussetzungen.

ytod9191 schrieb am 01.08.2024 um 15:11:08:
Dann müsste sie ja nur noch ein Visum beantragen als meine Ehepartnerin nachzureisen, richtig ?
Richtig. Die Frage ist dann nur, ob sie das Visum in Kolumbien beantragen kann (normal nicht wenn sie dort keinen Wohnsitz hat), ob es eine UP geben wird usw.
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Antwort #43 - 11.08.2024 um 21:21:40
 
DerRalf schrieb am 29.07.2024 um 15:26:39:
Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der AV Manila unterschrieben. Die AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben


Und die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung hast du ihm dann per E-Mail zugesandt ?

reinhard schrieb am 29.07.2024 um 17:39:09:
Es geht hier um die (spanischsprachige) Beitrittserklärung. Sie macht einen Termin bei der AV, um dort zu unterschreiben (wenn das dort geht, hängt von der Qualifikation der Mitarbeiter:innen ab). Die AV bestätigt dann, dass sie persnölich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde.


Was meinst du mit Beitrittserklärung ? Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe. Mit AV ist dann die Botschaft gemeint oder ? Also schicke ich ihr die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung zu ( auf Deutsch ) und meine Verlobte macht einen Termin bei der Botschaft und vor Ort sind dann Personen die Deutsch und Spanisch sprechen ? Und dann folgt wie von dir geschrieben : Die AV bestätigt dann, dass sie persönlich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde. Ist es wichtig ob das bei der Botschaft in Venezuela oder Kolumbien geschieht, oder ist da nur Ausschlaggebend dass sie spanisch sprechen ?

Ich habe der Botschaft nämlich auch schon vor Wochen eine E-Mail mit Fragen geschickt aber nie eine Antworten erhalten :/ irgendwie ist das echt alles super kompliziert und schwierig und bürgt gefühlt extrem viele kleine Gefahren für Fehler mit riesigen Konsequenzen....

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Antwort #44 - 11.08.2024 um 21:53:05
 
Das ist keineswegs "superkompliziert", sondern ganz, ganz einfach.

Einige Begriffe sind hier grün gefärbt, wenn Du mit der Maus drüber gehst, liest Du die Erklärung. AV zum Beispiel.

Die Beitrittserklärung ist die Vollmacht für Dich, dass Du die Hochzeit alleine vorbereiten darfst. Die verlangt das Standesamt machmal auf Spanisch, dann musst Du sie übersetzen lassen, sie unterschreibt dann die spanische Erklärung bei der AV, die ihren Ausweis kontrolliert und bestätigt, dass sie unterschrieben hat.
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Antwort #45 - 11.08.2024 um 22:03:57
 
reinhard schrieb am 11.08.2024 um 21:53:05:
Das ist keineswegs "superkompliziert", sondern ganz, ganz einfach.

Einige Begriffe sind hier grün gefärbt, wenn Du mit der Maus drüber gehst, liest Du die Erklärung. AV zum Beispiel.

Die Beitrittserklärung ist die Vollmacht für Dich, dass Du die Hochzeit alleine vorbereiten darfst. Die verlangt das Standesamt machmal auf Spanisch, dann musst Du sie übersetzen lassen, sie unterschreibt dann die spanische Erklärung bei der AV, die ihren Ausweis kontrolliert und bestätigt, dass sie unterschrieben hat.


Das Bezog sich jetzt auf sämtliche Vorgänge, Unterlagen etc. pp.

Nicht diese eine Abkürzung... wenn dann eines Tages ein Heiratstermin feststeht, wenn hoffentlich Gemeinde, Gericht und co. zufrieden sind, geht es ja mit dem Visaantrag los...

Danke für deine Erklärung, also kommen wir um die Übersetzung der  Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung nicht drum herum ? Ist es wichtig ob es hier in Deutschland oder Spanisch übersetzt wird oder muss mir das die Gemeinde sagen ?

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Antwort #46 - 11.08.2024 um 22:09:28
 
ytod9191 schrieb am 11.08.2024 um 22:03:57:
also kommen wir um die Übersetzung der  Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung nicht drum herum ? 


Richtig,die Antwort wurde aber schon gegeben.In Bezug auf Beitrittserklärung.

Gruss Uwe
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Antwort #47 - 11.08.2024 um 22:13:55
 
uwe1122 schrieb am 11.08.2024 um 22:09:28:
Richtig,die Antwort wurde aber schon gegeben.In Bezug auf Beitrittserklärung.

Gruss Uwe


Ja stimmt, mich hat es nur irritiert das es hier teilweise Betrittserklärung genannt wird und teilweise, wie bei der Gemeinde,  Ermächtigung zur Beantragung (Anmeldung) der Eheschließung.

Nichts für ungut, ich möchte nur alles richtig machen.

Danke dir und LG zurück
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Antwort #48 - 11.08.2024 um 22:33:19
 
ytod9191 schrieb am 11.08.2024 um 22:13:55:
Betrittserklärung genannt wird und teilweise, wie bei der Gemeinde,  Ermächtigung zur Beantragung


Kann ich verstehen,für die Member die hier öfters mithelfen sind die Begrifflichkeiten bekannt,da weis jeder was gemeint ist.

Für einen " Neuling " sind das natürlich Begriffe die nicht so geläufig sind.

Gruss

Uwe
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Antwort #49 - 12.08.2024 um 10:48:31
 
Genau. Hier sind auch Mitglieder, die helfen wollen und können, aber mit den richtigen Begriffen unsicher sind. Bei den Behörden kommt man leichter durch, wenn man die Begriffe benutzt, die auch auf den Formularen stehen.

Und bei allen Punkten, die etwas verschieden gehandhabt werden, ist Dein Standesamt entscheidend. Da gibt es ein bisschen Spielraum, aber Dein Standesamt muss letztlich die Dokumente (einschließlich der Beitrittserklärung Deiner Verlobten) akzeptieren und kann Dir deshalb genau sagen, was sie gerne sehen wollen.
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Antwort #50 - 21.10.2024 um 14:34:34
 
Hallo zusammen,

so langsam kommen wir vorwärts, es fehlen allerdings noch die Ledigkeitsbescheinigung sowie die Beglaubigung des Reisepasses.

Beim Reisepass war das Problem, dass dieser laut dem Standesamt durch einen Notar beglaubigt werden soll. Meine Verlobte sagte allerdings, das würden Notare in Venezuela nicht mehr tun.

Bei der Ledigkeitsbescheinigung war das Problem, dass diese nicht mit einer Apostille versehen werden kann.

Sie hat es nun wie folgt gemacht :


Sie war bei der staatlichen Behörde Saren. Saren ist ein autonomer Register- und Notardienst, der für die Bearbeitung verschiedener Dokumentenarten zuständig ist.

Die Saren hat meiner Verlobten eine eidesstattliche Erklärung ausgestellt, dass sie nicht verheiratet ist

Dies wird auch „Letter of Singleness“ ( so hat sie mir es geschrieben) oder „Eidesstattliche Erklärung, nicht verheiratet zu sein“ genannt.

Dort steht, dass sie verheiratet war, mit wem, sowie das Datum der Heirat und auch das Datum der Scheidung. Und dass sie seitdem nicht geheiratet hat.

Der Saren ist für das Standesamt, die Notare der Saime und fast alle wichtigen Einrichtungen in Venezuela zuständig.

Eine Versiegelung eines Dokuments durch einen Notar ist nur durch die Genehmigung des Standesamtes möglich.

Falls nötig kann dieses Dokument legalisiert und mit einer Apostille versehen werden

Genauso habe ich dass dem Standesamt geschrieben. Die Frau ( die ich übrigens extrem unangenehm finde, sie hört nicht zu, unterbricht einen im jeden Satz, ist unhöflich ) meinte sie kann nicht sagen ob das so akzeptiert wird und die beim Gericht auch nicht. Ich soll das nun alles hinschicken und dann schauen wir.

Naja...

Weiß nicht was ich davon halten soll.

Ich verstehe nicht warum es ein Gericht gibt, dass diese Unterlagen prüfen wird, aber nicht vorher sagen kann, ob das so grob in die richtige Richtung geht.

Bin ehrlich ratlos mittlerweile.

Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben, bin etwas neben der Spur wegen Corona Erkrankung.

Danke im Voraus für jegliche Hilfe.

Nachtrag : In Venezuela ist es wohl nicht möglich eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen, sobald man einmal verheiratet ( und geschieden ) war / ist weil man dann eben diesen Status hat "geschieden" und nicht "ledig"

Das scheint entweder nicht zu stimmen oder die beim Standesamt haben keine Ahnung.
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Antwort #51 - 21.10.2024 um 14:47:40
 
Klingt ja danach, dass die Unterlagen die du vorlegst nicht gerade der Standard-Fall sind. Die Frau in der Behörde weiß da aus dem Stehgreif nicht, ob das ausreichen wird, ist erstmal okay. Wenn sie von jedem Land dieser Welt wissen würde, wie die Standesämter dort arbeiten, welche Bescheinigungen ausgestellt werden und welche sonstigen Feinheiten es gibt, wäre sie beim Standesamt besoldungstechnisch etwas zu tief angesiedelt.

Sobald die die Unterlagen haben werden die sich damit beschäftigen und dir dann eine rechtssichere Antwort geben können. Das ist für dich auch besser als irgendeine Einschätzung ohne Grundlage ausm Bauch heraus.
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Antwort #52 - 21.10.2024 um 17:26:52
 
Das Standesamt schickt Unterlagen (die nicht "normal" sind) und eine Liste fehlender Unterlagen an das Oberlandesgericht. Das entscheidet dann, ob die Heirat trotzdem möglich ist. Das ist normal.
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Antwort #53 - 21.10.2024 um 18:52:57
 
Ich hab dir ja schonmal geschrieben, dass du dich direkt an den OLG Präsidenten wenden sollst, oder?
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Antwort #54 - 21.10.2024 um 20:14:24
 
Aras schrieb am 21.10.2024 um 18:52:57:
Ich hab dir ja schonmal geschrieben, dass du dich direkt an den OLG Präsidenten wenden sollst, oder?


Guten Abend!

Ja stimmt das hast du, zwar in einem anderen Kontext, aber ja.

Habe nur Angst damit ein Fass aufzumachen was ich nicht wieder zubekomme.

Ich hatte außerdem schonmal beim OLG angerufen und hatte nicht dass Gefühl, dass die das sympathisch finden, dass ich das Standesamt übergehe und die direkt kontaktiere.

Eine zuständige Person war an dem Tag zwar nicht da, aber die Durchwahl habe ich bekommen.

Du meinst also ich sollte denen die Situation mit der Ledigkeitsbescheinigung mal schildern und schauen was die sagen?

Das könnte ich direkt morgens erledigen.

Danke dir im Voraus für deine Hilfe !
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Antwort #55 - 22.10.2024 um 10:53:32
 
Ich würde die Gesamtsituation mal kurz und prägnant schildern. Schriftlich. Damit sich der OLG Präsident damit auseinandersetzt. Denn dafür ist er da. Die Standesbeamten tendieren dazu die Listen stur abzuarbeiten. Und wenn man ein Sonderfall ist, dann wird das ignoriert. Weil deren Erfahrung ist halt, dass alle Sonderfälle entweder trotzdem den Antrag auf irgendeine Weise vollständig kriegen oder eben der Antrag nie vollständig eingereicht wird und somit nie ein Verwaltungsverfahren angestoßen wird. Standesbeamten werden gefühlt immer mit Schwierigkeiten bei der Urkundenbeschaffung  konfrontiert.

Darum schalten die auf Ignorieren, wenn du mit deinem Sonderfall kommst.

Aber das Leben ist nunmal so.

Du kommst und erzählst was und trotzdem kriegst du gefühlt jedes Mal einen Stoß neuer Urkunden. Deren Erwartung ist, dass du eines Tages mit den richtigen Unterlagen vorbeikommst.

Die Aufgabenteilung ist ja auch so, dass die Standesbeamte die Anträge vorbereiten sollen damit das OLG Präsidium dass schnell bearbeiten kann. Jedoch führt das meist dazu, dass Vorentscheidungen durch die Standesbeamten getroffen werden,ohne dass das OLG Präsidium was gesagt hätte oder von seinem Ermessen gebrauch gemacht hätte.

Darum würde ich halt einen sachlichen Bericht empfehlen damit der OLG Präsident das lesen und entsprechend seinem Stab anweisen kann.

Wenn du willst kannst du den Text ja hier veröffentlichen und ich schau wie wir das schleifen können, damit das nicht abschweift etc..

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Antwort #56 - 22.10.2024 um 19:49:08
 
Danke Aras, das ist super nett von dir.

Ich habe heute das totale Drama gehabt mit meiner Verlobten.

Ich sprach heute Vormittag mit einer sehr netten Dame vom OLG, so wie es für mich klang ist es auch die Frau die die Dokumente prüfen wird sobald diese vorliegen.

Sie hat mir auch noch einmal bestätigt, dass es normal ist, und benötigt werden : zwei eidesstaatliche Erklärungen von zwei nahen Verwandten.

Ich habe ihr dann gesagt, dass meine Verlobte selbst eine eidesstaatliche Erklärung abgegeben hat und die Schwestern diese bezeugt haben.

Sie sagte das wäre auch in Ordnung. ( wenn denn deutlich zu erkennen ist dass sie die eidesstaatliche Erklärung meiner Verlobten inhaltlich bestätigen )

Meine Verlobte war dann heute beim Notar und long story short, es ist jetzt so dass die Schwestern das zwar bezeugt haben, dies ist aber nur in irgendeinem Buch von dem Notar festgehalten wurde und auf dem Dokument selbst, was meine Verlobte erhalten wird nicht zu erkennen ist. ( Meine Verlobte hat es wie folgt geschrieben : " Meine Schwestern haben lediglich ein Buch unterschrieben, in dem steht, dass sie Zeugen meiner eidesstaatlichen Erklärung sind. In dem Dokument dürfen sie jedoch nicht auftauchen, da es sich nicht um eine eidesstaatliche Erklärung handeln würde" )

Ich habe ihr dann gesagt dass dass so wahrscheinlich nicht richtig ist und sie gebeten noch einmal zu der Notarin zu fahren und ihr deutlich zu sagen, dass das deutsche Gericht ENTWEDER zwei eidesstaatliche Erklärungen zweier naher Verwandter verlangt ODER die Bezeugung der Aussage meiner Verlobten durch eben diese Verwandten und dass das deutsche Gericht diese Bezeugung natürlich nachvollziehen muss ( bringt ja nichts wenn das in irgend einem Buch in Venezuela steht dachte / denke ich mir ?! ) also sie wieder in den Bus und noch einmal hin, und die Notarin hat ihr dann erklärt, dass das bei geschiedenen nicht so gemacht wird wie bei ledigen.

Ihr Scheidungsurteil würde ihre Aussagen bestätigen, nicht die Familienmitglieder. Was meine Verlobte aber nicht versteht, dass dieses Scheidungsurteil aber nicht beweist, dass sie nicht wieder geheiratet hat.

Deshalb werden ja, denke ich, auch die zwei eidesstaatlichen Erklärungen zweier naher Verwandter verlangt ( die sollen ja u.a. sinngemäß aussagen dass Sie seit der Scheidung nie wieder geheiratet hat - die vom Standesamt hatte es mir mal grob so zitiert : "Ich weiß dass meine Schwester nur 1 mal geheiratet hat, geschieden wurde und seitdem nie wieder in keiner Form eine Ehe geschlossen hat")

Sie sagte nun, dass in dem Dokument von dem Notar bestätigt wird, dass sie geschieden ist und auch nicht wieder geheiratet hat (  aber halt nur durch den Notar bestätigt, nicht durch die zwei Verwandten )

Sie hat dann noch was von einem QR Code erzählt, der auf der eidesstaatlichen Erklärung sein soll, dieser Code stammt von der Regierung, wenn dieser QR Code gescanned wird, werden dort "alle ihre Informationen angezeigt"... was genau das bedeutet konnte sie mir bei Nachfrage dann aber auch nicht sagen. Ich habe vorher auch nie etwas von irgendwelchen QR Codes gehört. Weder vom Standesamt noch heute von der Dame beim Gericht.

Ich weiß nicht, Verzeihung falls ich wirr schreibe, ich bin sehr erkältet und super gestresst von alldem, die Dame vom Gericht erreiche ich voraussichtlich erst Donnerstag wieder ( hoffe ich ).

Ich weiß manchmal nicht mehr was ich machen soll.

Weißt du oder jemand anders ob das so vielleicht durchgeht vor Gericht ? Oder was es mit diesem QR Code auf sich hat ?

DANKE DANKE DANKE!

Nachtrag :

Ich habe hier noch einen Zettel wo folgendes draufsteht :

a) urkundliche Nachweise zu Geburt und Familienstand:

1. Geburtsurkunde, ausgestellt durch den Leiter der Zivilbehörde

2. Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Heimatstaates

ODER

durch im Heimatland abgegebene eidesstattliche Erklärungen zweier naher Verwandter oder Bekannter in urkundlicher Form ( Notar )

.
.
.

Und das was ich beschreibe, ist ja weder das eine, noch das andere....

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Antwort #57 - 22.10.2024 um 20:55:06
 
Keine Ahnung, oder könnte man das als Familienstandsbescheinigung auslegen ? Auch wenn meine Verlobte in dem Zuge eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat ? Vielleicht läuft das da so ? Ich bin einfach nur noch verwirrt.
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Antwort #58 - 22.10.2024 um 22:27:54
 
Die Standesbeamtin sagte mir auch , in der Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung müsste stehen, dass meine Verlobte verheiratet war, mit wem, dass sie geschieden wurde und wann und dass sie seitdem nicht mehr geheiratet hat. Im Internet wird das aber ganz anders dargestellt. Ich kann bald nicht mehr.
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Antwort #59 - 23.10.2024 um 18:20:10
 
Wenn die Informationen Deines Standesamtes von dem abweichen, was Du im Internet findest, ist das Standesamt maßgeblich.

In Deutschland kannst Du nur beim Standesamt heiraten.

Im Internet findest Du auch falsche Behauptungen.
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