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Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten (Gelesen: 12.305 mal)
Themen Beschreibung: Überfordert!
ytod9191
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Antwort #60 - 01.06.2025 um 00:00:54
 
Hallo ihr Lieben,

Mal ein kleines Update von mir. Meine Verlobte und ich dürfen nun heiraten. Geschehen muss das bis zum spätestens 13.09.25.

Den Termin bei der Botschaft in Bogota für die Beantragung des Visums hat sie kommenden Dienstag ( 03.06.25 )

Nun hat sie leider diese Woche die Prüfung beim Goethe Institut nicht bestanden ( A1 Sprachkenntnisse )

Aufgrund der nicht bestandenen Prüfung, war mein Plan jetzt eigentlich, dass sie 3 Monate herkommt, ich ihr einen Sprachkurs organisiere und wir in dieser Zeit auch heiraten, dass sie dann nach Kolumbien zurückkehrt und das Visum zum Ehegattennachzug beantragt ( dann mit dem A1 Sprachzertifikat ).

Nun hatte ich mit meiner Verlobten darüber gesprochen den Termin bei der Botschaft abzusagen ( gehört sich ja ohnehin, und man bekommt wohl ggf. auch eine Sperre wenn man das nicht tut ).

Jetzt hat meine Verlobte heute eine KI gefragt und die sagt, man soll den Termin dennoch wahrnehmen, kurz gefasst in meinen Worten, weil es sein könnte dass die über das fehlende Sprachzertifikat hinwegsehen wenn sonst alle Dokumente vorliegen und glaubhaft versichert wird dass man sich schnell bemühen wird die Deutsche Sprache zu lernen und auch erklärt, warum man das bislang nicht ausreichend tun konnte.

Was denkt ihr dazu ?

Ich glaube ehrlich gesagt nicht dass die eine Ausnahme machen. Aber wer weiß ?

Ist das unwahrscheinlich und nur Zeit- und Geldverschwendung ( Termin kostet ja auch 75€ + Hotel Fahrt usw. ) oder könnte man Glück haben ?

Sie könnte der Botschaft ja anbieten, dass wir sie bei einer Sprachschule anmelden und diese Anmeldung nachreichen ? Nur z.B.

Eine Verpflichtungserklärung liegt ja vor und der Hochzeitstermin auch.

Bin wirklich sehr an euren ehrlichen Meinungen interessiert...

Ist halt bisschen Schei.... dass die Botschaft nicht auf meine E-Mail antwortet ( habe ich am 28.05. Abends geschickt ) da habe ich im Grunde das gefragt...

Danke und LG
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Antwort #61 - 01.06.2025 um 03:46:26
 
Hallo  Smiley

Ich befürchte euer Plan haut nicht hin. Ohne A1 Zertifikat wird es sehr wahrscheinlich kein Visum zur Eheschließung geben.
Auch deinem Plan B kann ich leider wenig Hoffnung vergeben, denn: Die aktuelle VE ist nicht für Schengenvisum ausgelegt.

Weiterhin: Bis dass neue VE ausgestellt und neuer Termin bei der AV vergeben und deine Freundin endlich hier sein wird, kann es sein, alle beschafften Dokumente einschl. Apostillen sind für das Standesamt und OLG zu alt. Die müssen / sollen bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Positives: Ausweis und Reisepass kann sie hier bei deinem Standesamt und vom Standesam kopieren und beglaubigen lassen. Dazu ist ein Standesbeamter berechtigt. Kostenlos!  Gleiches gilt für die Erklärung deiner Freundin unter Eides statt, nicht verheiratet zu sein. Das nimmt auch das Standesamt entgegen, im Beisein eines Dolmetschers.

Thema KI oder ChatCPgG fragen: Vergiss es bitte. Ebenso der AV "etwas anbieten" zu wollen.

Viel Erfolg, auch wenn es noch etwas dauert.  Smiley
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Antwort #62 - 01.06.2025 um 09:47:30
 
Mannlich schrieb am 01.06.2025 um 03:46:26:
Ohne A1 Zertifikat wird es sehr wahrscheinlich kein Visum zur Eheschließung geben.

Kein nationales, richtig. Denn dafür sind Grundkenntnisse Deutsch Voraussetzung.
Zum Thema Schengenvisum zur Hochzeit liest man ggf. in Zi. 30.0.7 der AVwV zum AufenthG nach.

Mannlich schrieb am 01.06.2025 um 03:46:26:
Die aktuelle VE ist nicht für Schengenvisum ausgelegt.

... dass sie als Staatsangehörige von Venezuela auch gar nicht benötigt.
Wäre sie Negativstaaterin, dann schlösse eine VE zur Eheschließung ein Schengenvisum auch nicht aus.

Da es in Caracas keine Not mit üblen Terminvorlaufzeiten gibt, wie ich mich eben im Terminbuchungssystem überzeugen konnte, sollte man nichts mit "Plan B" versuchen, der macht nur zusätzliche Arbeit ohne erkennbaren Nutzen
(Den sähe ich bei Terminvorlaufzeiten von mehreren Monaten ...)


Also:
Termin stornieren (das auf jeden Fall), visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach D kommen, Deutsch lernen, heiraten und dann die Visumprozedur in Caracas durchlaufen.

Wenn Deine ABH nicht wie so viele in Arbeit abgesoffen ist, kann man mit Heiratsurkunde und A1-Zertifkat auch ganz nett nachfragen, ob eine Vorabzustimmung möglich wäre.
Mit so einer dauert das nationale Visumverfahren auch nicht mehr lange.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #63 - 01.06.2025 um 09:50:26
 
Bzw. in Bogota, da die Verlobte ja in Kolumbien als politisch verfolgte (ohne einen solchen gesonderten Status zu haben) lebt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #64 - 01.06.2025 um 10:06:35
 
Danke @Petersburger für die Korrektur wegen Visafreiheit Venezuela.



Könnte das Alter der beschafften Unterlagen der Frau ein Problem für Standesamt und OLG sein? Soweit ich weiß: Nicht älter als drei Monate. Oder hängt das vom Land des Ausländers ab?
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Antwort #65 - 01.06.2025 um 10:15:33
 
Die Befreiung vom OLG ist 6 Monate gültig und der TE schrieb ja . A

"Geschehen muss das bis zum spätestens 13.09.25."

Also haben sie genug Zeit. Ich habe den Beitrag zumindest so verstanden dass die OLG Befreiung durch ist. Sonst würde der Visumtermin ja auch keinen Sinn machen.

Sie kann nur zur Klarstellung auch erst heiraten und dann Deutsch lernen Zwinkernd. Für die Hochzeit braucht sie kein a1.

Du kannst sie auch einfach hier bei einer Prüfung anmelden ohne Kurs, wenn nur ein paar Punkte gefehlt haben ist das ja durchaus möglich dass sie nun besteht..

P.s. KI mit Ausländerrecht hab ich schon oft probiert einfach aus Neugier - meistens ganz schlecht Zwinkernd. Als Anhaltspunkt kann man das aber nehmen nur muss man dann recherchieren ob die Aussage auch stimmt. Und mit "recherchieren" meine ich nicht die Behauptung der KI hier im Forum als Frage zu stellen;)

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Antwort #66 - 01.06.2025 um 11:29:11
 
Der letzte Post war vom 22.Okt 24 - dann 01.Juni 25. Leider dazwischen kein Hinweis seitens des TE: Z.Bsp: Verlobte war hier, Anmeldung zur Eheschließung ist durch. (Anfang des Jahres)

Laut @Petersburger benötigen Staatsbürger aus Venezuela kein Schengenvisum. War das dem TE vor ~einem Jahr nicht bekannt?
Warum dann der Aufwand mit Visum zur Eheschließung in DE? der nun kurz vor knapp abgesagt wird. Trauung in DE mit Schengenvisum hätte schon Ende März sein können. Nerven, Zeit und Geld gespart.

Ich sags nur. 

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Antwort #67 - 01.06.2025 um 11:54:37
 
Na weil man bei Einreise mit dem Visum zur Eheschließung nach der Hochzeit nicht wieder ausreisen Muss. Was beim Schengen Visum bzw Visumfreier Einreise der Fall sein wird. Das Ziel ist ja wie ich verstanden habe in D zu leben und nicht "verheiratet " zu sein.

Theoretisch... Der Tipp nach der Vorabzustimnung zu fragen war schon sehr gut - je nach ABH könnte es sogar noch besser kommen Zwinkernd

Übrigens nicht "lt Petersburger" das lässt sich ja in einer Minute herausfinden

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-...
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Antwort #68 - 01.06.2025 um 12:10:10
 
Finde deine Beurteilung ehrlich gesagt überheblich. Südamerika ist nicht gleich um die Ecke.
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Antwort #69 - 01.06.2025 um 12:15:23
 
@aras meinen ? Entschuldige und danke für das Feedback.

Sollte so nicht rüberkommen. Die Intention war von mir eine Quelle zu nennen. Hätte der TE gefragt hätte ich es auch anders formuliert.
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Antwort #70 - 01.06.2025 um 12:51:52
 
Ich bezog mich auf Maennlich.

Es gibt keine Pflicht vorher nach Deutschland zu reisen. Zumal wir doch garnicht wissen wieviel Geld der TE oder die Verlobte verdienen. Also so zu tun, als würde man sich Nerven Zeit und Geld sparen ist einfach nur unpassend.

Auch ist es nicht notwendig den Thread durch den TE mit immer neuen Informationen zu aktualisieren.

Die Frage lautete: Termin wahrnehmen oder nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Voraussetzungen für das nationale Visum nicht vor.

Also überlegt sich der TE, dass seine Verlobte zum heiraten einreist und dann deutsch lernt und zum nachholen des Visums zurückreist. Also genau das, was Maennlich fragt warum das noch nicht erledigt worden sei.

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Antwort #71 - 01.06.2025 um 13:07:50
 
Hallo zusammen,

Maennlich hat recht, ich habe mich lange nicht gemeldet, deshalb noch als Nachtrag ein paar Informationen zum Verständnis.

Ja meine Verlobte war im Februar/März diesen Jahres hier. Zum einen um sicher die Dokumente für das OLG/Gemeinde nach Deutschland zu bringen, samt Dolmetscher einen Termin bei der Gemeinde wahrnehmen zu können und damit wir uns wiedersehen.

Der Termin lief gut und was mich leider EXTREM überrascht hat, dass innerhalb von ( ich weiß es gar nicht mehr genau ) 2-4 Wochen nach Abgabe der Dokumente schon das Go des OLG kam ( ich war mir zu 99% sicher dass es Probleme geben würde weil meine Verlobte keine Ledigkeitsbescheinigung beschaffen konnte )

Meine Verlobte hatte hier 4 Wochen mit bei meinen Eltern gewohnt  ( aufgrund gesundheitlicher Probleme wohne ich noch bei meinen Eltern, allerdings ziehe ich nun in ein paar Wochen in die Wohnung die ich für mich und meine Verlobte organisiert habe ). Und länger wollte meine Verlobte nicht hier bleiben weil es ihr unangenehm war, also so lange die Gastfreundschaft meiner Eltern in Anspruch zu nehmen.

Nun, hätten ich gewusst dass so schnell das Go vom OLG kommt, hätte ich sie und meine Eltern noch überzeugt und dann hätten wir direkt hier heiraten können bevor sie zurückreist.

Naja, aber was nützt in der Vergangenheit leben. Hätte man allgemein vieles besser machen können ? Sicherlich, aber ich denke jeder hat hier und da bei diesen Geschichten Fehler gemacht und wäre im Nachhinein schlauer.

Und ab dem Zeitpunkt waren wir jetzt auch unter Zeitdruck was das Sprachzertifikat angeht. Denn die Befreiung gilt tatsächlich für 6 Monate. Nicht 3. Aber man sollte ja mind. 2-3 Monate alleine schon einrechnen für die Bearbeitung des Visumantrages ( die zuständige Ausländerbehörde sagte zu mir das ist ganz unterschiedlich, kann mal Wochen aber auch Monate dauern )

Ich muss an dieser Stelle auch zugeben, dass ich A1 unterschätzt habe. Ich dachte das wäre pillepalle aber soooo super einfach ist das doch nicht finde ich. Und meine Verlobte lernt zumindest schon seit Jahren mit Duolingo und seit sie wieder in Kolumbien ist ( mitte März ) auch super viel mit Lernbüchern / Youtube, Lehrer bei italki usw. )

Aber nun hat es leider doch nicht gereicht.

@Maennlich, sie benötigt für 3 Monate kein Visum. Daher sehe ich kein Problem, dass sie ohne herkommt, wir heiraten, sie 3 Monate Deutsch lernt, evtl. schon eine Prüfung hier ablegt und hoffentlich besteht und dann zurückreist und das Ehegattennachzug Visum beantragt. Eine Verpflichtungserklärung braucht man für dieses Visum nicht.

Hätte ich mir natürlich gerne gespart. Nochmal ca. 1300€ für die Flüge, 170€~ für die erneut Prüfung usw. Aber es ist wie es ist.

@Petersburger: Sie wird das Visum in Bogota beantragen ( hat dafür auch die benötigte Aufenthaltsgenehmigung - Permiso por proteccion temporal ) - danke für den Tipp mit der Vorabzustimmung, sehr hilfreich!

@roseforrest, leider fehlten einige Punkte Griesgrämig da muss wohl noch ein Kurs her. Ja mit der KI hast du wohl recht, danke dir ! Du hast auch genau Recht, das war der Gedanke, heiraten und sie kann dann hier bleiben. Nun wie gesagt alles relativ unglücklich geplant / gelaufen. Leben geht weiter... :/. Was genau meinst du mit je nach ABH könnte es noch besser kommen ?  Laut lachend

Ich hoffe ich bin auf alles eingegangen und habe alle notwendigen Informationen nachgereicht.

Also fasse ich noch einmal zusammen, Visum ohne Sprachzertifikat bekommt sie zu 99% nicht und mein Plan B ist gut ?

LG an alle und danke für eure Hilfe.

Edit : Ja genau Ares, du hast alles perfekt verstanden. Warum das vorher noch nicht passiert ist, war einfach meiner Lebenssituation geschuldet, und der Tatsache dass ich nicht dachte dass A1 schwierig werden würde. Ich dachte das lernt man ruckzuck in paar Wochen. Und die Entscheidung zu heiraten, die Organisation all der Unterlagen, insbesondere die meiner Verlobten in Venezuela, allein das alles hat schon 1-2 Jahre gedauert. Und das erste Treffen z.B. war ja erst einmal sich persönlich mal zu treffen und zu schauen wie das in "Echt" alles passt ( haben uns ja online kennen gelernt ) Wir sind quasi seit bald 4 Jahren ein paar, haben uns 2x á 4 Wochen getroffen und jetzt soll halt der Schritt für das "für immer" gegangen werden. Die nun zusätzlichen Kosten und auch die weitere Verzögerung, ärgern mich natürlich extrem aber wie gesagt, im Nachhinein würde ich einiges anders machen / planen aber so ist das Leben  weinend


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Antwort #72 - 01.06.2025 um 13:23:02
 
Was meinst du genau mit "plan b"?

Was du schriebst mit hier heiraten Visumfrei, hier Deutsch lernen und danach das Visum zum Ehegattennachzug funktioniert natürlich.

Wenn du jetzt schreibst sie lernt schon "jahrelang" deutsch und hat a1 nicht bestanden halte ich es für insofern problematisch dass es eben passieren kann , dass ihr verheiratet seid aber sie es dann einfach nicht hinbekommt den a1 zu bestehen. Ich kenne Personen die haben es genauso gemacht - hier in D einen a1 Kurs und bestanden, ich kenne auch eine Person die versucht den a1 Test zum 5. Mal. Dann kenne ich Personen die super in Sprache sind und hier schon zum Heiratsvisum mit b1 eingereist.. meine Frau hat nur online gelernt ohne offiziellen Kurs und a1 bestanden..

Aber das ist nun "Lebensberatung". Das musst du einschätzen.

Der grosse Vorteil ist nun dass das OLG das okay gegeben hat und ihr nun bis September die Möglichkeit habt zu heiraten. Wenn ihr das bis dahin nicht macht musst du mit dem Standesamt abstimmen was das OLG will um eine neue Befreiung auszustellen.

Zu deiner "...". Frage. Es soll schon vorgekommen sein dass die ABH nicht auf erneute Ausreise besteht bei Heirat in D... Aber das ist eher ein Thema was noch unwahrscheinlicher ist als eine Vorabzustimnung zu bekommen.
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Antwort #73 - 01.06.2025 um 13:28:52
 
Ja genau das meine ich mit Plan B.

Naja wie gesagt, mit Duolingo, das ist halt glaube ich nicht die beste Variante. Und seit einigen Monaten mit Lernbüchern, Lehrer und Youtube. Ich hoffe dass noch 2-3 Monate Kurs + in Deutschland sein, viel deutsch sprechen + mit mir noch zusätzlich "lernen" dann ausreichen wird für die A1 Prüfung.

Ja ich denke wir machen das dann so, heiraten, 3 Monate hier leben, Kurs besuchen, lernen lernen lernen und dann hoffentlich Prüfung bestehen. Aber selbst wenn sie dann wieder nicht besteht, sind wir dann wenigstens schon einmal verheiratet und der Zeitdruck ist weg. Dann kann sie ggf. ja noch in Kolumbien weiterlernen und einen 3. Versuch starten...
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Antwort #74 - 01.06.2025 um 13:32:54
 
Noch einmal eine andere Frage... ich habe gerade noch über die Verpflichtungserklärung nachgedacht.

Bei der Liste der Botschaft für die erforderlichen Unterlagen steht :

Verpflichtungserklärung (Finanzierung „nachgewiesen“, Zweck: Eheschließung) der/des
Verlobten aus Deutschland. (Original+Kopie)


Ich überlege gerade... bei der Verpflichtungserklärung steht meine ich gar kein "Zweck". Sollte das so sein ?

Ach ich sehe gerade, da steht ja klar drin dass das erst ab dem Benannten Datum gilt was sich jetzt ja auch ändern wird. Also bringt die dann auch nichts mehr und es muss ggf. eine neue her... naja.
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