ytod9191
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Buxtehude, DE Niedersachsen Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Danke Aras, das ist super nett von dir.
Ich habe heute das totale Drama gehabt mit meiner Verlobten.
Ich sprach heute Vormittag mit einer sehr netten Dame vom OLG, so wie es für mich klang ist es auch die Frau die die Dokumente prüfen wird sobald diese vorliegen.
Sie hat mir auch noch einmal bestätigt, dass es normal ist, und benötigt werden : zwei eidesstaatliche Erklärungen von zwei nahen Verwandten.
Ich habe ihr dann gesagt, dass meine Verlobte selbst eine eidesstaatliche Erklärung abgegeben hat und die Schwestern diese bezeugt haben.
Sie sagte das wäre auch in Ordnung. ( wenn denn deutlich zu erkennen ist dass sie die eidesstaatliche Erklärung meiner Verlobten inhaltlich bestätigen )
Meine Verlobte war dann heute beim Notar und long story short, es ist jetzt so dass die Schwestern das zwar bezeugt haben, dies ist aber nur in irgendeinem Buch von dem Notar festgehalten wurde und auf dem Dokument selbst, was meine Verlobte erhalten wird nicht zu erkennen ist. ( Meine Verlobte hat es wie folgt geschrieben : " Meine Schwestern haben lediglich ein Buch unterschrieben, in dem steht, dass sie Zeugen meiner eidesstaatlichen Erklärung sind. In dem Dokument dürfen sie jedoch nicht auftauchen, da es sich nicht um eine eidesstaatliche Erklärung handeln würde" )
Ich habe ihr dann gesagt dass dass so wahrscheinlich nicht richtig ist und sie gebeten noch einmal zu der Notarin zu fahren und ihr deutlich zu sagen, dass das deutsche Gericht ENTWEDER zwei eidesstaatliche Erklärungen zweier naher Verwandter verlangt ODER die Bezeugung der Aussage meiner Verlobten durch eben diese Verwandten und dass das deutsche Gericht diese Bezeugung natürlich nachvollziehen muss ( bringt ja nichts wenn das in irgend einem Buch in Venezuela steht dachte / denke ich mir ?! ) also sie wieder in den Bus und noch einmal hin, und die Notarin hat ihr dann erklärt, dass das bei geschiedenen nicht so gemacht wird wie bei ledigen.
Ihr Scheidungsurteil würde ihre Aussagen bestätigen, nicht die Familienmitglieder. Was meine Verlobte aber nicht versteht, dass dieses Scheidungsurteil aber nicht beweist, dass sie nicht wieder geheiratet hat.
Deshalb werden ja, denke ich, auch die zwei eidesstaatlichen Erklärungen zweier naher Verwandter verlangt ( die sollen ja u.a. sinngemäß aussagen dass Sie seit der Scheidung nie wieder geheiratet hat - die vom Standesamt hatte es mir mal grob so zitiert : "Ich weiß dass meine Schwester nur 1 mal geheiratet hat, geschieden wurde und seitdem nie wieder in keiner Form eine Ehe geschlossen hat")
Sie sagte nun, dass in dem Dokument von dem Notar bestätigt wird, dass sie geschieden ist und auch nicht wieder geheiratet hat ( aber halt nur durch den Notar bestätigt, nicht durch die zwei Verwandten )
Sie hat dann noch was von einem QR Code erzählt, der auf der eidesstaatlichen Erklärung sein soll, dieser Code stammt von der Regierung, wenn dieser QR Code gescanned wird, werden dort "alle ihre Informationen angezeigt"... was genau das bedeutet konnte sie mir bei Nachfrage dann aber auch nicht sagen. Ich habe vorher auch nie etwas von irgendwelchen QR Codes gehört. Weder vom Standesamt noch heute von der Dame beim Gericht.
Ich weiß nicht, Verzeihung falls ich wirr schreibe, ich bin sehr erkältet und super gestresst von alldem, die Dame vom Gericht erreiche ich voraussichtlich erst Donnerstag wieder ( hoffe ich ).
Ich weiß manchmal nicht mehr was ich machen soll.
Weißt du oder jemand anders ob das so vielleicht durchgeht vor Gericht ? Oder was es mit diesem QR Code auf sich hat ?
DANKE DANKE DANKE!
Nachtrag :
Ich habe hier noch einen Zettel wo folgendes draufsteht :
a) urkundliche Nachweise zu Geburt und Familienstand:
1. Geburtsurkunde, ausgestellt durch den Leiter der Zivilbehörde
2. Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Heimatstaates
ODER
durch im Heimatland abgegebene eidesstattliche Erklärungen zweier naher Verwandter oder Bekannter in urkundlicher Form ( Notar )
. . .
Und das was ich beschreibe, ist ja weder das eine, noch das andere....
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