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Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten (Gelesen: 4.846 mal)
Themen Beschreibung: Überfordert!
ytod9191
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Antwort #45 - 11.08.2024 um 22:03:57
 
reinhard schrieb am 11.08.2024 um 21:53:05:
Das ist keineswegs "superkompliziert", sondern ganz, ganz einfach.

Einige Begriffe sind hier grün gefärbt, wenn Du mit der Maus drüber gehst, liest Du die Erklärung. AV zum Beispiel.

Die Beitrittserklärung ist die Vollmacht für Dich, dass Du die Hochzeit alleine vorbereiten darfst. Die verlangt das Standesamt machmal auf Spanisch, dann musst Du sie übersetzen lassen, sie unterschreibt dann die spanische Erklärung bei der AV, die ihren Ausweis kontrolliert und bestätigt, dass sie unterschrieben hat.


Das Bezog sich jetzt auf sämtliche Vorgänge, Unterlagen etc. pp.

Nicht diese eine Abkürzung... wenn dann eines Tages ein Heiratstermin feststeht, wenn hoffentlich Gemeinde, Gericht und co. zufrieden sind, geht es ja mit dem Visaantrag los...

Danke für deine Erklärung, also kommen wir um die Übersetzung der  Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung nicht drum herum ? Ist es wichtig ob es hier in Deutschland oder Spanisch übersetzt wird oder muss mir das die Gemeinde sagen ?

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uwe1122
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Antwort #46 - 11.08.2024 um 22:09:28
 
ytod9191 schrieb am 11.08.2024 um 22:03:57:
also kommen wir um die Übersetzung der  Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung nicht drum herum ? 


Richtig,die Antwort wurde aber schon gegeben.In Bezug auf Beitrittserklärung.

Gruss Uwe
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ytod9191
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Antwort #47 - 11.08.2024 um 22:13:55
 
uwe1122 schrieb am 11.08.2024 um 22:09:28:
Richtig,die Antwort wurde aber schon gegeben.In Bezug auf Beitrittserklärung.

Gruss Uwe


Ja stimmt, mich hat es nur irritiert das es hier teilweise Betrittserklärung genannt wird und teilweise, wie bei der Gemeinde,  Ermächtigung zur Beantragung (Anmeldung) der Eheschließung.

Nichts für ungut, ich möchte nur alles richtig machen.

Danke dir und LG zurück
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uwe1122
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Antwort #48 - 11.08.2024 um 22:33:19
 
ytod9191 schrieb am 11.08.2024 um 22:13:55:
Betrittserklärung genannt wird und teilweise, wie bei der Gemeinde,  Ermächtigung zur Beantragung


Kann ich verstehen,für die Member die hier öfters mithelfen sind die Begrifflichkeiten bekannt,da weis jeder was gemeint ist.

Für einen " Neuling " sind das natürlich Begriffe die nicht so geläufig sind.

Gruss

Uwe
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reinhard
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Antwort #49 - 12.08.2024 um 10:48:31
 
Genau. Hier sind auch Mitglieder, die helfen wollen und können, aber mit den richtigen Begriffen unsicher sind. Bei den Behörden kommt man leichter durch, wenn man die Begriffe benutzt, die auch auf den Formularen stehen.

Und bei allen Punkten, die etwas verschieden gehandhabt werden, ist Dein Standesamt entscheidend. Da gibt es ein bisschen Spielraum, aber Dein Standesamt muss letztlich die Dokumente (einschließlich der Beitrittserklärung Deiner Verlobten) akzeptieren und kann Dir deshalb genau sagen, was sie gerne sehen wollen.
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ytod9191
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Antwort #50 - 21.10.2024 um 14:34:34
 
Hallo zusammen,

so langsam kommen wir vorwärts, es fehlen allerdings noch die Ledigkeitsbescheinigung sowie die Beglaubigung des Reisepasses.

Beim Reisepass war das Problem, dass dieser laut dem Standesamt durch einen Notar beglaubigt werden soll. Meine Verlobte sagte allerdings, das würden Notare in Venezuela nicht mehr tun.

Bei der Ledigkeitsbescheinigung war das Problem, dass diese nicht mit einer Apostille versehen werden kann.

Sie hat es nun wie folgt gemacht :


Sie war bei der staatlichen Behörde Saren. Saren ist ein autonomer Register- und Notardienst, der für die Bearbeitung verschiedener Dokumentenarten zuständig ist.

Die Saren hat meiner Verlobten eine eidesstattliche Erklärung ausgestellt, dass sie nicht verheiratet ist

Dies wird auch „Letter of Singleness“ ( so hat sie mir es geschrieben) oder „Eidesstattliche Erklärung, nicht verheiratet zu sein“ genannt.

Dort steht, dass sie verheiratet war, mit wem, sowie das Datum der Heirat und auch das Datum der Scheidung. Und dass sie seitdem nicht geheiratet hat.

Der Saren ist für das Standesamt, die Notare der Saime und fast alle wichtigen Einrichtungen in Venezuela zuständig.

Eine Versiegelung eines Dokuments durch einen Notar ist nur durch die Genehmigung des Standesamtes möglich.

Falls nötig kann dieses Dokument legalisiert und mit einer Apostille versehen werden

Genauso habe ich dass dem Standesamt geschrieben. Die Frau ( die ich übrigens extrem unangenehm finde, sie hört nicht zu, unterbricht einen im jeden Satz, ist unhöflich ) meinte sie kann nicht sagen ob das so akzeptiert wird und die beim Gericht auch nicht. Ich soll das nun alles hinschicken und dann schauen wir.

Naja...

Weiß nicht was ich davon halten soll.

Ich verstehe nicht warum es ein Gericht gibt, dass diese Unterlagen prüfen wird, aber nicht vorher sagen kann, ob das so grob in die richtige Richtung geht.

Bin ehrlich ratlos mittlerweile.

Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben, bin etwas neben der Spur wegen Corona Erkrankung.

Danke im Voraus für jegliche Hilfe.

Nachtrag : In Venezuela ist es wohl nicht möglich eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen, sobald man einmal verheiratet ( und geschieden ) war / ist weil man dann eben diesen Status hat "geschieden" und nicht "ledig"

Das scheint entweder nicht zu stimmen oder die beim Standesamt haben keine Ahnung.
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Antwort #51 - 21.10.2024 um 14:47:40
 
Klingt ja danach, dass die Unterlagen die du vorlegst nicht gerade der Standard-Fall sind. Die Frau in der Behörde weiß da aus dem Stehgreif nicht, ob das ausreichen wird, ist erstmal okay. Wenn sie von jedem Land dieser Welt wissen würde, wie die Standesämter dort arbeiten, welche Bescheinigungen ausgestellt werden und welche sonstigen Feinheiten es gibt, wäre sie beim Standesamt besoldungstechnisch etwas zu tief angesiedelt.

Sobald die die Unterlagen haben werden die sich damit beschäftigen und dir dann eine rechtssichere Antwort geben können. Das ist für dich auch besser als irgendeine Einschätzung ohne Grundlage ausm Bauch heraus.
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reinhard
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Antwort #52 - 21.10.2024 um 17:26:52
 
Das Standesamt schickt Unterlagen (die nicht "normal" sind) und eine Liste fehlender Unterlagen an das Oberlandesgericht. Das entscheidet dann, ob die Heirat trotzdem möglich ist. Das ist normal.
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Antwort #53 - 21.10.2024 um 18:52:57
 
Ich hab dir ja schonmal geschrieben, dass du dich direkt an den OLG Präsidenten wenden sollst, oder?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #54 - 21.10.2024 um 20:14:24
 
Aras schrieb am 21.10.2024 um 18:52:57:
Ich hab dir ja schonmal geschrieben, dass du dich direkt an den OLG Präsidenten wenden sollst, oder?


Guten Abend!

Ja stimmt das hast du, zwar in einem anderen Kontext, aber ja.

Habe nur Angst damit ein Fass aufzumachen was ich nicht wieder zubekomme.

Ich hatte außerdem schonmal beim OLG angerufen und hatte nicht dass Gefühl, dass die das sympathisch finden, dass ich das Standesamt übergehe und die direkt kontaktiere.

Eine zuständige Person war an dem Tag zwar nicht da, aber die Durchwahl habe ich bekommen.

Du meinst also ich sollte denen die Situation mit der Ledigkeitsbescheinigung mal schildern und schauen was die sagen?

Das könnte ich direkt morgens erledigen.

Danke dir im Voraus für deine Hilfe !
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Aras
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Antwort #55 - 22.10.2024 um 10:53:32
 
Ich würde die Gesamtsituation mal kurz und prägnant schildern. Schriftlich. Damit sich der OLG Präsident damit auseinandersetzt. Denn dafür ist er da. Die Standesbeamten tendieren dazu die Listen stur abzuarbeiten. Und wenn man ein Sonderfall ist, dann wird das ignoriert. Weil deren Erfahrung ist halt, dass alle Sonderfälle entweder trotzdem den Antrag auf irgendeine Weise vollständig kriegen oder eben der Antrag nie vollständig eingereicht wird und somit nie ein Verwaltungsverfahren angestoßen wird. Standesbeamten werden gefühlt immer mit Schwierigkeiten bei der Urkundenbeschaffung  konfrontiert.

Darum schalten die auf Ignorieren, wenn du mit deinem Sonderfall kommst.

Aber das Leben ist nunmal so.

Du kommst und erzählst was und trotzdem kriegst du gefühlt jedes Mal einen Stoß neuer Urkunden. Deren Erwartung ist, dass du eines Tages mit den richtigen Unterlagen vorbeikommst.

Die Aufgabenteilung ist ja auch so, dass die Standesbeamte die Anträge vorbereiten sollen damit das OLG Präsidium dass schnell bearbeiten kann. Jedoch führt das meist dazu, dass Vorentscheidungen durch die Standesbeamten getroffen werden,ohne dass das OLG Präsidium was gesagt hätte oder von seinem Ermessen gebrauch gemacht hätte.

Darum würde ich halt einen sachlichen Bericht empfehlen damit der OLG Präsident das lesen und entsprechend seinem Stab anweisen kann.

Wenn du willst kannst du den Text ja hier veröffentlichen und ich schau wie wir das schleifen können, damit das nicht abschweift etc..

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #56 - 22.10.2024 um 19:49:08
 
Danke Aras, das ist super nett von dir.

Ich habe heute das totale Drama gehabt mit meiner Verlobten.

Ich sprach heute Vormittag mit einer sehr netten Dame vom OLG, so wie es für mich klang ist es auch die Frau die die Dokumente prüfen wird sobald diese vorliegen.

Sie hat mir auch noch einmal bestätigt, dass es normal ist, und benötigt werden : zwei eidesstaatliche Erklärungen von zwei nahen Verwandten.

Ich habe ihr dann gesagt, dass meine Verlobte selbst eine eidesstaatliche Erklärung abgegeben hat und die Schwestern diese bezeugt haben.

Sie sagte das wäre auch in Ordnung. ( wenn denn deutlich zu erkennen ist dass sie die eidesstaatliche Erklärung meiner Verlobten inhaltlich bestätigen )

Meine Verlobte war dann heute beim Notar und long story short, es ist jetzt so dass die Schwestern das zwar bezeugt haben, dies ist aber nur in irgendeinem Buch von dem Notar festgehalten wurde und auf dem Dokument selbst, was meine Verlobte erhalten wird nicht zu erkennen ist. ( Meine Verlobte hat es wie folgt geschrieben : " Meine Schwestern haben lediglich ein Buch unterschrieben, in dem steht, dass sie Zeugen meiner eidesstaatlichen Erklärung sind. In dem Dokument dürfen sie jedoch nicht auftauchen, da es sich nicht um eine eidesstaatliche Erklärung handeln würde" )

Ich habe ihr dann gesagt dass dass so wahrscheinlich nicht richtig ist und sie gebeten noch einmal zu der Notarin zu fahren und ihr deutlich zu sagen, dass das deutsche Gericht ENTWEDER zwei eidesstaatliche Erklärungen zweier naher Verwandter verlangt ODER die Bezeugung der Aussage meiner Verlobten durch eben diese Verwandten und dass das deutsche Gericht diese Bezeugung natürlich nachvollziehen muss ( bringt ja nichts wenn das in irgend einem Buch in Venezuela steht dachte / denke ich mir ?! ) also sie wieder in den Bus und noch einmal hin, und die Notarin hat ihr dann erklärt, dass das bei geschiedenen nicht so gemacht wird wie bei ledigen.

Ihr Scheidungsurteil würde ihre Aussagen bestätigen, nicht die Familienmitglieder. Was meine Verlobte aber nicht versteht, dass dieses Scheidungsurteil aber nicht beweist, dass sie nicht wieder geheiratet hat.

Deshalb werden ja, denke ich, auch die zwei eidesstaatlichen Erklärungen zweier naher Verwandter verlangt ( die sollen ja u.a. sinngemäß aussagen dass Sie seit der Scheidung nie wieder geheiratet hat - die vom Standesamt hatte es mir mal grob so zitiert : "Ich weiß dass meine Schwester nur 1 mal geheiratet hat, geschieden wurde und seitdem nie wieder in keiner Form eine Ehe geschlossen hat")

Sie sagte nun, dass in dem Dokument von dem Notar bestätigt wird, dass sie geschieden ist und auch nicht wieder geheiratet hat (  aber halt nur durch den Notar bestätigt, nicht durch die zwei Verwandten )

Sie hat dann noch was von einem QR Code erzählt, der auf der eidesstaatlichen Erklärung sein soll, dieser Code stammt von der Regierung, wenn dieser QR Code gescanned wird, werden dort "alle ihre Informationen angezeigt"... was genau das bedeutet konnte sie mir bei Nachfrage dann aber auch nicht sagen. Ich habe vorher auch nie etwas von irgendwelchen QR Codes gehört. Weder vom Standesamt noch heute von der Dame beim Gericht.

Ich weiß nicht, Verzeihung falls ich wirr schreibe, ich bin sehr erkältet und super gestresst von alldem, die Dame vom Gericht erreiche ich voraussichtlich erst Donnerstag wieder ( hoffe ich ).

Ich weiß manchmal nicht mehr was ich machen soll.

Weißt du oder jemand anders ob das so vielleicht durchgeht vor Gericht ? Oder was es mit diesem QR Code auf sich hat ?

DANKE DANKE DANKE!

Nachtrag :

Ich habe hier noch einen Zettel wo folgendes draufsteht :

a) urkundliche Nachweise zu Geburt und Familienstand:

1. Geburtsurkunde, ausgestellt durch den Leiter der Zivilbehörde

2. Ledigkeits-/Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Heimatstaates

ODER

durch im Heimatland abgegebene eidesstattliche Erklärungen zweier naher Verwandter oder Bekannter in urkundlicher Form ( Notar )

.
.
.

Und das was ich beschreibe, ist ja weder das eine, noch das andere....

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Antwort #57 - 22.10.2024 um 20:55:06
 
Keine Ahnung, oder könnte man das als Familienstandsbescheinigung auslegen ? Auch wenn meine Verlobte in dem Zuge eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat ? Vielleicht läuft das da so ? Ich bin einfach nur noch verwirrt.
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Antwort #58 - 22.10.2024 um 22:27:54
 
Die Standesbeamtin sagte mir auch , in der Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung müsste stehen, dass meine Verlobte verheiratet war, mit wem, dass sie geschieden wurde und wann und dass sie seitdem nicht mehr geheiratet hat. Im Internet wird das aber ganz anders dargestellt. Ich kann bald nicht mehr.
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reinhard
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Antwort #59 - 23.10.2024 um 18:20:10
 
Wenn die Informationen Deines Standesamtes von dem abweichen, was Du im Internet findest, ist das Standesamt maßgeblich.

In Deutschland kannst Du nur beim Standesamt heiraten.

Im Internet findest Du auch falsche Behauptungen.
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