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Ich ( Deutscher ) möchte Frau aus Venezuela heiraten (Gelesen: 4.881 mal)
Themen Beschreibung: Überfordert!
DerRalf
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Antwort #30 - 29.07.2024 um 15:26:39
 
erne schrieb am 23.07.2024 um 10:19:40:
von der Verlobten unterschrieben, ein Dolmetscher unterschreibt für die Richtigkeit und ein Notar oder die AV beglaubigen die Unterschrift.

Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der AV Manila unterschrieben. Die AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben Zitat:
Der Erklärende hat nach Überzeugung des unterzeichneten Beamten die Beitritsserklärung und die Wirkung der Erklärung vollinhaltlich verstanden.

Die Erläuterung erfolgte in englischer Sprache, welcher der Erklärende hinreichend mächtig ist.
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ytod9191
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Antwort #31 - 29.07.2024 um 15:29:39
 
DerRalf schrieb am 29.07.2024 um 15:26:39:
Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der AV Manila unterschrieben. Die AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben


Interessant, aber mit der AV hat meine Verlobte ja erst bei der Beantragung des Visums zu tun ? Vorerst muss sie ja alles zusammen sammeln, hierherschicken, und dann muss es beim OLG überprüft werden für den Termin zur Eheschließung, oder ?

Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe, bin etwas überfordert die Tage.
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roseforest
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Antwort #32 - 29.07.2024 um 16:05:53
 
Du kannst das auch einfach bei Google hochladen und bekommst ein übersetztes PDF Zwinkernd

https://support.google.com/translate/answer/2534559?hl=en&co=GENIE.Platform%3DDe
sktop

Ich hatte das damals sogar von mir aus so gemacht obwohl nicht verlangt. Fand die Standesbeamtin gut.

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reinhard
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Antwort #33 - 29.07.2024 um 17:39:09
 
ytod9191 schrieb am 29.07.2024 um 15:29:39:
Interessant, aber mit der AV hat meine Verlobte ja erst bei der Beantragung des Visums zu tun?


Es geht hier um die (spanischsprachige) Beitrittserklärung. Sie macht einen Termin bei der AV, um dort zu unterschreiben (wenn das dort geht, hängt von der Qualifikation der Mitarbeiter:innen ab). Die AV bestätigt dann, dass sie persnölich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde.
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Fred Dust
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Antwort #34 - 29.07.2024 um 18:06:04
 
Äh, braucht sie nicht für das Visum zur Hochzeit in Deutschland oder bei Heirat im Ausland für FZF-Visum Deutsch A1? Dann ist sie doch in der Lage, die deutschsprachige Vollmacht zu verstehen, oder?
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ytod9191
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Antwort #35 - 29.07.2024 um 18:58:56
 
Fred Dust schrieb am 29.07.2024 um 18:06:04:
Äh, braucht sie nicht für das Visum zur Hochzeit in Deutschland oder bei Heirat im Ausland für FZF-Visum Deutsch A1? Dann ist sie doch in der Lage, die deutschsprachige Vollmacht zu verstehen, oder?


Huhu, nein, sie lernt schon länger intensiv mit Duolingo, einen Kurs wo sie dann das Zertifikat für A1 Sprachkenntnisse erhält muss sie aber noch besuchen. Wir wollten erst einmal alle Unterlagen organisieren, die müssen dann hier nach DE geschickt werden und brauchen dann wohl bis zu 3 Monate bis sie ( hoffentlich ) "genehmigt / akzeptiert" werden. Und dann brauchts noch ( Stand Juni, als ich das letzte mal geguckt habe) ca. 1 Monat bis man überhaupt einen Termin zum Visum beantragen bekommt. Also da ist noch bisschen Zeit und wir wollen eins nach dem anderen erledigen.
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ytod9191
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Antwort #36 - 29.07.2024 um 20:26:54
 
Die Regelbearbeitungszeit beträgt, ab Vorliegen eines vollständigen Antrages, in etwa: 

Familienzusammenführung und Heirat in Deutschland, 
mit anschließender Wohnsitzaufnahme: 10-12 Wochen

Na super.... gerade gesehen...
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Aras
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Antwort #37 - 29.07.2024 um 23:29:55
 
Offen gesagt sollte man sich bei einer binationalen Ehe in Deutschland sich nen dickeres Fell wachsen lassen und nicht konfliktscheu sein. Wird noch viele weitere Vorfälle geben, wo man mit Renitenz weiter kommt als mit Konformität.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Antwort #38 - 30.07.2024 um 10:16:29
 
Fred Dust schrieb am 29.07.2024 um 18:06:04:
Deutsch A1? Dann ist sie doch in der Lage, die deutschsprachige Vollmacht zu verstehen, oder? 

nein, mit nur A1 versteht man das nicht. Auch nicht mit A2 und viele auch nicht mit B1
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Antwort #39 - 30.07.2024 um 11:11:12
 
Alter... Ihr tut alle so als würde man eine Zangsheirat oder Kinderheirat organisieren.
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Antwort #40 - 01.08.2024 um 15:11:08
 
Hallo ihr Lieben, wie darf ich deinen letzten Kommentar verstehen Aras ?

Nun ist ja leider eine Extremsituation in Venezuela, mit den manipulierten Wahlen. Meine Verlobte ist  Teil der Opposition und damit akut in Gefahr. Sie möchte natürlich gerne die Unterlagen fertig machen bevor sie dort verschwindet... ich habe ihr aber gesagt, sie soll ihre Sicherheit erstmal an oberste Stelle stellen.

Die Unterlagen kann man ja eventuell noch von Kolumbien aus organisieren, hoffe ich.

Was ich mich außerdem gefragt habe, ob es dann nicht doch vielleicht eine Option wäre, nach Kolumbien zu reisen und sie dort zu heiraten. Dann müsste sie ja nur noch ein Visum beantragen als meine Ehepartnerin nachzureisen, richtig ?

Danke im Voraus für eure Hilfe!
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Aras
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Antwort #41 - 01.08.2024 um 16:05:03
 
Korrekt. Sofern die Kolumbianer jetzt nicht von dir ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, kannst du auch dein Ja-Wort dort geben.
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Antwort #42 - 01.08.2024 um 17:15:27
 
ytod9191 schrieb am 01.08.2024 um 15:11:08:
Was ich mich außerdem gefragt habe, ob es dann nicht doch vielleicht eine Option wäre, nach Kolumbien zu reisen und sie dort zu heiraten.

Wenn ihr beide dort nach Ortsrecht ordnungsgemäß heiraten könnte - natürlich. Keine Ahnung, was es in Kolumbien für Voraussetzungen gibt. Ob dort einer von Euch beiden seinen Wohnsitz haben muss, ob man sich vor der Hochzeit eine bestimmte Zeit im  Land aufgehalten haben muss, ob die Heirat durch Aushang angekündigt werden muss, ob ein Ehefähigkeitszeignis vorgelegt werden muss .... jedes Land hat andere Voraussetzungen.

ytod9191 schrieb am 01.08.2024 um 15:11:08:
Dann müsste sie ja nur noch ein Visum beantragen als meine Ehepartnerin nachzureisen, richtig ?
Richtig. Die Frage ist dann nur, ob sie das Visum in Kolumbien beantragen kann (normal nicht wenn sie dort keinen Wohnsitz hat), ob es eine UP geben wird usw.
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ytod9191
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Antwort #43 - 11.08.2024 um 21:21:40
 
DerRalf schrieb am 29.07.2024 um 15:26:39:
Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der AV Manila unterschrieben. Die AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben


Und die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung hast du ihm dann per E-Mail zugesandt ?

reinhard schrieb am 29.07.2024 um 17:39:09:
Es geht hier um die (spanischsprachige) Beitrittserklärung. Sie macht einen Termin bei der AV, um dort zu unterschreiben (wenn das dort geht, hängt von der Qualifikation der Mitarbeiter:innen ab). Die AV bestätigt dann, dass sie persnölich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde.


Was meinst du mit Beitrittserklärung ? Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe. Mit AV ist dann die Botschaft gemeint oder ? Also schicke ich ihr die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung zu ( auf Deutsch ) und meine Verlobte macht einen Termin bei der Botschaft und vor Ort sind dann Personen die Deutsch und Spanisch sprechen ? Und dann folgt wie von dir geschrieben : Die AV bestätigt dann, dass sie persönlich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde. Ist es wichtig ob das bei der Botschaft in Venezuela oder Kolumbien geschieht, oder ist da nur Ausschlaggebend dass sie spanisch sprechen ?

Ich habe der Botschaft nämlich auch schon vor Wochen eine E-Mail mit Fragen geschickt aber nie eine Antworten erhalten :/ irgendwie ist das echt alles super kompliziert und schwierig und bürgt gefühlt extrem viele kleine Gefahren für Fehler mit riesigen Konsequenzen....

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reinhard
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Antwort #44 - 11.08.2024 um 21:53:05
 
Das ist keineswegs "superkompliziert", sondern ganz, ganz einfach.

Einige Begriffe sind hier grün gefärbt, wenn Du mit der Maus drüber gehst, liest Du die Erklärung. AV zum Beispiel.

Die Beitrittserklärung ist die Vollmacht für Dich, dass Du die Hochzeit alleine vorbereiten darfst. Die verlangt das Standesamt machmal auf Spanisch, dann musst Du sie übersetzen lassen, sie unterschreibt dann die spanische Erklärung bei der AV, die ihren Ausweis kontrolliert und bestätigt, dass sie unterschrieben hat.
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