DerRalf schrieb am 29.07.2024 um 15:26:39:Also bei meinen Mann hat er die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung bei der
AV Manila unterschrieben. Die
AV hat dann seine Unterschrift beglaubigt und in der Beglaubigung geschrieben
Und die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung hast du ihm dann per E-Mail zugesandt ?
reinhard schrieb am 29.07.2024 um 17:39:09:Es geht hier um die (spanischsprachige) Beitrittserklärung. Sie macht einen Termin bei der
AV, um dort zu unterschreiben (wenn das dort geht, hängt von der Qualifikation der Mitarbeiter:innen ab). Die
AV bestätigt dann, dass sie persnölich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde.
Was meinst du mit Beitrittserklärung ? Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe. Mit
AV ist dann die Botschaft gemeint oder ? Also schicke ich ihr die Ermächtigung zur Beantragung der Eheschließung zu ( auf Deutsch ) und meine Verlobte macht einen Termin bei der Botschaft und vor Ort sind dann Personen die Deutsch und Spanisch sprechen ? Und dann folgt wie von dir geschrieben : Die
AV bestätigt dann, dass sie persönlich unterschrieben hat, alles verstanden hat und die Unterschrift freiwillig geleistet wurde. Ist es wichtig ob das bei der Botschaft in Venezuela oder Kolumbien geschieht, oder ist da nur Ausschlaggebend dass sie spanisch sprechen ?
Ich habe der Botschaft nämlich auch schon vor Wochen eine E-Mail mit Fragen geschickt aber nie eine Antworten erhalten :/ irgendwie ist das echt alles super kompliziert und schwierig und bürgt gefühlt extrem viele kleine Gefahren für Fehler mit riesigen Konsequenzen....