Aras schrieb am 04.07.2024 um 20:59:21:Zu 10. Warum soll die Vollmacht auf spanisch sein? Das ist doch Quatsch. Eine deutschsprachige Vollmacht reicht völlig aus.
Bei Punkt 10 und 11 würde ich mich an deiner Stelle sogar bei der Standesamtsaufsicht beschweren. Bei allen Verfahren die ich kenne, wurde niemals die Übersetzung der Vollmacht in die Muttersprache der Person verlangt. In Deutschland muss man sich jede Unterschrift unter einen Vertrag oder Vollmacht gegen sich gelten lassen. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man nicht den Text verstanden hätte. Die Ausrede greift nie. Also warum macht das Standesamt so schwer.
Und bei Punkt 11 eben die Frage wo bitte schön das Standesamt hier ein inquisatorisches Verfahren durchführen kann. Das Standesamt hat keine Befugnis die Schutzwürdigkeit der Ehe festzustellen. Diese Zeiten sind schon länger vorbei. Also die sollen sich an die Gesetze halten und nicht Hilfspolizei spielen.
Bezüglich der politischen Problemen:
Ist es möglich über einen Anwalt die Urkunden zu beschaffen?
Hat sie denn einen Pass?
Die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird durch den OLG Präsidenten durchgeführt. Das sind hochqualifizierte Richter. Klar hat er ein Massengeschäft und das Standesamt muss ihm zuarbeiten. Zumal der OLG Präsident hierfür eine eigene Stabsstelle hat die nur sich um sowas kümmert. Und in 99% der Fälle ist es nur ein Papiere prüfen und dann absegnen. Aber in den Ausnahmefällen muss sich der OLG Präsident das genauer anschauen.
Und da muss man den OLG Präsidenten auch überzeugen können. Nur auf Zuruf, dass deine Verlobte politisch verfolgt wird, wird er nicht überzeugt werden das eine oder andere Dokument ggf. ohne Apostille zu akzeptieren.
Also deine Verlobte sollte entsprechende Nachweise für ihre Verfolgung in der Heimat haben und eben auch plausibel erklären warum bspw. ein Anwalt nicht die Urkunden beschaffen kann. Z.B. Syrer beschaffen ihre Urkunden aus Syrien über Anwälte, auch die politischen Oppositionellen und Flüchtlinge aus Syrien.
Und dann wird auch gefragt, wie sie aus Venezuela ausreisen möchte, mit all den Problemen.
Hallo, ich habe heute noch einmal mit der Dame von der Gemeinde gesprochen.
Sie sagt bei 10 muss definitiv eine Übersetzung vorliegen. Auch mein Hinweis dass Unterschriften auch gelten wenn man das gelesene nicht verstanden hat, hat daran nichts geändert. Sie möchte nun noch klären, ob es diese Vorlage auch in Spanischer Sprache gibt.
Zu Nummer 11 sagte sie, es ist gerechtfertigt weil ich und meine Verlobte einen Altersunterschied haben ( 18 Jahre ) und dass man dann klären müsste, dass ich sie nicht nur heirate, damit sie in Deutschland leben darf.
Naja.... ich habe mal bei dem Landkreis versucht jemanden zu erreichen ( Personenstandsangelegenheiten ) aber sind alle im Urlaub oder krank... ich soll jetzt ne E-Mail schreiben...
Liebe Grüße und Danke