Hallo liebe Mitforisten,
der Titel fasst es hoffentlich ganz gut zusammen.
Und zwar:
Meine Frau hat letztes Jahr (September 2023) den Antrag auf Einbürgerung (nach §9 StAG) gestellt und wir haben alles eingereicht, was gefordert wurde. Selbst der Sachbearbeiter meinte damals, dass nichts fehlt, und dass sie ca. 3-4 Monate Bearbeitungszeit hätten - hat nicht ganz hingehauen
.
Fast forward zum heutigen Tag: Wir sind umgezogen und die neue Behörde fordert nun neue Dokumente an, die ich wie folgt klassifizieren würde:
Also es gibt zwei konkrete Beispiele:
1. Dokumente, die der alten Behörde bereits vorlagen (und somit auch die neue Behörde erreicht haben sollten): z.B. Pass, Lohnabrechnungen (von damals), Mietvertrag. -> Diese haben sich teilweise geändert. Bei Änderung sind wir zu Mitteilung verpflichtet (und haben dies auch mitgeteilt), aber was ist, wenn es keine Änderung gab?
2. Dokumente, die die alte Behörde nie wollte, die neue aber schon: z.B. Einbürgerungstest. -> Die alte Behörde meinte explizit (aber mündlich), dass ein Einbürgerungstest nicht nötig sei, da seitens meiner Frau eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen wurde. Kann die neue Behörde nun doch den Einbürgerungstest verlangen? Es scheint so, als würde sie nochmal alles von vorne prüfen. Hat die vorherige Behörde evtl. noch gar nichts bearbeitet bzw. entschieden? Und wenn doch, müssten solche Entscheidungen nicht übernommen werden?
Außerdem: startet die Bearbeitung nun wieder bei Null (und der Antrag wird bei der neuen Behörde ganz unten einsortiert)?
Vielen Dank im Voraus!