Hallo,
Ich besitze einen
AT nach par. 18b (Beschäftigung mit akademischer Ausbildung).
Insgesamt habe ich mit diesem
AT nur 8 Monate in zwei verschiedenen Firmen gearbeitet, 2022 und 2024 (jeweils vier Monate).
Im Mai wurde ich während der Probezeit gekündigt. Bisher habe ich mich nicht arbeitssuchend gemeldet, da ich die Infos falsch gelesen habe. Ich dachte ich habe drei Monate nach der Kündigung. Tatsächlich sind das nur 3 Tage.
Mein letzter Arbeitstag war am 3 Mai.
Daher paar Fragen:
1. Gibt es für mich Nachteile bei der Einbürgerung, da ich die Frist verpasst habe?
Kann ich das noch nachholen?
2. Bekomme ich das Arbeitslosengeld oder so was wenn ich nur 8 Monate in Deutschland gearbeitet habe (und 2017 ein Mini-Job 6 Monate)? Wenn nicht, soll ich mich auf jeden Fall als arbeitssuchend melden, z.B. damit ich bei der Krankenkasse nicht als freiwilliger Mitglied versichert werde?
Ich habe noch vor der Kündigung einen Einbürgerungsantrag gestellt.
Danke!