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Vaters Name auf Geburtsurkunde & Vaterschaftsanerkennung wegen Duldung verweigert (Gelesen: 1.553 mal)
DeCam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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02.07.2024 um 19:51:56
 
Liebe Forum Mitglieder,
Schön, dass es euch gibt. Ich bin deutsche Staatsbürgerin und bin in eine Beziehung mit einem Mann aus Kamerun, der eine Duldung wegen ungeklärter Identität besitzt, obwohl er seine Geburtsurkunde vorgelegt hat und an der Passbeschaffung arbeitet. Wir haben ein gemeinsames neugeborenes Kind und finden es unmöglich uns durch den bürokratischen Dschungel zu kämpfen, um eine korrekte Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung zu bekommen. Wir leben in Berlin (er ist aber in Brandenburg gemeldet und wohnhaft, falls das einen Unterschied macht).

Wir hatten geplant, unserem Baby meinen zweiten Vornamen und seinen Nachnamen zu geben, damit es neben seinem eigenen Vornamen auch einen von uns beiden hat. Das Standesamt behauptet jedoch, dass es dem Kind wegen der Duldung des Vaters nicht erlauben wird, den Nachnamen des Vaters anzunehmen, und dass es auch keine Vaterschaftsanerkennung zulassen wird!

Ich verstehe nicht, wie das rechtlich möglich ist, aber ich habe Schwierigkeiten, die Rechtsgrundlagen zu finden, mit der wir uns wehren können, da wir uns zur Zeit in einer prekären finanziellen Situation befinden um einen Anwalt gleich einschalten zu können, und deutsch auch nicht meine Muttersprache ist.

Vielleicht hat jemand einen konkreten Rat, wie wir am besten vorgehen können, um die Rechte unseres Kindes auf seine Identität und seine rechtliche Beziehung zu beiden Elternteilen zu verteidigen?

Vielen lieben Dank
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Aras
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Antwort #1 - 02.07.2024 um 20:03:11
 
Erstmal Glückwunsch zum Neugeborenem.

Wie lange dauert es bis er seinen Pass beschaffen hat?

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Petersburger
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Antwort #2 - 02.07.2024 um 20:10:11
 
DeCam schrieb am 02.07.2024 um 19:51:56:
Das Standesamt behauptet jedoch, dass es dem Kind wegen der Duldung des Vaters nicht erlauben wird, den Nachnamen des Vaters anzunehmen, und dass es auch keine Vaterschaftsanerkennung zulassen wird!

Eine Duldung ist eher kein vernünftiger Grund, um die Beurkundung der Geburt einschließlich Vaterschaft zu verweigern.
Sollte das im Standesamt tatsächlich so formuliert worden sein, ist das eher ein Fehler in der Aussage.

Was dagegen ein tatsächliches Hindernis sein dürfte, ist die ungeklärte Identität.

Solange die Identität nicht sicher ist, hindert das eine zweifelsfreie Beurkundung.
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DeCam
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Antwort #3 - 03.07.2024 um 17:15:33
 
Aras schrieb am 02.07.2024 um 20:03:11:
Erstmal Glückwunsch zum Neugeborenem.

Wie lange dauert es bis er seinen Pass beschaffen hat?



Vielen Dank! Also, leider hat er einen Paar heftigen ausser Kontrolle gewachsenen Geldstrafen von einigen Jahren vor wir uns kannten für's schwarzfahren noch runter zu bezahlen, da er vor kurzem eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde. Das heißt, das Hauptteil seines Lohnes wird erstmal dafür ausgegeben.  unentschlossen
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Antwort #4 - 03.07.2024 um 17:21:54
 
Was haben seine Geldstrafen mit seinem Paß zu tun? Er bekommt keinen Paß weil er ihn sich nicht leisten kann? Im Ernst?
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DeCam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.07.2024 um 17:22:00
 
Petersburger schrieb am 02.07.2024 um 20:10:11:
Was dagegen ein tatsächliches Hindernis sein dürfte, ist die ungeklärte Identität.

Solange die Identität nicht sicher ist, hindert das eine zweifelsfreie Beurkundung.


Die Formulierung vom SA ist wie folgt:

Zitat:

Ohne einen gültigen Reisepass und einer Geburtsurkunde des Kindesvaters kann dieser nicht mitbeurkundet werden.

Zudem ist es mir auch nicht möglich hier eine Vaterschaftsanerkennung aus den o.g. Gründen vorzunehmen.


Ich kann das mit der Beurkundung natürlich verstehen, aber war da nicht irgendwas mit das Recht auf einen Auszug aus dem Geburtenregister bis es bestätigt werden kann? Und wie kann das dann auch bedeuten, sie dürfen die Vaterschaftsanerkennung einfach verweigern?
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Aras
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Antwort #6 - 03.07.2024 um 18:40:11
 
Laut kamerunischer Botschaft kostet ein kamerunischer Reisepass 50 €.

DeCam schrieb am 03.07.2024 um 17:15:33:
Das heißt, das Hauptteil seines Lohnes wird erstmal dafür ausgegeben.  


Das ist doch bloß eine Ausrede. Dann soll er halt einen Selbstbehalt gem. § 850c ZPO geltend machen. Der Staat pfändet einen nicht unter das Existenzminimum. Also da müsst ihr schon den Mund ggü. den Stellen aufmachen und das klären.

Insbesondere dann, wenn ihr ein Kind habt müsst ihr euch schlau machen und entsprechend agieren. Das Kind kann nicht anstelle von seinem Vater zur Botschaft und den Reisepass beschaffen. Das Kind kann nicht sagen, dass der Vater ggf. unter das Existenzminimum gepfändet wird. Das Kind hat Eltern. Und es ist die Pflicht der Eltern sich zusammenzureißen und ihre Sachen vernünftig zu regeln.

DeCam schrieb am 03.07.2024 um 17:22:00:
aber war da nicht irgendwas mit das Recht auf einen Auszug aus dem Geburtenregister bis es bestätigt werden kann? 


Ihr habt das Recht auf eine Geburtbescheinigung. Das ist keine Geburtsurkunde, aber damit kann man Kindergeld und alles weitere beantragen.

DeCam schrieb am 03.07.2024 um 17:22:00:
Und wie kann das dann auch bedeuten, sie dürfen die Vaterschaftsanerkennung einfach verweigern?


Ja klar, weil ja seine Identität nicht gesichert ist. Und zur Sicherung seiner Identität braucht er einen kamerunischen Reisepass. Kann ja auch sein, dass er auch kein Kameruner ist. Oder was weiß ich. Ein Standesbeamter wird soweit wie möglich vermeiden irgendwelche nicht belegten Daten in Personenstandsregister einzutragen.

Du kannst ja auch kleinere Brötchen backen. Ihr beurkundet die Geburt des Kindes und dann stehst du in der Geburtsurkunde nur als Mutter drin. Und dann nennst du das Kind mit den zwei Vornamen wie ihr das geplant habt und vorerst mit deinem Nachnamen.

Sobald der Kindsvater sich seinen Reisepass beschafft hat, macht ihr eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtsteilung und im Rahmen dessen, wird der Familienname des Vaters als Familienname des Kindes bestimmt. Nach der Vaterschaftserkennung und Sorgerechtsteilung hat man genau 3 Monate Zeit den Familiennamen neu zu bestimmen.

Dann wäre alles glattgezogen.

Ich empfehle hierzu nochmal mit dem Standesamt zu sprechen und zu prüfen ob das was ich hier schrieb stimmt.

DeCam schrieb am 03.07.2024 um 17:22:00:
Die Formulierung vom SA ist wie folgt:

Die Abkürzung für Standesamt ist StandA. SA ist die Abkürzung für die verbotene Sturmabteilung der NSDAP.  Lippen versiegelt

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Antwort #7 - 10.07.2024 um 10:36:30
 
Zumindest in Ba-Wü kann die Vaterschaft auch beim Jugendamt geklärt werden. Dabei ist z.B. eine Duldungsbescheinigung ausreichend. Nachteil: Ändert sich später etwas am Namen des Vaters, muss dies natürlich wieder korrigiert werden.
Generell ist das Jugendamt aber bzgl. Dokumenten etwas flexibler als das Standesamt. Beim Standesamt steht wohl die Korrektheit der Register im Fokus, beim Jugendamt das Kindeswohl...
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DeCam
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Antwort #8 - 12.08.2024 um 12:34:22
 
Sorry, ist dies eine Plattform, um zu helfen? Oder ist dies eine Plattform, um Menschen, die sich bereits in einer sensiblen und vulnerabelen Lage befinden, mit falschen Annahmen und beleidigenden Anschuldigungen zu schikanieren?

Erstens: Die 50 Euro sind nur die Konsulargebühr. Sie kommen zu den Gebühren für den Pass selbst hinzu. Zusätzlich zu der Gebühr für eine offizielle Kopie der Geburtsurkunde, die das Standesamt verlangt. Dazu kommen noch die Kosten für eine Übersetzung dieser Dokumente, die der Standesamt akzeptiert. Das bringt uns leicht in den Bereich von 300 €. Wir wissen auch nicht, wie lange das alles dauern wird, ob drei Monate überhaupt ausreichen, um alles zu klären.

Zweitens, wer sind Sie, zu unterstellen, dass wir uns zusammenreißen müssen, wenn Sie nichts über uns wissen, als ob wir das nicht tun würden?

Nein, sein Lohn wird nicht gepfändet, er versucht nur, seine Schulden so schnell wie möglich abzubezahlen, um nicht verhaftet zu werden. Vor dem Covid begann er eine Strafarbeit in der Altenpflege, kündigte aber und bat um eine andere Aufgabe, nachdem er von einem Kunden und seinem Kollegen einem Hassverbrechen ausgesetzt war. Aber es kam zu Lockdown, und da er keine Möglichkeit hatte, sich persönlich zu treffen, nicht gut genug Deutsch verstand, um Telefonate zu führen, und niemanden hatte, der ihm bei der Übersetzung in eine der anderen Sprachen, die er fließend beherrschte, helfen konnte, blieb dies auf der Strecke und das Leben kam ihm in die Quere. So lag er zB mehrere Monate im Koma, verfiel in eine tiefe Depression und versuchte, mit der Hälfte die Asylbewerber Leistungen auszukommen.

Die Stadtverwaltung nahm erst Kontakt zu ihm auf, als ich schwanger wurde, während er von seinem Wohnsitz abgemeldet wurde, weil er jeweils ein paar Tage weg war, um mich während der Schwangerschaft zu unterstützen. Sie wiesen ihm ein neues, näher gelegenes Heim zu, und dieser Posten fiel durch die Maschen. Er wusste nicht, dass ein Haftbefehl ausgestellt worden war und dass sich die Schulden verdoppelt hatten, bis ihn ein Mitbewohner anrief und ihm mitteilte, dass die Polizei nach ihm suchte. Er versuchte, bei einer Schuldnerberatung Hilfe zu bekommen, um einen Zahlungsplan oder gemeinnützige Arbeit einzurichten, aber die Stadtverwaltung reagierte nicht.

Wir haben uns zusammengerauft und für ihm den Betrag geliehen, den er nachweislich schuldete, und er ging hin, um ihn zu begleichen, wo er stattdessen verhaftet wurde. Die Polizei gab mir nicht einmal eine halbe Stunde Zeit, um zu versuchen, den Rest seiner Schulden zu leihen, bevor sie ihn in ein weit entferntes Gefängnis in Brandenburg verschleppte, zu dem ich hochschwanger mitten in einem Schneesturm fahren musste, um ihn in dieser Nacht herauszuholen. Er hatte noch fast die gleiche Summe an Verwaltungskosten zu begleichen, für die er jederzeit wieder verhaftet werden konnte, weshalb er diese Schulden so schnell wie möglich loswerden möchte.

Außerdem wurde unser Baby nach einer traumatischen und langwierigen Geburt mit einer Verletzung der Wirbelsäule geboren, die eine umfangreiche Physiotherapie und mehrere teure Besuche bei einem Osteopathen erforderte, die aus eigener Tasche bezahlt werden mussten. Aufgrund dieser Verletzung war das Stillen ein massiver Kampf und scheiterte letztendlich, weil er nicht in der Lage war, richtig zu saugen und gefährlich untergewichtig wurde. Und da sowohl normale als auch hydrolisierte Säuglingsnahrung schmerzhafte Blähungen und abnormale Mengen an schleimigen Windeln nach jeder Fütterung verursachen, müssen wir ihm teure milchfreie Säuglingsnahrung geben. Und das alles ohne Zugang zu Kindergeld.

Nicht, dass ich unsere Biographie erklären müssen sollte, um mich zu rechtfertigen, in der Hoffnung, eine anständige Antwort auf die *tatsächliche Frage* zu erhalten, die ich hier gestellt habe.

Ist also jemand in der Lage und bereit, die eigentliche Frage zu beantworten, oder kann ich mich nur auf weitere feindselige Verhöre und ignorante Annahmen freuen?
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DeCam
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Antwort #9 - 12.08.2024 um 12:42:31
 
cari2016 schrieb am 10.07.2024 um 10:36:30:
Zumindest in Ba-Wü kann die Vaterschaft auch beim Jugendamt geklärt werden. Dabei ist z.B. eine Duldungsbescheinigung ausreichend.


Vielen lieben Dank, das werden wir dann erstmal versuchen. Schade nur, dass die nicht auch Geburtsunterlagen ausstellen können  Laut lachend
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Antwort #10 - 12.08.2024 um 12:57:35
 
Nach Deinem Beitrag habe ich das Thema nochmal komplett gelesen und sehe hier nichts von
DeCam schrieb am 12.08.2024 um 12:34:22:
feindselige Verhöre und ignorante Annahmen


Nur sachliche Antworten, die Euch weiterhelfen können.

Lediglich an einer Stelle wird auf immer wieder gehörte und gelesene Scheinargumente Bezug genommen, um sie hier nicht auch zu lesen. Die Stelle, dass das Kind nicht selbst ...

Ergänzung zu
cari2016 schrieb am 10.07.2024 um 10:36:30:
Zumindest in Ba-Wü kann die Vaterschaft auch beim Jugendamt geklärt werden.

Das ist so nicht völlig richtig. Eine Vaterschaftsanerkennung kann in jedem Bundesland auch im Jugendamt beurkundet werden.
Das führt aber nicht zwingend dazu, dass im Standesamt dann auch der Vater entsprechend dieser Anerkennung beurkundet wird. Insbesondere dann, wenn die Identität des Vaters nicht geklärt ist.
Das Standesamt ist an die zweiseitige Erklärung der Eltern - nichts anderes ist die Vaterschaftsanerkennung - nicht gebunden, sondern führt selbst Prüfungen über die Wirksamkeit dieser Erklärung und über die sonstigen vorgelegten Dokumente durch.
Erst wenn alles in Ordnung ist, wird beurkundet.
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Antwort #11 - 12.08.2024 um 16:44:10
 
DeCam schrieb am 02.07.2024 um 19:51:56:
Wir hatten geplant, unserem Baby meinen zweiten Vornamen und seinen Nachnamen zu geben, damit es neben seinem eigenen Vornamen auch einen von uns beiden hat. Das Standesamt behauptet jedoch, dass es dem Kind wegen der Duldung des Vaters nicht erlauben wird, den Nachnamen des Vaters anzunehmen,
Die Namensführung des Kindes richtet sich nach deutschem Recht. Es führt den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt seiner Geburt führt. Die Mutter kann dem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen, jedoch nur, wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt ist und das Kind dadurch nicht einen Familiennamen erhält, der auf eigenen Angaben beruht (es geht also nicht, wenn die Identität und damit die Namensführung des Vaters nicht geklärt ist).

Zitat:
und dass es auch keine Vaterschaftsanerkennung zulassen wird!

Die Anerkennung der Vaterschaft ist bei jedem Standesamt/Jugendamt/Notar möglich und darf nicht zurückgewiesen werden (sofern kein Verdacht auf Scheinvaterschaft entsteht und solange ein Ausweis vorgelegt wird). Rechtswirksam wird diese jedoch erst, wenn das Standesamt am Geburtsort des Kindes seine Prüfung abgeschlossen hat. Ohne Nachweis der Identität könnte er als Vater nur mit Einschränkung (beruht auf eigenen Angaben) eingetragen werden - und das wollt ihr vermutlich auch nicht.
Wird die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung grundsätzlich verweigert, könnte der Verdacht einer Scheinvaterschaft vorliegen, dies wird dann durch die Ausländerbehörde ermittelt.


Die Geburt eures Kindes kann jedoch jederzeit beurkundet werden - ausschließlich mit dir als Mutter, so dass Elterngeld und Kindergeld beantragt werden können. Das Kind hätte dann zunächst deinen Familiennamen und zu einem späteren Zeitpunkt (nach Klärung der Identität) kannst du dann seinen Namen erteilen.

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Gruß
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Antwort #12 - 12.08.2024 um 20:50:51
 
Zur Zeit hängt es bei Euch daran, wann der Vater mit einem kamerunischen Pass in der Hand die Vaterschaft anerkennt.
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