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Rückkehrwilligkeit (Thailand) ohne Job - Bearbeitungsdauer VE über 1 Jahr (Gelesen: 1.056 mal)
Squirrel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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25.06.2024 um 02:30:39
 
Hallo hallo,

vielleicht hat jemand einen Rat -
Kurz zu mir: arbeite als Freelancer in der Medienbranche, lebe in Deutschland und Thailand, beruflich oft und weltweit unterwegs, die meiste Zeit des Jahres halte ich mich aber (beruflich wie privat) in Thailand auf, habe ein Haus (gemietet), eine Firma (keine Scheinfirma), und lebe dort mit meinem Freund zusammen. Er macht dann halt den Haushalt etc. Wenn ich beruflich länger unterwegs bin, fährt er meist zurück zu seiner Familie wo er dann auch wohnt, und arbeitet dort im elterlichen Geschäft. Die Eltern sind damit für thailändische Verhältnisse relativ vermögend, haben kürzlich erst ein neues großes und modernes Haus gebaut. Aber wie es in Thailand halt oft so ist bei familiären Geschäften, ist er dort nicht angestellt, also offiziell ist er ohne Job, ohne Hausbesitz, ohne Kinder. Studiert hat er mal. Auch wenn unser beider Lebensmittelpunkt definitiv Thailand ist, kann er damit meinen Recherchen nach aus Sicht der Behörden keine Rückkehrwilligkeit nachweisen?
War's das damit dann schon mit unserer Idee, mal zusammen nach Deutschland zu reisen, damit er auch mal meine Familie kennenlernt und den Kontinent aus dem ich stamme? Meine Eltern sind leider zu alt für Fernreisen und würden ihn so gerne mal persönlich kennenlernen.
Wir leben seit etwas über einem Jahr zusammen, sind ab und zu zusammen bei seiner Familie zu Besuch und machen auch schonmal zusammen Urlaub außerhalb Thailands.
Hab ihm schon gesagt, lass dich doch einfach von deinen Eltern offiziell einstellen. Oder: ich stell dich bei mir ein. Beides will er aus mir noch nicht verständlichen Gründen nicht.

Nun der zweite Punkt: da dachte ich, naja probieren wir es einfach mal aus mit einem Antrag auf ein Schengenvisum. Verpflichtungserklärung sollte kein Problem sein, bin nach wie vor noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, mein Einkommen ist überdurchschnittlich (auch das Einkommen welches ich in Deutschland versteuere), Wohnung groß genug, etc.
Da lese ich auf der Webseite der Stadt Köln: Anträge werden nicht mehr sofort bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 19 Wochen. Doch es kommt noch besser: beim Telefonat sagt man mir, aktuell liegt die Bearbeitungsdauer nicht unter einem Jahr (!). Personalmangel und zuviele Anträge aktuell.

Bevor ich die Hoffnung ganz aufgebe, dachte ich mir ich beschreibe die Situation hier einfach mal, vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.
Andernfalls, liege ich damit richtig: selbst wenn ich über ein Jahr warten muss, bis die Verpflichtungserklärung bearbeitet worden ist, wird sein Visaantrag vermutlich eh wegen nicht nachweisbarer Rückkehrwilligkeit abgelehnt werden (kein Job, keine Immobilie, keine Kinder)?
Dass die Situation nunmal so ist, dass wir beide aktuell zusammen in Thailand leben und dort auch zukünftig zusammen leben wollen, interessiert die Beamten am Ende wohl nicht?

Vielen vielen Dank, für Ratschläge oder Tips oder einfach die Bestätigung: Spar dir die Mühe, wird eh abgelehnt...
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lottchen
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Antwort #1 - 25.06.2024 um 15:34:37
 
Squirrel schrieb am 25.06.2024 um 02:30:39:
und arbeitet dort im elterlichen Geschäft

Was haben die Eltern für ein Geschäft? Irgendwas Internationales, wo man auch zu Geschäftsreisen ins Ausland muss, zu Messen fährt o.ä.? Dann könnte er versuchen ein mehrjähriges Geschäftsvisum zu erhalten.

Squirrel schrieb am 25.06.2024 um 02:30:39:
Die Eltern sind damit für thailändische Verhältnisse relativ vermögend, 

Er auch? Hat er Geld auf dem Konto? Dann wäre ein Touristenvisum eine Möglichkeit. Europa bereisen und u.a. in Deutschland Station machen. Wenn er alles selber bezahlen kann benötigt er auch keine VE von Dir.

Squirrel schrieb am 25.06.2024 um 02:30:39:
Da lese ich auf der Webseite der Stadt Köln: Anträge werden nicht mehr sofort bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 19 Wochen. Doch es kommt noch besser: beim Telefonat sagt man mir, aktuell liegt die Bearbeitungsdauer nicht unter einem Jahr (!).

Für einen Antrag für eine VE? Ich finde hier sogar die Möglichkeit, die VE online zu beantragen:
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00962/index.html/index.html
Wenn das wirklich so lange dauert würde ich mich mal eine Etage höher beschweren. Chef der ABH, Bürgermeister, Landtagsabgeordneter.... 
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Squirrel
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Antwort #2 - 26.06.2024 um 02:38:19
 
Vielen Dank für die Hinweise!

lottchen schrieb am 25.06.2024 um 15:34:37:
Was haben die Eltern für ein Geschäft? Irgendwas Internationales, wo man auch zu Geschäftsreisen ins Ausland muss, zu Messen fährt o.ä.? Dann könnte er versuchen ein mehrjähriges Geschäftsvisum zu erhalten.

Leider nein, ist nur ein recht großes Geschäft für die Dinge des täglichen Bedarfs und eine Art Großhandel für Lebensmittel.

lottchen schrieb am 25.06.2024 um 15:34:37:
Er auch? Hat er Geld auf dem Konto? Dann wäre ein Touristenvisum eine Möglichkeit. Europa bereisen und u.a. in Deutschland Station machen. Wenn er alles selber bezahlen kann benötigt er auch keine VE von Dir.

Leider nein, er hat seit Ende seines Studiums bisher nur bei den Eltern gearbeitet, aber eben nicht offiziell auf dem Papier, lebt halt dafür dann halt ohne Ausgaben bei den Eltern und bekommt ab und zu ein bisschen Cash.

lottchen schrieb am 25.06.2024 um 15:34:37:
Für einen Antrag für eine VE? Ich finde hier sogar die Möglichkeit, die VE online zu beantragen:
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00962/index.html/index.html
Wenn das wirklich so lange dauert würde ich mich mal eine Etage höher beschweren. Chef der ABH, Bürgermeister, Landtagsabgeordneter.... 

Leider ja. Auf dem Link ist auch die Info von 19 Wochen Bearbeitungsdauer zu lesen, aber habe wie gesagt schon mit einer Mitarbeiterin telefoniert die mir sagte, dass ich aktuell mit einer Bearbeitungsdauer nicht unter einem Jahr rechnen muss. Habe das zunächst erst für einen Witz gehalten, ist aber leider wirklich so. Ja, den Antrag kann man online absenden, das verkürzt aber leider nicht die Bearbeitungsdauer...

Aufgrund dieser Situation habe ich daher eh schon die Befürchtung dass es generell schlecht aussieht. Freue mich natürlich dennoch über eventuell weitere Tips oder Ratschläge.
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Antwort #3 - 26.06.2024 um 14:39:13
 
ich bin verwirrt
zum Them VE kenne ich das so: man macht einen Termin bei der ABH, bereitet den Antrag auf VE vor und nimmt die Nachweise (Einkommen) vor und geht zum Termin ... da wird dann vor Ort die VE innerhalb von 10-15 minuten ausgestellt.
Geht es da wirklich um die *Bearbeitungsdauer* oder Termin?

und: wenn dein Freund das Visum nicht benatragt, weil Ihr Angst vor einer Ablehnung habt, werde Ihr nie erfahren, ob es geklappt hätte.
Wie du Eure Situation beschreiben hast, so würde ich auch den Antrag begründen und Nachweise beilegen, z.B. Fotos von den gemeinsamn Reisen und dass Du den Großteil des Jahres mit ihm in Thailand verbringst; denn wieso sollte er in D bleiben wollen, wenn du doch dann in Tahiland bist.
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Antwort #4 - 26.06.2024 um 14:53:09
 
Sehe ich wie erne. Wenn das mit der VE nicht klappt dann eben erst mal den Antrag ohne einreichen und schildern, warum keine VE dabei ist und dass man diese gern abgeben würde wenn möglich.

Sicher, dass das Telefon mit der ABH über die Abgabe einer VE ging und nicht um irgendwas anderes? Vielleicht war es ja auch ein Mißverständnis.
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Antwort #5 - 26.06.2024 um 15:22:55
 
erne schrieb am 26.06.2024 um 14:39:13:
Geht es da wirklich um die *Bearbeitungsdauer* oder Termin?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Grund des hohen Antragsaufkommens derzeit keine direkte Prüfung Ihres Antrags vornehmen können. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit 19 Wochen. Sobald wir Ihren Antrag abschließend bearbeitet haben, erhalten Sie eine telefonische Mitteilung oder eine E-Mail von uns.

Das steht auf der Website. Scheint wirklich so zu sein. 19 Wochen ist schon ein Unding. Aber 1 Jahr?

Du könntest umziehen bzw. Deinen Hauptwohnsitz verlegen. Irgendwohin, wo man die VE gleich mitnehmen kann wenn man sie haben will. Oder Du überweist Deinem Freund mehrere tausend Euro aufs Konto damit er ohne VE einen Antrag stellen kann. Da ist dann nur die Frage wie Du das Geld zurückbekommst, ich nehme an Baht ist keine konvertierbare Währung. Aber da Du dort oft lebst dürfte es auch möglich sein das Geld dort auszugeben.
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Antwort #6 - 30.06.2024 um 20:02:12
 
lottchen schrieb am 26.06.2024 um 15:22:55:
Das steht auf der Website. Scheint wirklich so zu sein. 19 Wochen ist schon ein Unding. Aber 1 Jahr?

Nicht unter einem Jahr!

lottchen schrieb am 26.06.2024 um 15:22:55:
Oder Du überweist Deinem Freund mehrere tausend Euro aufs Konto damit er ohne VE einen Antrag stellen kann. Da ist dann nur die Frage wie Du das Geld zurückbekommst, ich nehme an Baht ist keine konvertierbare Währung. Aber da Du dort oft lebst dürfte es auch möglich sein das Geld dort auszugeben.   

Daran hatte ich auch schon gedacht - mit der Währung ist easy da ich auch Einkommen in Thailand habe. Aber in einem anderen Forum schrieb jemand dass das nicht funktioniert wenn man auf einen Schlag eine größere Summe überweist, da überprüft wird ob der Antragsteller ein regelmäßiges Einkommen über eine längere Zeit (sprich über mehrere Monate) hat.

Ich werde das jetzt einfach mal machen mit der VE, und dann heißt es wohl erstmal ganz lange warten. Mal schauen ob es dann in einem Jahr mit seinem Antrag klappt, auch wenn er offiziell ohne Job ist....
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Antwort #7 - 30.06.2024 um 20:31:31
 
lottchen schrieb am 26.06.2024 um 15:22:55:
Oder Du überweist Deinem Freund mehrere tausend Euro aufs Konto damit er ohne VE einen Antrag stellen kann. Da ist dann nur die Frage wie Du das Geld zurückbekommst,


Aus meiner Erfahrung fällt das meist, bei der Überprüfung der vorzulegenden Kontoauszüge, auf und führt zur Ablehnung! Denn wenn auf dem Konto immer nur 75€ sind und plötzlich 10.000 € mit Überweisung aus Deutschland....
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Antwort #8 - 01.07.2024 um 14:26:16
 
Squirrel schrieb am 30.06.2024 um 20:02:12:
Aber in einem anderen Forum schrieb jemand dass das nicht funktioniert wenn man auf einen Schlag eine größere Summe überweist, da überprüft wird ob der Antragsteller ein regelmäßiges Einkommen über eine längere Zeit (sprich über mehrere Monate) hat

Ja und nein. Ein regelmäßiger Gehaltseingang incl. Bestätigung des AG dass Herr X dort seit 10 Jahren arbeitet, für die Dauer von 3 Wochen für die Reise nach D frei bekommen hat und danach seinen Job dort weiter ausführen wird kann man Dein Freund ohnehin nicht liefern. Selbst mit VE Deinerseits wird das sehr schwierig ein Visum zu bekommen. Ich dachte eben daran, dass er Du gar nicht erwähnt wirst und er als Tourist kommt. Er könnte doch mal in Thailand in eine Tourismusagentur gehen und fragen unter welchen Bedingungen das möglich wäre. Ein reicher Thai ohne Freund in Europa wird doch trotzdem die Möglichkeit haben mal nach Paris oder Berlin fliegen zu können und eben dafür ein Visum zu erhalten.
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Antwort #9 - 02.07.2024 um 09:29:24
 
lottchen schrieb am 01.07.2024 um 14:26:16:
Er könnte doch mal in Thailand in eine Tourismusagentur gehen und fragen unter welchen Bedingungen das möglich wäre. Ein reicher Thai ohne Freund in Europa wird doch trotzdem die Möglichkeit haben mal nach Paris oder Berlin fliegen zu können und eben dafür ein Visum zu erhalten. 


Das funktioniert meist! Man muss allerdings dann dort Flüge  Hotelübernachtungen für die gesamte Zeit und möglicherweise auch Transportmittel innerhalb EU buchen! Kostet viel Geld und bringt nur etwas, wenn man einen gemeinsamen Urlaub in touristischen Gegenden machen will!
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